in Absatz zwei von § 138 is doch der Wucher geregelt und ob das steigern nur ne invitatio ad offerandum is oder nicht, is ja eigentlich egal, also hilft bei der frage hier eigentlich net weiter!
es könnte ein auffälligen Missverhältnis der Leistung zur Gegenleistung stehen (also wenn die mehr als 200% beträgt), also das Porto im Verhältnis zur Lieferungsleistung, denn nur darauf bezieht sich das ja und nicht auf die Kaufsache! Fraglich is nur ob man unerfahrenheit oder ähnliches bejahen kann bei Verbrauchen, wohl eher nicht!
aber wer will da schon klagen oder irgendwas unternehmen