Hallo,
ich brauche einen Rat bezüglich der VW-Kulanz bei dem altbekannten Frostschaden beim 1.4er(dank unbeheiztem Kurbelwellengehäuse)
Zwei Sachen weiß ich mittlerweile:
1. VW gibt 100 % Kulanz bis zu zehn Jahre und ohne Kilometerbegrenzung
2. Voraussetzung ist lediglich ein lückenlos geführtes Scheckheft (egal wo gemacht, muss nicht VW sein)
Leider liegen bei 2. mein Problem. Angeblich liegen zwischen zwei Inspektionen zu viele Kilometer, nämlich fast 30000 (26000 und 55000 Km).
Nun ist es aber so, dass mein Auto während dieser Zeit (ca. 1 Jahr) wegen zwei größeren Unfällen zweimal in der Werkstatt war. Insgesamt sogar 7 Wochen. Der zweite Unfall passierte als die angeblich fehlende Inspektion fällig war. So bei 43000. Im Rahmen der Unfallreperatur hab ich die dann halt so unter der Hand auch machen lassen (und noch ein paar andere Sachen). Freilich steht davon nix auf der Rechnung, und im Serviceheft steht auch nix. Mobilitätsgarantie war mir damals egal, bin im ADAC. Jetzt wo die Garantie auf dem Spiel steht will die Werkstatt natürlich nichts mehr davon wissen, obwohl sie zugeben, dass die Service-Anzeige damals zurückgesetzt wurde. Ich soll mich jetzt selber an VW wenden.
Meint ihr es macht Sinn, es zu probieren? Insbesondere unter dem Aspekt, dass das Auto so lange in der VW-Werkstatt war. Man hätte mich ja schließlich auf das bereits bekannte Problem aufmerksam machen und mich darauf hinweisen können, dass mir zumindest die Nachrüstung eines beheizten Kurbelwellengehäuses zusteht. Von Seiten der Werkstatt, die den Motorwechsel machen wollte (eine andere als bei den Unfällen) hieß es erst die Kulanz wäre kein Problem und ich hatte schon nen Termin für den Motortausch, bis sie zwei Tage später anriefen und mir doch aus o.g Grund absagten. Vielleicht hat ja jemand auch schon den Schaden gehabt und auch kein lückeloses Scheckheft und kann mir sagen, ob er trotzdem noch Kulanz gekriegt hat.