Stoßstangenrempler

  • Nabend!
    am dienstag ist mir en mercedes hinten auf die stoßstange gerummst. man sieht nicht viel, nur ein bisschen gestaucht (kleine welle) und n paar leichte kratzer.
    war gestern bei ner freien werkstatt und hab mir nen kva geholt
    >> 342eus:
    (de-)montage + lackierung


    heut war ich dann nochmal bei vw:
    der :D sagte mir, ich müsse nen termin machen. die würden das dingen dann komplett austauschen und er vermutet es könnte gut noch was dahinter verschoben worden sein. kostenpunkt ca. 800 eus


    was meint ihr... soll ich es tatsächlich bei vw reparieren lassen, da ein ernstafter schaden vorliegen könnte, oder reicht es, wenn ich es lackieren lasse.
    der kva bei vw kostet 10% des reperaturpreises... wenn ich nicht dort reparieren lasse bekomme ich diese 10% auch nicht erstattet.


    habe mir überlegt mir erstmal den kva dort machen zu lassen und die 10% extra zu zahlen und dann zu entscheiden, wie ich was reparieren lasse. habe evntl so und so ne komplett neue verspoilerung geplant.


    spielt die versicherung da mit, wenn ich einfach das geld aus dem kva ausgezahlt bekommen möchte??
    zahlt sie mir auch die kosten für den kva bei vw?


    grüßle

  • Herrrjassses !!!!!


    Wie oft muss ich das noch sagen:


    Lasst die Scheisse mit den Kostenvoranschlägen !!!!


    Gutachterkollege, Stossfänger ab und schauen wie kaputt das Heckblech wirklich ist !!


    Nimm maL dein Reseverad raus und schau dir die Reserveradmulde an ;)


    Wenn dein Stossfänger eine bleibende Verformung (Welle) hat, so war der Anstoss über 7 Km/h. Da must du mit rechnen, dass sich diei Energie weiter aufbaut (bis in die Hekklappe, die staucht sich ggf. durch).


    Hast du nun einen KVA (340€) und da ist was mit dem Heckblech (2800€) so bleibst du auf der Differenz (2460€) sitzen da die VS nur in Höhe KVA reguliert.


    Und was ist mit den Nebenkosten?? (Nutzugsausfall, Aufwandspauschale, ggf. Werminderung...)


    Jeden Tag wird ein neuer Dummer auf die Menschheit losgelassen, warum willst du das sein ??


    Bernhard

  • deshalb frag ich doch....
    was denn sonst, als nen kva? ich mein... ich will das jetzt so schnell wie möglich abwickeln und evntl eben nicht sofort reparieren lassen....

  • Hast seine Adresse?


    Ich meine, habt ihr Adressen und Co ausgetauscht? Dann soll er's über seine versicherung machen lassen, immerhin scheint er ja schuld zu sein, oder?


    Also er das der versicherung melden, du das der Versicherung und ab geht des.


    Und dann laß es bei Vw machen

  • Zitat

    Original von erT!
    deshalb frag ich doch....
    was denn sonst, als nen kva?


    G U T A C H T E N


    Zitat

    Original von erT!
    ich mein... ich will das jetzt so schnell wie möglich abwickeln und evntl eben nicht sofort reparieren lassen....


    Eben, dafür brauchst du verläsliches Material.
    Und, für ne fiktive Abrechnung erst recht. Du weiss, dass du die MWST nicht mit ausgezahlst bekomst ??


    Du hast Anspruch auf Reparatur in der Fachwerkstatt (Freundlichen). Dazu gehören nun mal alle erfordelichen Azfwendungen:
    - Stundeverrechnungssätze des Freundlichen (Mechanik, Karrosserie und Lack)
    - Nebenkosten (Verbringung, Reinigung, Schwemmaterial, Teileaufschläge, Kleinmaterial)
    - Zusatzkosten (Beweissicherung=Gutachterhonorar, Hilfslöhne z.B. die Montagekosten bei der Besichtigung, Aufwandsentschädigung < z.Zt. 25€> Rechtsverfolgung=Anwaltskosten, Nutzungsausfall/Mietwagen, Werminderung)


    Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze (638€) so ist der Schaden bei Veräusserung des Fahrzuges Offenbarungspflichtig. Als Nachweiss dient da auch das Gutachten.


    Wenn der Freundliche schon 800€ Daumenpeilungangiebt, so hast du Anspruch auf einschaltung eines (freien) Kollegen.
    Der Berechnet den Schadensaufwand mit den Vorgaben des freundlichen.


    Wie du die Reapratur gestalltest, ist dein Ureigenstes Ding. Ob du so weiter durch dei Gegend eiern willst, ob du das selber richten wilst, ob ein Kumpel dir das macht, oder eine freie Werkstatt..ist deine Entscheidung.
    Die rechnest fiktiv nach Gutachten ab. Und wenn für die Instandsetzung Beleg vorliegen (Ersattzteilkauf, Lackrechnung, Reparaturrechnung einer freien Werkstatt...) so kanst due die Belegte MWST nachfordern.


    Aber, lauf da nicht selber hinter einer Versicherung her, die dich nur Vorführt. Lass da einen Fachmann ran. Und das ist der Verkehrsrechtsanwalt.


    Wenn eine VS einen Schaden regulieren soll, bekommt der Begriff Versicherungsbetrug ein anderes Gesicht.


    Die Reibungswärme die entsteht, wenn dich die Versicherung über den Tisch zieht bitte nicht als Nestwärme aufnehmen 8)


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • aha... es gibt also noch ein unterschied zwischen kva und gutachten? :P
    sorry, hatte damit noch nie was am hut.. rechtsschutz versichert bin ich... aber ist das wirklich nötig?
    ich soll also zu vw und ein GUTACHTEN anfordern und das der versicherung einreichen, oder ernsthaft alles über nen anwalt laufen lassen.
    mein ziel ist es einfach das jetzt schnell zu klären und am besten einfach das geld zu bekommen um dann im nachhinein zu entscheiden was ich mache... so wie du es schon beschrieben hast.
    mir wurd bisher nur immer was anderes erzählt... tut mir leid :( ^^

  • Zitat

    Original von erT!
    aha... es gibt also noch ein unterschied zwischen kva und gutachten? :P
    s....( ^^


    Oh JA :D :D :D


    Der Unterschied ist das Reparaturrisiko ;)
    Bei einem KVA liegt das Reparaturrisiko bei dem Reparaturbetrieb.
    Bei einem Gutachten liegt das Reparaturrisiko bei der Versicherung.


    Deswegen wollen die Brüder ja auch so gerne einen KVA 8) 8) 8)
    Bei Reparaturausweitung (das ist das Risiko, dass da noch weitere Beschädigungen sind, als ursprünglich oberflächlich zun sehen waren) trägt das Risiko bei einem KVA der Reparaturbetrieb. Da du als Auftraggeber den Reparaturauftrag unterschrieben hast, geht das Risiko auf dich über.


    Du siehst, die VS will nur dein Bestes (dein Bares)


    Bernhard

  • Verlass dich bei diesem Thema unbedingt auf Zwilling/Bernhard... Ich hätte nie gedacht das mir eine winzige Beule im Kotflügel 1500€ bringen kann :D

  • Zitat

    Original von rogiggy
    ..... das mir eine winzige Beule im Kotflügel 1500€ bringen kann :D


    Dabei war das noch nicht mal ne Beule...


    sondern eine Delle :]


    Bernhard

  • alles klar, dann mach ich das doch mal.
    fand die erste antworte nur leider etwas im ton vergriffen... liest sich zumindest so.
    aber trotzdem riesen dank, dass ich wenigstens das jetzt schonmal weiß.
    wenn ich das richtig verstanden hab geht das gutachten quasi noch über die erkenntnisse des kva hinaus, falls mehr dran ist, als im kva aufgeführt, richtig? 8)
    wie wird das denn beim gutachten gehandhabt?
    ist das das gleiche prinzip wie beim kva? sprich, wagen abgeben, die schaun was los ist und geben mir dann einen beleg für die versicherung?


    grüßle

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