hi leute!
War jetzt mehrmals beim tüv und immer sagt der eine ja der andere nein
Jetzt reichts mir!Ich streite mich da nicht mit den Pfeifen rum!Die Polizei hier checkt das mit ner geraden MHV eh nicht...aber beim unfall oder HU wird das sicherlich schnell erkannt!
Darum ist meine frage ob man das nicht irgendwie auf §19 eingetragen bekommt?Habe die MHV vom spangler machen lassen und somit keinerlei unterlagen Könnte es vieleicht per §19 gemacht werden wenn ich eine ABE von geraden blenden aus Kunststoff vorzeigen kann?Wir haben hier nämlich nen KÜSS der ja nur §19 machen darf...bei dem hätte ich aber gute karten :]
Vieleicht kennt ihr euch da besser aus als ich!
MfG Stefan