santa monica mit 225/45 auf 17 Zoll

  • habe einen golf 4 varinat dun bekomme die tage die felgen. muss ich beim draufschreiben was spezielles beachten? andere schrauben benutzen? müssen die reifen denn auch eingetragen werden?
    habe das edition modell und fahre momentan mit 205/55 reifen herum.

  • Hi giusie,


    nein, du brauchst keine anderen Schrauben, da kannst du die alten benutzen, kannst dir aber überlegen, ob du nicht in Felgenschlösser investieren willst, damit dir die Felgen keiner klaut :P
    Zwecks Eintragung würde ich sagen JA, da bei dir im Fahrzeugschein vermutlich nur die 205er eingetragen sind.
    Aber schau am besten nochmal nach.
    Sonst halt zu Tüv oder Dekra =)
    Beim Draufschrauben musst du im prinzip nichts besonderes beachten. Am besten mit dem Radkreuz und wenn du hast mit nem Drehmomentschlüssel nachziehen. Das richtige Drehmoment ist glaube ich 110Nm, findest du aber im Normalfall auch in der Tabelle, die dem Drehmomentschlüssel beiliegt.



    Gruß
    Markus

  • dies ist ein thema für sich. als ich den wagen in düsseldorf angemeldet habe, habe ich den neuen eu schein und brief bekommen. als ich zu hause mal genauer drauf geschaut habe, stand da nur die kleine radgrößer 195/65 oder /55, weiß ich nicht mehr, din, statt der 205 die ab werk drauf waren. ich dort angerufen, da bekam ich die aussage, dies sei nun neu, der computer trägt immer nur noch eine radgröße ein und ich könnte den alten entwerteten brief als kpoie im wagen lassen, dies müsste für eine kontrolle reichen, denn dort sind beide größen eingetragen.
    DIES IST DOCH DER HAMMER ODER??? DIE SPINNE DOCH!!!!
    meien AHK wurde extra vermerkt, wieso dann nciht auf einfach die andere radgröße?

  • Die haben einen and der Klatsche.
    Ich habe meinen mit 225/40 R18 ab Werk und im Schein stehen 195/65 R15.


    Irgendwie ist die Beweislast umgekehrt worden. Die müssen Dir glaube ich njetzt nachweisen das Du die nicht fahren darfst. Bin mir aber nicht ganz sicher. Muss mal in den Brief gucken was da drin steht. Weil gutachten etc. von VW habe ich auch keins bekommen.....


    Komische Sache diese neuen Scheine.....

  • im neuen eu brief steht ja auch nur noch eine größe. im alten stehen die zwei richtigen 205/55 für die sommerreifen udn 195/55 für dei winterreifen. habe denen auch gesagt, was denn ist, wenn die polizei bei einer kontrolle die kopie vom alten brief nciht anerkennt. sie meinten dann nur, dies müssen sie aber, denn es geht vom system nun einmal nur so, dass eine größe eingetragen wird. bekloppt!!!

  • hm... also im Normalfall darfst du nur die Dimensionen Fahren, die auch im Fahrzeugschein eingetragen sind.
    Da würde ich auch auf Nummer sicher gehen, weil ne Eintragung kostet ja auch nicht die Welt (25 oder 30€?).
    Aber was da ab Werk abläuft hört sich schon ziemlich seltsam an....



    Gruß
    Markus

  • Hab mal gesucht und folgendes gefunden. Zitat:


    "Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
    wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
    bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
    Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
    als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
    gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
    Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
    zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
    Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
    werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
    werden.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt."


    Also müsste alles was an Felgen den Dimensionen der von VW max verbauten Felgen 7,5*18 ET??? nicht mehr eingetragen werden??


    Ich rall hier nix mehr.....Wenn die mich anhalten sage ich war ab Werk so und wenn die dumm kommen bekommt der Händler eins auf die Nase *gggg*


    Gruß
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    EDIT: Habe gerade mal beim Straßenverkehrsamt angerufen und die meinten ohne die Papiere zu sehen könnten die da nix zu sagen....Vermutlich haben die auch keine Ahnung. Rufe gleich mal nen Kumpel an, der ist bei der KG Grün-Weiss...Mal sehen was er dazu sagt....

  • mach das mal bitte. eine freundin meiner freundin ist bei der autobahnpolizeei und sie meinte, man solle beim amt druck machen und dafür sorgen, dass beide größen eingetragen werden, schließlich gibt es unten genug platz für bemerkungen eintragungen etc, bspw. ahk, etc


    aber das amt sagt was anderes. ich habe keein ahnung!

  • Also mein Kumpel der Grün-Weissen meinte, so lange die Felgen (Hersteller egal) den Werksabmessungen in ET, Zoll und Breite entsprechen (also das was VW ohne weiteres ausliefert) ist das kein Thema...Dann würde da auch keiner Stress machen. Alles was aber davon Abweicht muss def. Eingetragen werden. Er meinte das nur genau nachgeguckt wird wenn das ganze def. von der Norm abweicht.


    In meinem Fall (Neuwagen ohne Eintragung und Gutachten) meinte er zur Not soll ich die Bestellbestätigung als Kopie mitführen, da steht ja drauf das der Wagen mit den Felgen ab Werk geliefert wurde.


    Generell ist die KG Grün_Weiss aber in der Bringschuld, mir nachzuweisen das diese Felgen illegal sind. Kann aber auch bedeuten das die einen von der Kontrolle zum TÜV schleppen :)


    Ich denke damit kann man schonmal was anfangen...

  • also ich bin mit meinen alten 235 Reifen 6 Jahre gefahren ohne das die eingetragen waren,mich hat noch keine Angehalten,selbst beim Tüv hat das keiner beanstandet 8o aber wegen den RKL weil ich keine Rückstrahler hatte,hat Tüv gemeckert!

    Einmal editiert, zuletzt von michaelju ()

  • Ich habe sogar vom Kreis extra so ein Hinweisblatt bekommen, in dem alle Radreifenkombinationen stehen die ich fahren darf.
    Die ist halt für solche Polizeikontrollen =)

  • So,
    ich habe jetzt nochmal alle Unterlagen gewühlt und es ist wohl tatsächlich so das die Grün-Weissen mir erstmal beweisen müssen das ich diese Felgen nicht fahren darf.


    Weiterhin habe ich einen Wisch bei meinen Fahrzeugunterlagen gefunden namens "EWG - Übereinstimmungsbescheinigung". Darin steht wie der Wagen ab Werg geliefert wurde. und obwohl im Brief die felgen nicht eingetragen sind stehen in dieser bescheinigung sämtliche für den Golf zugelassenen Felgentypen. Ne Kopie habe ich ab heute immer dabei..


    Weiterhin gute Fahrt.


    Gruß
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