Mängelschein wegen Japan Spiegel ???

  • Hallo,
    Hab am samstag aufm Weg zum Pfingsttreffen in Bautzen nen Mängelschein bekommen.
    Gewinde war zu tief und der nette Polizeibeamte hat mir noch drauf geschrieben: Linker Außenspiegel nur für Beifahrerseite zulässig.
    Soll denn der Japanspiegel verboten sein ?
    Gibts da irgend ne Vorschrift, wie groß der Linke Außenspiegel sein muß ?


    Mfg

  • Hab ich ja noch nie gehört...gibt nur ne Mindestgröße der Spiegelfläche so weit ich weiß!

  • Der kleine Spiegekl ist ja original bei, Lupo dran. Da würde der ja von Haus aus mit verbotenem Spiegel rum fahren. Ich hasse solche Poizisten, die sich wichtig machen müssen. Keine Ahnung aber Mengelscheine erstellen.

  • Die Lupos, die ich bisher gefahren hab, hatten alle eine Fahrerspiegel ala R32. Also 150x105mm.

  • Also ich denke schon, dass der Polizist dir dafür eine Mangelkarte ausstellen darf, denn dieser Spiegel war SO nie an einem Golf IV für Deutschland verbaut.


    Das ist so ähnlich wie mit den US GTI Rückleuchten. Es ist zwar ein original VW-Teil, aber bei der Prüfung des Golf IV auf TÜV-Zulässigkeit für Deutschland eben nicht verbaut gewesen. Ergo hast du damit keine TÜV-Zulassung mehr für dein Fahrzeug, weil du ja keine ABE oder dergleichen von VW hast, dass du diesen Spiegel gefahrlos verbauen darfst (die wirste auch nie bekommen ;)).
    Verboten ist der Spiegel natürlich in Deutschland nicht - es gilt nur die Umkehrung: er ist am Golf IV nicht abgenommen.


    Schlußendlich würde ich mal sagen, du bist da an einen Polizisten geraten der sich mal ziemlich gut auskannte und dir eine reinwürgen wollte.

  • na werd morgen mal beim TÜV in Ingolstadt vorfahren.
    Mach mein alten, noch silbernen Spiegel wieder dran und danach wird wieder umgebaut.
    Gewinde ist schon hoch geschraubt, sieht beschissen aus. :evil:

  • Zitat

    Original von Michael
    Die Lupos, die ich bisher gefahren hab, hatten alle eine Fahrerspiegel ala R32. Also 150x105mm.


    Es gab aber auf jeden Fall auch Lupos (alles älter als MJ2000), die einen 120mm Spiegel hatten!!!


    Wenn auf dem Mängelschein "linker Außenspiegel nur für Beifahrerseite zugelassen" steht, dann frag ich mich wirklich, wie das funktionieren soll, dass man den rechten Spiegel an die linke Seite dran baut? :baby:
    Keine Ahnung diese Leute. Muss dir die Polizei nicht auch beweisen können, inwiefern der Schein gerechtfertigt ist?

  • Na muß sagen, das der sichn mitm IVer sehr gut auskante,
    war eigentlich das erste was er gesehen hatte, mit dem Spiegel.
    Hat auch an dem Adapterkabel gesehen, dass ich Xenon nachgerüstet habe.
    Der fährt vieleich selber nen Golf IV, der Verräter :D


    Werd mich morgen mal schlau machen wegen Spiegel, meld mich da wieder.


    Mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Variant-pd ()



  • er meinte mit "zulässig" vll. einfach nur die größe des spiegelglases. das der linke nicht rechts ran passt, dürfte jedem geläufig sein ;)
    ich stimme C.D.T. zu! denn der spiegel ist nur am lupo zulässig, bzw. dafür gedacht und nicht für den golf. aber für sowas kann man sich ja auch ein unbedenklichkeitsgutachten von vw schicken lassen...

  • Zitat

    Original von Technobazar
    Er meinte mit "zulässig" vll. einfach nur die größe des spiegelglases. das der linke nicht rechts ran passt, dürfte jedem geläufig sein ;)
    ich stimme C.D.T. zu! denn der spiegel ist nur am lupo zulässig, bzw. dafür gedacht und nicht für den golf. aber für sowas kann man sich ja auch ein unbedenklichkeitsgutachten von vw schicken lassen...


    Wegen der Größe des Glases sehe ich keine Nachteile. Die Zubehörspiegel, wie M3-look und was weiß ich, haben auch kein besseres Sichtfeld.


    Aber ich glaube die Frage nach erlaubt oder nicht ist ähnlich wie das Problem mit dem gecleanten Heckwischer oder noch besser, dass man ne gecleante Stossi eintragen muss. Gab's ja alles schon;)

  • @ variant pd...


    Mußte mich am Sa aufm Weg nach Bautzen mit meinem Bora auch kontrollieren lassen... war eigentlich genauso unterwegs wie du, kleiner Spiegel zu tief und hinzu kamen noch GLI Rückleuchten... Aber irgenwie hab ich wahrscheinlich weng mehr Glück gehabt... Der Polizist war recht nett, hat nichts beanstandet (auch nicht das d Glotze lief) und ihn hat irgendwie nur interessiert, ob ich was am Motor gemacht hab... Was soll ich denn bei 150 PS Serie TDI noch machen? Reicht doch völlig... Also hast wahrscheinlich wirklich leider nur pech gehabt... :rolleyes:


    Kannst mir ja bitte mal schreiben, was beim Spiegel rausgekommen ist...


    Danke im Vorraus...


    MFG Robert

  • Variant-pd
    Das waren doch keine echten Polizistinnen am Eingang! Aber ist mir schon klar dass du dich von denen kontrollieren hast lassen! :D


    Nee mal im Ernst eigentlich ist es doch egal was du für einen linken Spiegel hast, solange du den Rückspiegel innen und rechts hast reicht dass doch! Weil ja vom Gesetz nur zwei voneinander unabhängige Spiegel vorgeschrieben sind!
    Außer natürlich du hast deine Heckscheibe getönt! ;)


    Also bis denne

  • Zitat

    Original von HansMaulwurf
    Variant-pd
    Das waren doch keine echten Polizistinnen am Eingang! Aber ist mir schon klar dass du dich von denen kontrollieren hast lassen! :D


    Nee mal im Ernst eigentlich ist es doch egal was du für einen linken Spiegel hast, solange du den Rückspiegel innen und rechts hast reicht dass doch! Weil ja vom Gesetz nur zwei voneinander unabhängige Spiegel vorgeschrieben sind!
    Außer natürlich du hast deine Heckscheibe getönt! ;)


    Also bis denne


    glaube deine aussage stimmt so nicht. afaik ist der fahrerspiegel PFLICHT und das du min. 2 spiegel haben musst um nach hinten sehen zu können. ob das jetzt der rechte aussenspiegel ist oder der rückspiegle innen ist egal!! Das ist mein stand des wissens!! Gibt glaub auch länder in denen es serienmäßig keinen rechten aussenspiegel gibt!! Und wenn du dir die Transpoter anschaust die die hintern türen ohne fensterscheibe haben ist der rückspiegel innen auch überflüssig!!


    *edit*
    Es sind erforderlich


    1.bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,


    2.bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,


    3.bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,


    4.bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,


    5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von EccO ()

  • also, war ja beim TÜV zur Vorführung.
    Der TÜV-Mann sagte mir, ich könnt den Spiegel dran lassen,
    hat was rausgesucht, an Vorschriften die Interessieren:


    (3) Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60cm2 nicht unterschreiten.

    (4) Durch den Außenspiegel an der linken Fz.-Seite muss in einer Entfernung von 20m hinter dem Spiegel der Verkehrsraum bei Fz.
    bis zu 3,5t zul. Gesamtgewicht in einer Breite von mindestens 5m
    übersehbar sein.


    zu 4.: Hab ich selber noch ne ausprobiert, also an alle mit Japan Spiegel
    schnell nachgucken.
    Der Prüfer sagte aber noch, wenn das ne passt soll ich ein Spiegelglas vom Lupo nehmen und er kann mir den spiegel eintragen wenn ich will. Der war recht nett, ist selber Bora Var. Fahrer.


    Mfg

  • Also soweit die Spiegelfläche eingehalten wird, kann auch kein Polizeibeamter was sagen.


    Problem hierbei ist aber das es sich um eine Japan-Version handelt. Somit kein E-Prüfzeichen. Somit ist das Problem doch ernst zu nehmen.


    Die Variante mit dem Spiegelglas vom Lupo kannte ich noch gar nicht, aber ist in dem Falle doch legal, da dieser ein E-Prüfzeichen besitzt.

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