Angehalten werden und nix eingetragen

  • Hi,


    ich hab meine Felgen und mein Gewindefahrwerk erst seit kurzem dran und drin und ist beides noch nicht eingetragen!


    Warte nur noch auf die Spurplatten, wenn die da sind mach ich die drauf und lasse dann Achse vermessen und gleich alles 3 eintragen!


    Einen festen Termin für die TÜV Sache hab ich auch schon für Donnerstag 29.06.06


    Was ist wenn ich jetzt bis dahin mal angehalten und kontrolliert werde und nix eingetragen ist??


    Kann da was passieren? Punkte oder so?

  • Mängelkarte und 2 Wochen Zeit, das in Ordnung zu bringen.

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Mängelkarte und 2 Wochen Zeit, das in Ordnung zu bringen.


    Mit Glück ja....das kann aber auch schlechter laufen.

  • Zitat

    Original von F-Thrawn


    Mit Glück ja....das kann aber auch schlechter laufen.


    hmm wie denn?? und warum??
    Kann doch nen Termin vorweisen...

  • Super dann lass ich mir alles zwei Wochen nen neuen TÜV Termin geben und spar mir das Geld für die Eintragung. :D

  • Das ist ja quatsch weil dafür bekommst Du ja die 2 Wochen frist innerhalb Du es eintragen lassen must =)

  • die können dir ebenso die karre still legen weil nix eingetragen ist....


    kommt immer drauf an an welchen beamten du grad kommst...

  • Ich hab damals als ich noch meine 35mm H&R Federn eingebaut hatte gleich 3 Punkte und 75€ bekommen inkl. Mängelkarte und der Aufforderung das innerhalb 2 Wochen einzutragen lassen.


    Musst nur an den Richtigen geraten. X(

  • denk immer dran: nemo tenetur se ipsum accusare :D

  • Also: So, wie Du derzeit mit Deinem Auto rumfährst ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das heisst: Wenn Du von einem Pol. Beamten angehalten wirst und der genau das feststellt erwartet Dich ein Bußgeld von 50 Euro, sowie drei Punkte in Flensburg (so wie eine Nachschulung wenn Du noch in der Probezeit bist) und wenn der Halter des Fahrzeuges eine andere Person ist bekommt auch der 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg. Damit sind Fahrer und Halter des PKW verpflichtet für die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeuges Sorge zu tragen. Natürlich bekommst Du auch eine Mängelkarte um den Wagen wieder in Ordnung bringen zu lassen (In Deinem Fall das Gewindefahrwerk eintragen zu lassen)


    Was aber meiner Meinung nach viel gravierender ist ist die Tatsache das keine Versicherung der Welt Deinen Schaden oder den Schaden eines eventuellen Unfallgegners komplett zahlen würde wenn Du mit einem Auto mit erloschener BE rumfährst. Das muss Dir klar sein. Viele Leute denke jetzt immer an Unfälle ala Kratzer in Stoßstange oder sonstwas. Aber ich habe schon Unfälle gesehen zum Beispiel mit getöteten Fußgängern, da kommen richtig extreme Kosten auf Dich zu wenn die Versicherung nicht zahlt. Also kann ich Dir nur raten den Mist so schnell wie möglich eintragen zu lassen.


    P.S.: Ob Du nen Termin hast oder nicht würde mich nicht die Bohne interessieren, das erzählt uns sowieso jeder. Genau wie: Ich wusste garnicht das das Auto tiefer gelegt ist. Ich habe das schon so gekauft. :rolleyes:


    Ganz blöd sind Polizisten auch nicht.

  • das ist schwachsinn, die haftplichtversicherung muß blechen, kann ihn aber bis zu einem gewissen betrag in regress nehmen ;)



    Simon aber was mich mal interessieren würde, die haben echt bei 30mm tiefer nachgeschaut ob andere federn drin sind? :D

    Einmal editiert, zuletzt von syncros ()

  • trotzdem ist es total bescheuert ohne eintragung rumzufahren.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    Original von syncros
    das ist schwachsinn, die haftplichtversicherung muß blechen, kann ihn aber bis zu einem gewissen betrag in regress nehmen ;)


    Geht´s noch? Ich würde mal überlegen wie Du hier mit anderen Leuten redest. Ich lasse mir sicher nicht von Dir erzählen was Schwachsinn ist.
    Ausserdem wiedersprichst Du Dir selbst mit dem zweiten Halbsatz. Das die Versicherung ihn später in Regress nimmt lässt die Situation natürlich völlig anders aussehen. :rolleyes: Ich lach mich tod. Ich versuche hier an seine Vernunft zu appelieren und dann kommt ein Mensch der sich richtig gut auskennt wie Du... ?( Zum Schiessen und zum Kopfschütteln. Wenn Du Dich so toll aus kennst dann sag mir doch bitte mal bis zu welchem Betrag das Deiner Meining nach geht. Je nach Versicherungsvertrag und Ausschlußklauseln muss die Versicherung genauso wenig bezahlen wie wenn jemand beispielsweise betrunken fährt und Unfälle verursacht. :evil:

    2 Mal editiert, zuletzt von hctobi ()

  • Zitat

    Original von Forentroll
    Warte nur noch auf die Spurplatten...........


    Die sind schon unterwegs............ =)

  • Zitat

    Original von hctobi


    Geht´s noch? Ich würde mal überlegen wie Du hier mit anderen Leuten redest. Ich lasse mir sicher nicht von Dir erzählen was Schwachsinn ist.
    Ausserdem wiedersprichst Du Dir selbst mit dem zweiten Halbsatz. Das die Versicherung ihn später in Regress nimmt lässt die Situation natürlich völlig anders aussehen. :rolleyes: Ich lach mich tod. Ich versuche hier an seine Vernunft zu appelieren und dann kommt ein Mensch der sich richtig gut auskennt wie Du... ?( Zum Schiessen und zum Kopfschütteln. Wenn Du Dich so toll aus kennst dann sag mir doch bitte mal bis zu welchem Betrag das Deiner Meining nach geht. Je nach Versicherungsvertrag und Ausschlußklauseln muss die Versicherung genauso wenig bezahlen wie wenn jemand beispielsweise betrunken fährt und Unfälle verursacht. :evil:


    Das ist in den AKB (Allgem. Kraftfahrthaftpflichtbed.) geregelt. Soweit ich informiert bin, ist das bis zu ~5000 €.
    Dabei gibt es wohl noch zusätzliche Bedingungen, damit die Versicherung Dich in Regress nehmen kann (müssen Dir kündigen innerhalb eines Monates, ...) und es ist umstritten, ob wegen mehrfacher "Obliegenheitsverfehlungen" (Bspw. Unfallflucht zusätzlich) die Regresssumme mehrfach kassiert werden kann.


    VLG,
    Malte

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