Muß das Auto wirklich Höher??

  • Hi Jungs!!!Ich habe grad mein Auto bei meinen Lackierer abgeholt,er hat mir meine neue Frontschürze lackiert!! Eigentlich sollte er sie mir auch gleich beim TÜV eintragen lassen. ( Er hat noch eine Tuning Werkstatt,und kennt beim TÜV die Leute besser!! ) :D Jetzt meinte er heute zu mir,das mein Auto jetzt mit der neuen Frontschürze zu tief ist ( noch ca .7cm platz von der Schürze zum Boden) und der TÜV nicht über den BREMSENPRÜFSTAND kommt ohne sie weg zureißen,und er sie deswegen nicht Eintragen lassen kann!! X( Jetzt meine Frage an euch :Stimmt es wirklich das der TÜV zum eintegen über den Bremsenprüfstand kommen muß?? Mann kann doch den Prüfstand auch abdecken oder eben nicht drüber fahren zum eintragen oder??

  • Theoretisch hat der Tüv recht, aber es gibt auch so genannte Plattenprüfstände zu so einem musste ich auch extra fahren..
    Da mein Wagen auch nicht in den Bremsprüfstand kommt...


    Das sollte also nicht das Problem sein... aber Eintragen müssen sie es dir trotzdem nicht..

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Theoretisch hat der Tüv recht, aber es gibt auch so genannte Plattenprüfstände zu so einem musste ich auch extra fahren..
    Da mein Wagen auch nicht in den Bremsprüfstand kommt...


    Das sollte also nicht das Problem sein... aber Eintragen müssen sie es dir trotzdem nicht..



    Müssen sie es nicht Eintragen weil es zu tief ist? Gibt es ein Gesetz wo steht wieviel Bodenfreiheit mann haben muß??

  • Nein das nicht, aber viele Tüv's ;) haben sich auf ich glaube 8cm geeinigt.. Und wenn du nicht in den Prüfstand kommst, können die sagen, das dein Auto nicht Straßentauglich ist...

  • Hatte jemand vielleicht schon mal das gleiche Problem?? Hier sind doch bestimmt einige die auch so zwischen 6-8cm Bodenfreiheit haben oder??

  • naja, in manchen gutachten steht das man mind 8 zu festen und 7 zu beweglichen teilen haben muss oder so, jedenfalls beim fk highsport. aber das unterbiete ich eingetragen trotzdem. auch da hilft wahrscheinlich anderer tüv

  • dreh ihn doch bissel hoch fürn tüv. ist doch schnell gemacht und du hast nicht diese probleme.
    wobei je nach tüv tragen die trotzdem ein. bei meinem sinds so 6,5-7cm bis zur achsgelenkträgeraufnahme und wurde trotzdem eingetragen. [SIZE=7]aber ich hab auch keine tiefen plastikschr...äh schweller dran :D[/SIZE]

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Naja, wenn der eine Tüv-Onkel es nicht machen will, sag einfach das Du zum nächsten gehst...die brauchen doch auch das Geld... ;)


    So zimperlich sind die meist auch nicht - bei mir waren es beim eintragen auch weniger als gefordert und es gab ausser einem Augenzwinkern keinerlei probleme! =)


    Okay...gute connections helfen immer :D

  • Ich würde einfach mal versuchen zum nächsten TÜV zu fahren
    Wir haben hier z.b. einen TÜV da bekommste das sehr viel schneller eingetragen als bei allen anderen ...
    Das kommt echt immer auf die TÜVer und den TÜV selber an ...

  • Habe ich gerade bei http://www.dekra.de gefunden:


    "
    Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

    In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind


    - die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
    - den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    - den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
    - Straßenbau


    anzuwenden.
    Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.


    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.


    "


    Ich hoffe es hilft dir/euch weiter.


    In diesem Sinne,
    Toby


  • :D :D :D :D


    Selten so gelacht! Aber nix für Ungut. Nur müssen jetzt 80% der User hier ihren Golf wieder hochschrauben.

  • Zitat

    Original von niZER


    :D :D :D :D


    Selten so gelacht! Aber nix für Ungut. Nur müssen jetzt 80% der User hier ihren Golf wieder hochschrauben.


    ne falsch, müssen nicht, aber es wird vom tüv empfohlen quasie :D
    wobei ich bin der meinung dass die maße anders waren: 80mm höhe 110mm breite

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

    Einmal editiert, zuletzt von Kaufi ()

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