Wo genau steht, das man tagsüber nicht mit reinem Standlicht fahren darf?

  • Würde mich mal interessieren, da ich diese Klausel total schwachsinnig finde, gibt ja auch keinen Beschluss der aussagt das ich nicht mit Abblendlicht tagsüber fahren darf, oder? :O


    Und nein, bin nicht angehalten worden, hab das nur gerade in einem anderen Thread gelesen und mir mal ein paar Gedanken dazu gemacht =)


    Ich fahre nämlich sowieso immer bzw. permanent mit Abblendlicht durch die Gegend (gehöre zu den Leuten die denken, das sie dadurch besser gesehen werden) und finde es sehr verwunderlich, das ich das mit Abblendlicht darf, aber nicht mit reinem Standlicht (was ich aber auch nicht mache) :)


    Wäre super wenn jemand mal den Gesetzestext posten könnte, da ich das garnicht so richtig glauben kann, auch wenn dem vielleicht so ist =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • §17 Beleuchtung


    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

  • Aber irgendwo muß doch auch erklärt werden wieso man tagsüber mit Abblend-, aber nicht mit Standlicht fahren darf, oder? :O


    Und kann es sein das der Paragraph erstellt wurde, also noch niemand damit gerechnet hat das es sich irgendwann durchsetzen würde auch tagsüber mit Licht zu fahren? Denn §17 sieht schon sehr danach aus, als würde er sich nur mit dem Thema "Licht bei Dämmerung, Dunkelheit bzw. Nacht" beschäftigen =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

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  • Hier mal was aus einem anderem Forum:


    Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).


    Kann man also sagen, dass man zwar aus dem Wortlaut des Abs.2 keinen Bezug zu Abs.1 herleiten kann, dies sich aber zwingend aus dem Zusammenhang ergibt, und dies unzweifelhaft auch von jedem deutschen Gericht so gesehen werden würde?


    Richtig! Das ergibt sich zum einen aus dem Kontext der Absätze 1 und 2 und zum anderen aus dem Willen des Gesetzgebers, der das Fahren mit Standlicht nur für die Fälle pönalisiert, wenn ansonsten auf der Fahrt eine Beleuchtungspflicht besteht (vgl. TBNR 117124 - 117126 der BKatV)


    Eine genau Erklärung (im Gesetz) gibt es wohl nicht.
    Eigentlich sagt das Wort Standlicht ja schon alles ;)

    Gruß
    Jörg

  • Zitat

    Original von Medianer
    Eigentlich sagt das Wort Standlicht ja schon alles ;)


    Begrenzungslicht.


    Gab nen Bericht vor ein paar Wochen in der Auto Bild, wo ein Fahrlehrer berichtet hat, daß man mit Standlicht fahren darf, solange es hell genug ist.
    Ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, daß man es nicht dürfte!

  • Naja, aber es heißt halt STANDLICHT


    Und ich find die Leute, die mit Standlicht fahren am Tage, auch wenn's hell genug ist, einfach nur peinlich, ganz ehrlich


    Weil: BITTE, was soll das bringen, nutzen etc?

  • Zitat

    Original von Neo
    Naja, aber es heißt halt STANDLICHT


    Und ich find die Leute, die mit Standlicht fahren am Tage, auch wenn's hell genug ist, einfach nur peinlich, ganz ehrlich


    Weil: BITTE, was soll das bringen, nutzen etc?


    die bunten birnchen zeigen :D

  • Zitat

    Original von Fischgulasch
    Man darf tagsüber auch mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren, jedenfalls bei Nebel, Regen oder Schnee.


    DAS GLAUBE ICH NICHT TIM! :rolleyes:


    Weil wenn du Nebel, Regen oder Schnee hast, dann hast du nicht die entsprechenden Sichtverhältnisse das du mit STANDLICHT fahren darfst!


    SIEHE HIER:


    Zitat

    Original von Medianer


    Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse).


  • ui.... :baby:
    Muss das jeder User verstehen?? :D

    Gruss Dirk

  • Zitat

    Original von Neo
    Naja, aber es heißt halt STANDLICHT


    Und ich find die Leute, die mit Standlicht fahren am Tage, auch wenn's hell genug ist, einfach nur peinlich, ganz ehrlich


    Weil: BITTE, was soll das bringen, nutzen etc?


    Hier geht es nicht um peinlich oder nicht, sondern ob es zugelassen ist oder nicht ;)


    Ich persönlich fahre wie gesagt permanent mit Abblendlicht, da ich die gleiche Meinung vertrete wie ein paar Länder, bei denen das schon seid Jahren praktiziert wird bzw. teilweise sogar schon Pflicht ist und die Unfallrate enorm abgenommen hat =)


    Man sieht sich einfach besser, egal jetzt ob in unaufmerksamen Situationen, oder bei schnellen Überholmanövern etc., da Standlicht auch bei Tag relativ gut sichtbar ist und das auch noch, wenn man von der Sonne geblendet wird


    Standlicht halte ich persönlich auch nicht für nötig (da man es vor allen Dingen auch nicht großartig sieht), mir persönlich ist es aber egal ob das jemand tagsüber einschaltet oder nicht ;)


    Was die Geschichte mit den Nebelscheinwerfern und dem Standlicht bei starkem Nebel angeht habe ich mal gelesen, das das wirklich erlaubt sein soll, da das Abblendlicht in extremen Nebelsituationen mehr blenden als helfen kann und man dann mit Standlicht und Nebels besser bedient ist =)


    Und mit "blenden" meine Ich nicht den Gegenverkehr, sondern sich selbst, da das Abblendlicht vom Nebel reflektiert wird und die Sicht somit noch mehr einschränkt ;)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Ich fahr auch immer mit Licht!


    Wenn ich mir die Brine nicht mehr leisten kann hör ich auf Auto zu Fahren!


    Einziger Nachteil die Motorradfahrer kann man nicht mehr so gut unterscheiden.

  • Tjo, man will hall seine Angeleyes zeigen, und die kommen nunmal weniger zur Geltung, wenn das Abblendlicht an ist... :( In meiner Sturm-und-Drang-Zeit bin ich meinen G3 auch immer mit STandlicht und Neblern gefahren... sah halt cool aus und kostete 25 märker :P


    Ich habe mein Licht nur an, wenn es nötig ist... es geht nämlcih bei Dauer-AN nicht um die Birne, sondern darum dass die Lichtmaschine mehr pumpen muss und damit der Spritverbrauch (wenn auch minimal) steigt.


    gr33tz 2XS

  • Kumpel von mir wurde deswegen schon von ner streife angehalten und ermahnt das er nur mit standlicht fährt.


    die polizistin sagte, entweder abblendlicht oder ganz aus, aber nur mit standlicht sei verboten ...

  • Ich fahr schon öfter mal mit Standlicht!
    Ich selbst bräuchte ja kein Licht, ich seh ja im allgemeinen ganz gut :P! Aber für die, die sich hinter mir bewegen hab ich halt irgendwie ganz gern das Licht an. Und irgendwie fällts schon auf, auch wenn`s nur schwach leuchtet (vorne)!


    Aber zum eigentlichen: Entweder haben bei uns die freundlichen Helfer einfach keine Lust auf Arbeit, oder es hat sich rumgeprochen, dass Standlichtfahren am Tag erlaubt is! 8)

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