• Ich hab da mal ne recht dringende Frage. Ne Auktion, bei der ich bisher der einzige Bieter bin, läuft bald aus. Es geht dabei um ein Selt mit der Teilenummer X.


    Das Set behinhaltet laut Artikelbeschreibung zwei Einzelteile mit den Teilenummern Y und Z.


    Jetzt habe ich mit meinem Freundlichen gesprochen, und die Teilenummern der Einzelteile stimmen nicht mit denen überein, die im Angebotstext stehen. :rolleyes:X(


    Hab den Verkäufer bereits angeschrieben:


    "Hallo!
    Die Teilenummern der Einzelteile, die das angebotene Set mit der Teilenummer X beinhaltet, scheinen abzuweichen. Lt. Volkswagen-Händler wären folgende Teilenummern korrekt:
    ...
    Könnten Sie das überprüfen?
    Gruß"


    Was nun?

  • Zitat

    Original von wilderstyler
    Was nun?


    Ist ja verständlich, das du die Artikelnummer nicht nennen willst.
    Aber eine Glaskugel hat hier keiner, um X, Y und Z kontrollieren zu können.

  • Es geht mir eher darum, ob man das Gebot "zurückziehen" kann oder so. ;)

  • Viele Dank Euch beiden. Habe ich vorher nochmal angeschrieben:


    "Guten Abend!
    Bitte streichen Sie mein Gebot. Für mich ist unklar, ob in dem Set mit der Teilenummer x nun tatsächlich die richtigen Teile enthalten sind, wie sie es laut Volkwagen-Händler sollten. Siehe hierzu auch meine vorherige E-Mail. Ich bitte um Ihr Verständnis.
    Gruß"


    Sofern ich bis morgen früh keine Antwort erhalte, habe ich wohl alle Regeln eingehalten, und werde das selber Gebot zurückziehen.

  • Zitat

    Original von wilderstyler
    Viele Dank Euch beiden. Habe ich vorher nochmal angeschrieben:


    "Guten Abend!
    Bitte streichen Sie mein Gebot. Für mich ist unklar, ob in dem Set mit der Teilenummer x nun tatsächlich die richtigen Teile enthalten sind, wie sie es laut Volkwagen-Händler sollten. Siehe hierzu auch meine vorherige E-Mail. Ich bitte um Ihr Verständnis.
    Gruß"


    Sofern ich bis morgen früh keine Antwort erhalte, habe ich wohl alle Regeln eingehalten, und werde das selber Gebot zurückziehen.


    cih würds viel einfacher machen. wenn du dir zu 100% sicher bist, dass die TN nicht mit der beschreibung übereinstimmt, dann zahl doch nicht.


    was soll passieren? soll der dich verklagen? :]

  • Ein Verkäufer bei Ebay ist zur Wahrheit verpflichtet, weicht der Artikel von der Beschreibung ab kann man den Kaufvertrag anfechten bzw. rückabwickeln. Also, wenn die Teile nicht der Beschreibung entsprechen ist das ein Problem des Verkäufers. Mit den Artikelnummern hat er sich ja nun mal eindeutig festgelegt.

  • Dede: ja kann er, weil der käufer erstmal die ware abnehmen MUSS.


    Wilder: bei so "unklarheiten" würde ich vom kauf abstand nehmen.
    der erst eindruck ist immer der wichtigste !

  • Zitat

    Original von Rondras
    Wilder: bei so "unklarheiten" würde ich vom kauf abstand nehmen.
    der erst eindruck ist immer der wichtigste !


    jupp das seh ich genauso.


    aber warum MUSS er die Ware annehmen, wenn sich während der Auktion herausstellt, dass die Beschreibung gar nicht mit der Ware übereinstimmt, so kann ich vom kaufvertrag zurücktreten...
    so mein ich mich zu erinnern...


    muss ich mal in büchern schauen ob ich was finde....


    wenn du aber recht haben solltest, dann ist das natürlich von nachteil, da der käufer sich mit dem kram rumschlagen darf X(

  • Ich hatte das Gebot heute Morgen zurückgenommen. Um hinterher keinen Streß zu haben.


    Der Verkäufer hat mir inzwischen auch zurückgeschrieben:


    kann zu der Abweichung unserer Teilenr.leider nichts sagen, habe diese einfach nur von der Verpackung und von der Rückseite abgeschrieben! Kann mir nur vorstellen, da der ca. 1- 1,5 Jahre alt ist, das in der Zeit VW diese Teilenr. durch neue Ersatznr. ersetzt hat ! Das passiert bei VW öfters ( z.B. wenn ein neues/weiteres Loch zur Befestigung hinzugefügt wird, verändert sich der an sich ja nicht aber die Teilenr..


    hm...schade eigentlich. Hätte ich ja gerne gekauft. Verdammt!

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