Verkäufer verschweigt Unfallschaden

  • Sooo, nun ist es raus. Mein Cab hat wohl einen Unfallschaden. Hinten links Bereich Radlauf bis zur Türe und vorne rechts Bereich Front und rechter Kotflügel sind grossflächige Lackierungen gewesen. Hatte wohl nen Dreher und is eingeschlagen oder Kontakt mit mehreren anderen KFZ.
    Is aber eigentlich nicht so schlimm, die Werkstatt meinte dass der Wagen top dasteht und ich mir deswegen keine Sorgen machen muss, ich aber schauen soll, dass ich von dem Händler noch Kohle bekomme.
    Im Kaufvertrag steht ausdrücklich unfallfrei. Zudem scheint der Wagen schon 3 Vorbesitzer gehabt zu haben, im Vertrag ist die Rede von 2.
    Meine Rechtsschutz bietet mir volle Kostendeckung bei einem Rechtsstreit und eine Anwältin der Versicherung meint, dass ich den Differenzbetrag zwischen Kaufsumme und dem eigentlichen Wert (wegen des Schadens) einfordern kann, ich solle jedoch erst kein Gutachten machen lassen, da diese mitunter sehr teuer sind.
    Nun kommt mein Problem, was kann ich da wohl so grob geschätzt einfordern? Werkstatt meint, dass n 1000er drin sein sollte. Was meint Ihr?


    Datum des Kaufes:28.12.05
    Damaliger Kaufpreis:8T
    Laufleistung:70TKM

  • Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber in deinem Falle müsstest DU schon deinem Händler beweisen, dass er von dem Unfallschaden gewusst hat, was IMO fast unmöglich ist! Ansonsten sieht´s schlecht aus für dich! X(

  • 1.)
    Setz dich mit den Vorbesitzern in Verbindung, ob einer einen Unfallschaden hatte.


    2.)
    Fahr mit deinem Fahrzeug zu einem Freundlichen und lass dem in der FG-Historie nachschauen ob da Karosseriearbeiten abgerechnet wurden.
    Wenn ja, und dein Händler ist auch ein Freundlicher reicht das schon zur Beweissführung, da dem Händler diese Daten zugängig sind.


    Zur Berechnung der Wertminderung must du den Unfallzeitpunkt mit Laufleistung und Reparaturumfang haben. Dann kann dir ein Sachverständiger :D die merkantiel Wertminderung berechnen.


    Diese Berechnung ist Gerichtsfest !!


    Hat einer derVorbesitze rim Kaufvertag den Unfallschaden betietel,so hat der nafolgende Verkäufer die Torte im Gesicht (sofern er bei weiterveräusserung den Schaden verschwiegen hat)


    Ist ne dingliche Angelegenheit, Verjährungsfrist 3 Jahre.


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Krass, also angenommen ich hatte ein Unfall, verkaufe mein Auto...der nächste besitzer merkt erst nach 3 jahren und einem Monat das der Wagen nen Knaller hatte, und ich bin dann fein raus??

  • Also in der VAG Historie ist ein Schaden vermerkt. Karosseriearbeiten auf der ganzen linken Seite...also war nix ganz kleines, laut dem freundlichen...für den Schaden vorne rechts hat er keine Daten gefunden...hab direkt morgen einen Termin bem Rechtsanwalt, ich hoffe dass hier die Geschichte mit den 3 Jahren für mich keine Auswirkungen hat, da der Eintrag von 09/02 ist.
    Naja, wir werden sehen...

  • Shit ... das tut mir leid für dich ... hoffentlich kannst du zumindestens ein paar Euro rausholen ...


    *Daumen drück*

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