Unwissend alte Reifen gekauft, was tun?

  • Beim polieren der Alu´s hab ich festgestellt dass die Reifen sehr unterschiedliche DOT Nummern haben, und korrigiert mich wenn ich die falsch interpretiere:


    XXYY


    XX= Herstellungswoche
    YY= Herstellungsjahr


    Fakt ist, ich habe am 09.03.2005 Alufelgen mit dem Goodyear Eagle F1 GSD 3 in 225/40/18 gekauft, natürlich Neuware.


    Habe auf den Reifen diese DOT Nummern:


    2302, 1002, 2904 und 2205


    Der letzte wurde im Herbst 2005 Aufgrund eines Schadens erneuert.


    Kann man ein Jahr darauf da noch etwas machen? Stückpreis war 149 EUR!!!!

  • Fakt ist aber auch, das du die Reifen im März 2005 gekauft hast.


    Ich kann doch nicht 1 Jahr später zu nem Händler gehen, bei dem ich irgendwas gekauft habe und sagen, das da was nicht stimmt ?(


    Vier verschiedene DOT-Nummern ist schon krass, aber jetzt kannst du da auch nichts mehr dran ändern! Das einziges was sein könnte ist, dass sich die Reifen ungleichmäßig abfahren, aber das wars schon...

  • ne, ne, denke, dass es keine chance mehr gibt die reifen zurück zu geben...! glaube kaum, dass dein händler die wieder zurück nimmt...!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • JO, ich könnte die gekauften abgefahren, und andere montiert haben, klar. Ist das überhaupt dem Händler erlaubt, bis Kaufdatum DREI Jahre alte Reifen als neu zu verkaufen?


    Tja, hätt ich mal vorher geschaut... ?( ?( ?(


    Irgendwann wird das Gummi hart und spröde, nach 5-6 Jahren sollte man die Reifen sowieso tauschen.... in dem Falle mit fast neuem Profil :rolleyes:

  • also man darf reifen als neu verkaufen, auch wenn sie eigentlich net mehr neu sind, sprich und einige monate alt sind, bedingung ist halt, dass sie noch nie gefahren wurden...!


    so hab ich es zumindestens im kopf...!
    irgendwo gab es dieses thema aber schon mal...!





    edit: habs gefunden


    Zitat

    Original von hennawob


    Ein Reifen darf als "NEU" verkauft werden, bis zu einem Alter von 5 Jahren, vorausgesetzt natürlich er ist "neu"...darf aber bis zu 5 Jahren beim Händler liegen/lagern!


    edit:
    Zu langsam! Aber 4 Jahre? Ich hab gerade mal nachgefragt und mir wurde 5 gesagt?!?!




    hier der thread dazu:


    wie alt dürfen reifen sein



    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Theisman ()

  • Alles klar, danke schön.


    Trotzdem werd ich da in Zukunft drauf achten und mir wohl einen anderen Händler suchen... Irgendwo ist das schon Betrug. Den 2004er Reifen lass ich mir ja noch gefallen, aber die anderen drei sind nun mal älter als 2 Jahre...

    Einmal editiert, zuletzt von G4SE ()

  • Zitat

    Original von G4SE
    Alles klar, danke schön.


    Trotzdem werd ich da in Zukunft drauf achten und mir wohl einen anderen Händler suchen...


    mmhh, hoffe ich konnte helfen.
    auch wenn die nachricht net so überwältigend ist...!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • Hätt mich schon gewundert wenn das ohne Probleme nach üpber einem Jahr und XXXX Kilometern umtauschbar wäre.


    Nun weiss ich von dem Lagerungszeitlimit, und wenn nochmal alte drankommen kann er sie gleich behalten. So!



    Edit: Also wird das Profil nicht geschont, lieber abfahren als abbröckeln lassen =) :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von G4SE ()

  • Also laut ADAC dürfen Reifen nur bis zu einem Alter von zwei Jahren als "Neu" verkauft werden - dies wurde auch durch ein älteres Amtsgerichturteil so gesehen.


    Der Adac verweist jedoch auch auf die Aussage von Herstellern, dass bei optimaler Lagerung 5Jahre alte Reifen als "neu" gelten können, jedoch nicht älter als 10 Jahren werden sollten.
    Durch die geringe max. Nutzungsdauer von 5 Jahren und natürlich auch dem gesunkenem Wiederverkaufswert durch das höhere Alter bleibt der Adac bei der Aussage, 2 Jahre != neu


    Wenn das Gericht dieser Argumentation folgt, dann hast Du eine mängelbehaftete Sache bekommen, den Mangel erst jetzt festgestellt. Dies dürfte aber Deine Ansprüche nicht beeinflussen (von wegen: du hast es schon so lange genutzt, können ja auch andere Reifen sein usw). Du kannst also vermutlich Nachbesserung verlangen und später ggf. Minderung/Rücktritt, wenn die Nachbesserung scheitert/der Händler sich weigert. Allerdings musst du dann anteilig für die Nutzung Deine Ansprüche mindern. (Evtl. 1/5 vom Kaufpreis wenn man Lebensdauer gleich 5 Jahre setzt)


    Ich würde empfehlen, mal die kostenlose ADAC Rechtsberatung (falls Mitglied) zu nutzen.

  • wenn das die gleichen reifenhersteller sind und pro achse ca. die gleiche profiltiefe haben ist das latte!

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