Probleme im Möbelmarkt

  • Vor 2 Monaten war mein Kühlschrank defekt gewesen,war bei uns hier in einem Möbelmarkt gewesen und wollte mir einen neuen holen für 239 euro,habe mir den zettel bei der verkäuferin ausdrucken lassen,unterschrieben und sollte an der kassse zahlen,war gerade an der kasse gewesen und hab mir gedacht das ist doch der aller gleiche kühlschrank wie mein alter (gleiches fabrikat,gleiche marke...) bin dann einfach raus ohne zu bezahlen,hab gedacht wäre ein mitnahmeschein was ich in der hand habe. so nach 2 tagen bekomme ich post,sehr geehrter Herr ihr kühlschrank steht zur abholung bereit,ich angerufen,da meint der chef am tel sie müssen den kühlschrank bezahlen und mitnehmen oder sie bezahlen einen rücktritts betrag von 25 % = ca 60 euro oder sie kaufen etwas für 60 euro.


    War heute dort gewesen wollte mir eine Wonzimmer Leuchte für 70 euro mitnehmen,bin zum chef jetzt meint er nein ich müsste möbel für 239 euro kaufen (das was er vorher gesagt ´hat tut er verneinen)



    habe ich kein rückgaberecht??kein rücktrittsrecht innerhalb 14 tagen,war nämlich am 2.tag dort gewesen (nach dem ich den brief bekommen habe.
    was kann jetzt eigentlich passieren wenn ich den betrag nicht zahle,1 mahnung , 2 mahnung ... was kommt dann??

  • 14 Tage Rückgaberecht - der Möbelchef kann dir gar nix. =)

  • Was das für ein bescheuerter Möbelladen? Arbeite selbst bei Ikea (ok dort gibt es noch keine Kühlschränke) aber die Kunden können selbst nach 3 Monaten Ware zurück bringen ?( einige gehen dabei soweit das sie sogar benutztes Geschirr zurückbringen :rolleyes: ?(


    Zu deinem Problem:
    Bei elektro Geräten hast du ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen also sag dem Cheff er soll sich den Kühlschrank sonst wohin stecken. ;(


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    Einmal editiert, zuletzt von DaProbleM ()

  • So wie Ich das verstanden habe ist das jetzt aber schon 2 Monate her, oder? ?(

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Ist doch egal - er hat doch nichtmal was bezahlt und somit doch kein Kaufvertrag eingegangen. Was hast denn da unterschrieben für einen Zettel, wenns kein Mitnahmeschein war?

  • Zitat

    Original von matse
    Ist doch egal - er hat doch nichtmal was bezahlt und somit doch kein Kaufvertrag eingegangen. Was hast denn da unterschrieben für einen Zettel, wenns kein Mitnahmeschein war?


    Als Ich mir meinen Wagen im Februar 1999 bestellt habe, mußte ich auch noch nichts bezahlen (sondern erst bei der Übergabe) und hatte trotzdem schon einen Kaufvertrag unterschrieben (also bei der Bestellung). Nicht bezahlen heisst also nicht zwangsläufig das kein Kaufvertrag eingegangen wurde, es muß hier also geklärt werden ob er einen Kaufvertrag bei der Bestellung eingegangen ist bzw. was er da genau unterschrieben hat, er dann können wir 100% korrekt antworten.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Du hattest ja einen Vorvertrag unterschrieben - aber im Einkaufsmarkt kann ich alle Sachen umhertragen und gehe einen Vertrag ein wenn ich bezahle. Deswegen fragte ich ja was er unterschrieben hat - kann mir nicht vorstellen das er einen Vorvertrag für einen Kühlschrank unterschreibt, den er gleich mitnehmen wollte.

  • Wir werden sehen ;), Mutmaßungen helfen an dieser Stelle ja bekanntlich nicht großartig weiter :rolleyes:, müssen deswegen also einfach mal abwarten was VW-GolfAB sagt =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • So siehts aus - ansonsten nimmt das Forum den Kühlschrank :D

  • Zitat

    Original von AlexFFM


    Als Ich mir meinen Wagen im Februar 1999 bestellt habe, mußte ich auch noch nichts bezahlen (sondern erst bei der Übergabe) und hatte trotzdem schon einen Kaufvertrag unterschrieben (also bei der Bestellung). Nicht bezahlen heisst also nicht zwangsläufig das kein Kaufvertrag eingegangen wurde, es muß hier also geklärt werden ob er einen Kaufvertrag bei der Bestellung eingegangen ist bzw. was er da genau unterschrieben hat, er dann können wir 100% korrekt antworten.


    Klar ist durch die Bestellung ein kaufvertrag zustande gekommen...


    da zwei übereinstimmende Willenserklärungne vorlagen, 1. das angebot d. Verkäufers und 2. die bestellung von dir, ist der Kaufvertrag zustande gekommen...!!!

  • Zitat

    Original von matse
    14 Tage Rückgaberecht - der Möbelchef kann dir gar nix. =)


    14 Tage Rückgaberecht gibt es bei Bestellungen im Versandhandel, Haustürgeschäften und Finanzierungen. Aber nicht wenn Du im Laden etwas kaufst, weil dort konntest Du dich von der Beschaffenheit der Sache überzeugen.


    Wenn Dir ein Einzelhändeler etwas zurück nimmt ist das reine Kulanz, aber ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.

  • Zitat

    Original von Mike Lorey


    14 Tage Rückgaberecht gibt es bei Bestellungen im Versandhandel, Haustürgeschäften und Finanzierungen. Aber nicht wenn Du im Laden etwas kaufst, weil dort konntest Du dich von der Beschaffenheit der Sache überzeugen.


    Wenn Dir ein Einzelhändeler etwas zurück nimmt ist das reine Kulanz, aber ein Rechtsanspruch besteht darauf nicht.


    genau! Der Händler muss lediglich 2 Jahre Gewährleistung geben... keine Garantie und schon gar nicht Rückgabegarantie!!!

  • Zitat

    Original von golf5005


    genau! Der Händler muss lediglich 2 Jahre Gewährleistung geben... keine Garantie und schon gar nicht Rückgabegarantie!!!


    genau das hat er mir auch gesagt... wusste nur nicht ob das stimmt

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