... zum Thema eBay-Verkäufe!

  • *schulterzuck*


    Wo is Problem?
    Bei solch Sachen,wo man Daten oder sowas vom Hersteller kopiert,sollte man halt immer dazuschreiben VON WO man den Text,Bilder,etc.her hat.
    Schon hätte er kein Problem gehabt.


    Bsp.
    blablablablablablabla
    (Angaben von HP der Firma Soundso)

  • Das ist schon klar, aber die Sache mit der Vernichtung...

  • Also an technischen Daten eines Produktes kann man m.M. nach kein Copyright erlangen und somit auch nicht verletzen, da fehlt dann schon das schöpferische Element.
    Es ging aber ja dann wohl eh nicht ums Copyright wie sich später herausstellte, er hatte es nur aufgrund der Mail von eBay gedacht.


    Im übrigen hätte mich Audiobahn an den Fuss fassen können, wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre. Ich glaube nicht (von Softwarelizenzen abgesehen), dass man einen Privatverkauf in der Form untersagen kann. Und von vernichten kann ja wohl erst gar keine Rede sein, im schlimmsten Fall würd ich einfach mal sagen, dass ich das Teil dann doch behalte und nicht verkaufe...


    Ich denke mal, dass Audiobahn bis zuletzt davon ausging, es mit einem Händler zu tun gehabt zu haben.

  • Der Sollet nun seinerseits enen Anwalt (nen anderen, sein Jetziger iust ne absolute Pfeifde) ansetzten:


    Imerhin hat sich der Laden widerrechtlich durch Nötigung seines Legal erworbenen Eigentums bemächtig.


    Da greift schon mal der §249 BGB.



    Bernhard

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