Kleingewerbe/Liebhaberei/Finanzamt

  • Hab aus verschiedenen Gründen 2003 ein Kleingewerbe angemeldet. Dazu habe ich mir damals eine neue PC Ausrüstung gegönnt(war auch nötig).
    Da ich diese Ausrüstung ja über 3 Jahre abschreiben kann, habe ich dies auch bis zu diesem Jahr getan und durch eben die Abschreibung und die laufenden Kosten für das Gewerbe, bin ich nun zum dritten Jahr in Folge in der "Verlustzone". Wenn alles so weiterläuft wie bisher, werde ich Ende diesen Jahres im Plus sein, da ja keine Abschreibungen etc. mehr stattfinden. Jetzt habe ich Post vom Finanzamt bekommen, die ganz klar klären soll, ob hier Liebhaberei vorliegt.


    Nun meine Frage:
    Wenn das FA mir nun Liebhaberei unterstellt, muss ich dann meine Steuerbegünstigungen seit 2003 zurückzahlen oder habe ich einfach ab sofort keine Möglichkeit mehr auf Abschreibungen/Steuerbegünstigungen bei meinem Gewerbe?
    Müsste ich im Falle der Liebhaberei das Gewerbe abmelden oder bleibt dieses bestehen?


    Fragen über Fragen :baby:

  • Also ich hatte das ganze auch mal gehabt ums eher für mich zum günstigeren Einkaufen zu nutzen.... kenns aber auch von nem Freund der bei der o.g. Organisation schafft dass die halt wissen wollen was du die ganzen Jahre gemacht hast.....


    Mit Verlust kannst ja auch,wenn du das Gewerbe als Nebentätigkeit betreibst dein zu versteuerndes Brutto Einkommen reduzieren (wie in deinem Fall mim PC) Und wenn dann halt überhaupt keine Einnahmen oder nur geringe EInnahme auftauchen wird das Finanzamt sicher skeptisch...

  • Zitat

    Original von kippi
    Also ich hatte das ganze auch mal gehabt ums eher für mich zum günstigeren Einkaufen zu nutzen....


    D. h. Dir wurde Liebhaberei unterstellt? Was ist dann passiert?


    Also ich habe ganz klar eine Gewinnerzielungsabsicht aber meine Gewinne, das war schon immer klar, werden immer sehr gering sein. Trotz allem bin ich natürlich an einem Gewinn interessiert...

  • Nein mir nicht, aber mein Kumpel sagte mir das dass sowas schon des öfteren vorkommt :)


    Drück die Daumen

  • Wenn du nur "Gewinn" erwirtschaftes, weil deine Abscheribung ausläuft, so hat dich das Institut für moderne Christenverfolgung zu recht am verlängertem Steissbein !!


    Es muss ein klare Gewinnabsicht zu erkenen sein, die Ausreicht den Lebensunterhalt zu sichen.


    Die Absicht muss (abhängig von der Gewerbetätigkeit) nach durchschnittlich 3 Jahren erkennbar sein.


    Was du machen kanst, ist deinem stillen Teilhaber mit zu teilen, dass sich Umsatzerwartung bis Dato nicht dem ansgestrebten Ziel angenähert hat. Du willst noch die weitere Marktentwicklung abwarten um dan ggf aus den Vollerwerb eine Nebenerwerbstätigkeit zu machen. Die volle Sicherung des Lebensunterhaltes in nach wie vor angestebt.


    Wobei ich mich als Sebständiger frage, wie hast du dich eigendlich auf die Selbständigkeit vorbereite?? Nach deinen Schilderungen mehr als Blauäugig und sehr stümperhaft.


    Nur als Vergleich:


    Bundesweit scheitern 75% alle Existenzgründer in den ersten 3 Jahren....


    In meinem Landkreis (Ammerland) ist die Wirschaftsförderung so agiel (Existenzgründertreffen) das "nur" 25% der Existenbzgründer eine Bauchlandung machen.
    Dazu gehört, das man sich in Cotching und Seminaren (gröstenteils kostenlos!!!!) von Fachleuten (Steuerberater, Unternehemsberatern, Bakleuten, Versicherungsfachleuten usw.) volkomen neutral beraten lassen kann.
    Zudem musst du in unseren Breiten deinen Gerschäftsplan diesen Leuten vorlegen und prüfern lassen (wenn du öffentliche Fördergelder haben willst)
    Diese Fachleute nemen deinen Geschäftsplan schonugslos auseinader und sagen dir, wo es klemmt und wo du Fehler gemacht hast bevor du auf der Nase liegst.


    Nur mal so als "Bettlektüre":
    http://www.ammerland.de/business/existenzgruender.html


    Wer meint, nur eine Idee zur Selbständigkeit reicht, hat schon verloren.


    Wer glaubt, nur mit eine Gewerbeanmeldung seine Steuerlast zu senken, ist Naiv.


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Naiv bin ich beim besten Willen nicht. Ich habe einen sehr sicheren und nicht unbedingt schlecht bezahlten Job. Dieser hat allerdings mit meinem gemeldeten Gewerbe rein gar nichts zu tun. Ich musste diesen Geldverdienst anmelden, weil mein Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Meine Brötchen könnte ich mit dem gemeldeten Gewerbe niemals verdienen. Im Anmeldungszeitraum hat mir das alles zusätzlich noch Spass bereitet, also habe ich für das Gewerbe investiert(PC). So, jetzt isser abgeschrieben und nun kommt eben nur noch plus raus. Allerdings niiie so viel, dass man davon leben kann. Interesse an einer Gewinnerzielung habe ich jedoch nach wie vor.

  • Dann mach da ein Nebenerwerb draus.


    Bei den von dir geschildertem vorgehen der Inquisatore Finanzia hast du dass nämlich als Gewerbe -> Vollerwergsgewerbe angemeldet.


    Bernhard

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