Typisch Ebay...

  • in Absatz zwei von § 138 is doch der Wucher geregelt ;) und ob das steigern nur ne invitatio ad offerandum is oder nicht, is ja eigentlich egal, also hilft bei der frage hier eigentlich net weiter!


    es könnte ein auffälligen Missverhältnis der Leistung zur Gegenleistung stehen (also wenn die mehr als 200% beträgt), also das Porto im Verhältnis zur Lieferungsleistung, denn nur darauf bezieht sich das ja und nicht auf die Kaufsache! Fraglich is nur ob man unerfahrenheit oder ähnliches bejahen kann bei Verbrauchen, wohl eher nicht!


    aber wer will da schon klagen oder irgendwas unternehmen :P

  • Selbst wenn, dann ist das Geschäft doch nur nichtig und ich bekomm das Ding doch immer noch net zu dem Preis sondern es ist so, als ob ich das nie gekauft hätte,oder?!
    Gruß
    Marco

  • irgendwie reizt es mich jetzt schon... würd zu gern das gesicht von dem kerl sehen, wenn mein anwalt sagt 'nix mit versand... entweder LCD, oder 10 jahre gefängnis' :D

    Einmal editiert, zuletzt von erT! ()

  • Zitat

    Original von CaptainPorno
    Selbst wenn, dann ist das Geschäft doch nur nichtig und ich bekomm das Ding doch immer noch net zu dem Preis sondern es ist so, als ob ich das nie gekauft hätte,oder?!
    Gruß
    Marco


    man könnte sagen, dass der teil mit dem kaufpreis nichtig ist, also Teilnichtigkeit! =)

  • Hallo,


    also falls hier auch noch jemand zufällig vorbeifährt, ich nehme eine ganze palette DAVON (KLICK MICH) (Affiliate-Link)


    und klickt mal bitte auf die weiteren fotos, ich bin mir nicht ganz sicher aber wenn´s die xenon brenner auch noch dabeigibt, dann ist das jawohl der


    OBERSCHNAPPER !!!!! ;-))


    mfg

  • Zitat

    Original von Antje
    ja, dann subsumier mal ;)


    aaaaaaaaaaaah, dieses schlimme wort erinnert mich an meine ausbildung in der verwaltungsschule :D blos nicht mehr sagen, das weckt böse erinnerungen ;)


    zur auktion: wirklich dreist

  • Obersatz...


    Definition...


    Subsumtion...


    Conclusio... :D

  • Zitat

    Original von Antje
    in Absatz zwei von § 138 is doch der Wucher geregelt ;) und ob das steigern nur ne invitatio ad offerandum is oder nicht, is ja eigentlich egal, also hilft bei der frage hier eigentlich net weiter!


    es könnte ein auffälligen Missverhältnis der Leistung zur Gegenleistung stehen (also wenn die mehr als 200% beträgt), also das Porto im Verhältnis zur Lieferungsleistung, denn nur darauf bezieht sich das ja und nicht auf die Kaufsache! Fraglich is nur ob man unerfahrenheit oder ähnliches bejahen kann bei Verbrauchen, wohl eher nicht!


    aber wer will da schon klagen oder irgendwas unternehmen :P


    Na dann subsumier doch selber mal ;)


    Also so oder so sehe ich auch keine der Alternativen im §138: "unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen" verwirklicht. Dieser dreisten Abzocke müsste man wohl anders versuchen beizukommen. X(


    Beste Grüße

  • Ich hab' den Händler gestern mal angeschrieben. ;)



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    Diese Nachricht wurde gesendet, während das Angebot noch aktiv war.
    www_car-point-pst_com ist der Verkäufer.



    Hallo
    Abholung möglich aber die Versandkosten werden trotzdem berechnet
    gruß
    http://www.car-point-pst.com


  • Glaube nicht das sowas erlaubt ist, die Versandkosten trotzdem zu berechnen. Der will einen übers Ohr hauen durch solche sachen. Da bezahlt man 200 Euro für das Gerät und nochmal 200 Euro für Versand. So ein Betrug. Solche Leute gehören aus EBAY verbannt bzw. angezeigt wegen Betrug.

  • Also bringen wir es zum Punkt - ich hab mich mal blöd gestellt ( war gar nicht so schwer :D ), hab das mal an das Ebay Sicherheitsteam geschickt und gefragt ob solche Angebote zulässig sind.

  • Hi Leute !


    Ich möchte ja kein Spielverderber sein, aber warum könnt ihr das nicht einfach als das akzeptieren, was es ist: Ein Versuch, die Ebay-Gebühren zu umgehen. Das Ding kostet € 450,- und fertig ! Wenn es einem als zu teuer erscheint, kann er doch woanders kaufen. Nichts für ungut !!


    Viele Grüße


    Michael

  • Zitat

    Original von schnellmerker01
    Ich möchte ja kein Spielverderber sein, aber warum könnt ihr das nicht einfach als das akzeptieren, was es ist: Ein Versuch, die Ebay-Gebühren zu umgehen. Das Ding kostet € 450,- und fertig ! Wenn es einem als zu teuer erscheint, kann er doch woanders kaufen. Nichts für ungut !!


    Nö... Wenn man sowas immer einfach akzeptiert, wird's immer weiter bergab gehen... Man muss in meinen Augen schon was tun gegen solchen "Betrug".


  • klasse Einstellung ... ?( ?( ?(

  • Was ist an der Einstellung schlecht ? Er versucht´s halt....

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