Mängel angeben??

  • Bin gerade tierisch Sauer...
    War eben beim Tüv und wollte meine Felgen/Spurverbreiterung eintragen...
    Er hat sie mir nicht eingetragen, ich durfte 45€ bezahlen und er hat bei der "Probefahrt" meine frisch lackierte Front zerkratzt...


    Dann hab ich noch einen schönen Mängelzettel mit:
    "Fzg liegt zu tief, vollständige Prüfung nicht möglich, hinten nur 10mm Distanzscheiben....Bitte lassen Sie die Mängel umgehend beheben und führen Sie Ihr Fahrzeug unter Vorlage dieses Änderungsabnahmeberichts erneut vor."


    Hab nun morgen einen Termin bei SAT, die werden mir das jawohl eintragen hoff ich mal.. aber meine Frage:
    Muss ich diesen Zettel dahin mitnehmen??

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Bin gerade tierisch Sauer...
    War eben beim Tüv und wollte meine Felgen/Spurverbreiterung eintragen...
    Er hat sie mir nicht eingetragen, ich durfte 45€ bezahlen und er hat bei der "Probefahrt" meine frisch lackierte Front zerkratzt...


    Muss der TüV nicht haften wenn er was am Fahrzeug beschädigt?!
    Was hast du denn für ne ET mit den Felgen in verbindung mit Spurplatten?

  • Ne, der meinte wär mein Problem :evil:..
    Bei 8x18 hinten wär das ne ET von 15...

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Ne, der meinte wär mein Problem :evil:..
    Bei 8x18 hinten wär das ne ET von 15...


    Recht hat er, ist ja dein Auto =) NUR wer hats verursacht? ER. Also ich würde mich da nicht abwimmeln lassen. Der soll/muss zahlen für die Rep.

  • Tja, jetzt wirds wohl zu spät sein, weil kann ihm ja nix mehr nachweisen,... X( :evil:
    Aber zum Glück sieht man das nur, wenn er auf ner Bühne steht, so normal sieht man überhaupt nix... zum Glück..

  • Wenn der TÜV Prüfer den Schaden an deinem Wagen verursacht hat muss er haften. Also ich würde da gegen vorgehen - zu not übern Anwalt. Besser wäre es gewesen, wenn du nicht alleine da gewesen wärst, so kann eventuell zu Aussage gegen Aussage kommen...erkundige dich da einfach mal.

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Tja, jetzt wirds wohl zu spät sein, weil kann ihm ja nix mehr nachweisen,... X( :evil:
    Aber zum Glück sieht man das nur, wenn er auf ner Bühne steht, so normal sieht man überhaupt nix... zum Glück..


    keine Angst Felix , du wirst schon noch oft genug aufsetzen ....Hätte dir genausogut passieren können ...


    Und solangs nur unten drunter ist ....

  • Zitat

    Original von Felix_Golf IV
    Ne, der meinte wär mein Problem :evil:..
    Bei 8x18 hinten wär das ne ET von 15...


    Wie sieht es bei dir mit der freigängigkeit aus?
    ET15 is normal noch zulässig ohne zusätzliche Prüfung.
    Hatte bei mir 7.5x17 und ne ET10 :D Hab es verdammt nochmal nicht eingetragen bekommen. :(
    Also etwas schmaler oder ziehen dann funzt das.

  • Zitat

    Original von Streetmachine
    Wenn der TÜV Prüfer den Schaden an deinem Wagen verursacht hat muss er haften. Also ich würde da gegen vorgehen - zu not übern Anwalt. Besser wäre es gewesen, wenn du nicht alleine da gewesen wärst, so kann eventuell zu Aussage gegen Aussage kommen...erkundige dich da einfach mal.


    stimmt net..


    ausser es ist grob fahrlaessig... ;)

  • Zitat

    Original von RSII


    stimmt net..


    ausser es ist grob fahrlaessig... ;)


    ja, das gilt aber nur für die haftung aus vertrag, d.h. wenn du gegen den tüv vorgehen willst (also ich verlass mich da jetzt mal auf deine angaben ;) ) unberührt, weil in idealkonkurrenz dazu, bleibt davon die persönliche haftung des typen nach Gesetz wegen § 823 I BGB Eigentumsverletzung und die is bei jeder fahrlässigkeit gegeben!


    -> kann ja nicht sein, dass jemand was kaputt macht und dann ungeschoren davon kommt! :D


    Das Problem ist nur, dass du die beweislast trägst!

    2 Mal editiert, zuletzt von Antje ()

  • bei uns sind da beim tüv net viel anders.... war da immer mit adler augen dahinter gestanden...


    fahr jetzt seit längerer zeit immer 20 km weiter zum tüv.. die passen auf, daß nix kaputt geht, möchte mal in nem schicken auto um den block fahren :D , trinkt mit mir nen kaffee und hält ein schwätzchen und wenn mal was nicht so korrekt ist, dann gibt er einem das geld zurück, löscht es aus dem pc und meint, man soll es in ruhe beheben und dann wieder kommen ;) ist mir allerdings bisher nur einmal passiert und auch nur deswegen, weil mir der verkäufer falsche gutachten mitgegeben hatte.. da kann selbst der tüv nix für :D

    Einmal editiert, zuletzt von Maggi ()

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