Geblitzt 30 zone mit 39km/h,40,60€ Bußgeld

  • wurde leider wieder mal von einem scheiß blitzer erwischt(am 29.11.2005),habe am 25.01.2006 meinen Brief bekommen(15 € Verwarnungsgeld) wo das ganze drin steht,habe aber dann leider vergessen die 15 € zu Überweisen,habe heute wieder einen brief bekommen,im gelben Briefumschlag ,habe mit 5 euro mahnungsgeld gerechnet mache auf 40,60 (Geldbuße 15 + Kosten des verfahrens Gebühr 20 + Auslagen 5,60 ),das kann doch nicht sein oder??


    meine mutter wurde 2 monate vor mir geblitzt auch mit 39 km/h auch 15 euro,bei mir im 1. brief steht folgender text drin aber bei ihr stand der text nicht dabei : Sollten sie die Verwarnung nicht annehmen,müssen sie mit dem Erlaß eines Bußgeldbescheides rechnen,wodurch zusätzliche kosten (gebühren und auslagen entstehen),dieser Text stand bei meiner mutter nicht dabei,ich hab den 1 brief 25.01.2006 bekommen und meine mutter noch dezember 2005,hat sich da irgendwie am gesetz was geändert???

  • Meine Freundin wurde in einer 30km/h Zone mit 50 gelasert(Tolleranz schon abgezogen). Sie durfte 35€ berappen.
    Im Moment mußt sieht der Bußgeldkatalog so aus.


    Auf Deine Frage zurück zukommen, ich weiß nicht, ob sich das Gesetz geändert hat. Ich weiß nur, das es völlig normal ist, das Du so einen hohen Aufschlag bezahlen mußt. Du wirst nicht darum herum kommen, die 40€ löhnen zu müßen :rolleyes:

    Bis danne denn,
    SCHÄUMI

  • Zitat

    Original von VW-GolfAB
    40,60 (Geldbuße 15 + Kosten des verfahrens Gebühr 20 + Auslagen 5,60 ),das kann doch nicht sein oder??


    Trag es mit Fassung und zahl. Ärgern bringt nichts.

  • Ich würde vor allem schnell bezahlen, ansonten kommt demnächst wieder ein Brief mit einem Aufschlag...

  • Ja, das mußt wohl bezahlen.


    Mit 15.- Euro bei 39km/h bist aber noch billig weggekommen - hab vor garnicht langer Zeit mit 41km/h schon 25.- zahlen müssen.


    Obwohl die Strafen eh ein Witz sind - das ist viel zu wenig

  • versuch mal einspruch gegen die bearbeitungsgebühr und evtl. gegen das porto einzulegen ! hat bei mir gepasst ! seid über 1 jahr nichts mehr gehört.habe von nem f reund den tipp. desssen onkel bei der behörde ist !


    LG jens

  • kenn mich damit nicht so gut aus, aber ich glaube, dass die bei dem strafzettel deine Mutter (is ja ein Verwaltungsakt) einfach die belehrung vergessen haben und dann keine Rechtsfolgen daran geknüpft werden können!

  • ein widerspruch wird hier gar nix bringen, zahl und gut ist und überweis beim nächsten mal sofort :)

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