Klima kaputt...Brauche dringend Tipps

  • Hi Leute ich habe folgendes Problem....
    habe mir im Dezember 2005 einen Golf IV gekauft (was auch sonst :P ) jetzt hat sich meine klima verabschiedet nun wollt ich mal fragen ob sich einer von euch auskennt wie es jetzt aussieht mit der Gebrauchtwagengarantie....haftet jetzt der händler für den vorhanden schaden der klima oder muss ich jetzt die ganze geschichte aus der eigenen tasche zahlen....würde mich über nützliche tipps freuen....vielleicht hat ja einer auch sowas von euch schon mal durchgemacht.....vielen dank schon mal

  • Also beim Gebrauchtwagenkauf kann der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr reduzieren (statt 2 Jahre), was eigentlich auch fast immer gemacht wird.
    Aber Du bist ja noch in dem Zeitrahmen drin.
    Einziges Manko: In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Händler, dass der Schaden NICHT bereits beim Kauf vorhanden war, was i.d.R. unmöglich ist.
    Danach liegt die Beweislast bei Dir, DASS der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.
    Oft musst Du aber nichts "beweisen", der Händler bringt es in Ordnung (wenn es nicht so ein komischer Laden ist). Ansonsten müsste evtl ein Gutachten mit unbekanntem Ausgang erstellt werden.

  • das mußt du sicher selber bezahlen. die gebrauchtwagengarantie übernimmt eh nur dinge die fast nie kaputt gehen. ein kumpel von mir hatte einen ähnlichen fall bei einem bora v5. der wärmetauscher der heizung war kaputt und das 4 monate nach dem kauf. die 500 euro für die reparatur durfte er auch selber bezahlen, trotz gerantie.

  • ok also so wie es aussieht hab ich jetzt ein problem es sei denn ich könnte meinen händler nahe legen das dass problem nicht meine schuld ist....vielleicht hat ja jemand ne idee wie man ihm beweisen kann das das problem mit der klima nicht an mir liegt sondern einfach ein technischer defekt ist....ich denke mal der händler wird streiten wegen der garantie aber wenn man ein paar gute argumente hat fällt es ihm sicher schwerer.....vielen dank schon mal für die antworten....bitte wieder um antworten :)

  • die frage ist ja nun erstmal was kaputt ist. läuft der kompressor? wenn ja fehlt sicher kältemittel. die klimawartung mußt du sicher selber zahlen. kostet bei atu zur zeit 59 euro. ich war am montag bei meinem schwiegervater, bei opel und da hat es regulär 49euro gekostet, war für mich noch günstiger. würde also mal überprüfen lassen woran es überhaupt liegt.

  • also der wurde schon rangehangen da haben 300gramm gefehlt daran hatte es nicht gelegen....meinte der typ....aber cool zu lesen wie günstig es war ich habe 67euro bezahlt....

  • hat also keiner mehr solch oder ähnliche erfahrungen gemacht mit seinen auto???
    aber vielleicht findet sich ja doch noch jemand der tipps dazu geben könnte...

  • Zitat

    Original von Duke02
    das mußt du sicher selber bezahlen. die gebrauchtwagengarantie übernimmt eh nur dinge die fast nie kaputt gehen. ein kumpel von mir hatte einen ähnlichen fall bei einem bora v5. der wärmetauscher der heizung war kaputt und das 4 monate nach dem kauf. die 500 euro für die reparatur durfte er auch selber bezahlen, trotz gerantie.


    Dann hätte er mal besser jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. (Ist nicht bös gemeint, aber es ist nun mal so, so hart es auch klingt)


    Beim Gebrauchtwagenkauf MUSS der Händler für MINDESTENS ein Jahr Gewährleistung erbringen auf alles außer Verschleissteile. In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer, es wird bei jedem Mangel davon ausgegangen, dass dieser "in der Sache" bereits vorm Kaufzeitpunkt vorlag (Materialfehler etc der erst später zum Schaden führte).


    Gerne lassen die Händler eine Gebrauchtwagengarantie zusätzlich abschliessen, die dann im Rahmen der Garantiebedingungen die Gewährleistung sozusagen überdeckt. ABER:


    Gebrauchtwagengarantie ist nicht gleich Gewährleistung.


    Wenn die Gebrauchtwagengarantie bestimmte Teile nicht abdeckt, dann MUSS der Händler Gewährleistung geben.
    Es ist nicht möglich, durch Gebrauchtwagengarantien die Gewährleistung komplett auszuschließen!



    *********************************


    Da Du dich außerhalb der ersten sechs Monate befindest, müsstest Du am Besten zuerst herausfinden, was genau defekt ist.
    Als Beispiel:
    Es stellt sich heraus, dass der Klimakompressor defekt ist. Dabei weist dieser starke Abnutzungserscheinungen auf, die teilweise schon vorm Kaufzeitpunkt bestanden haben müssen, da diese nicht innerhalb von x Kilometern entstehen können. (Ggf durch Werkstattmeister oder Gutachter bestätigt). Dann kannst Du Sorgenfrei die Reparatur verlangen. ABER: Auf keinen Fall woanders reparieren lassen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
    Ich würde aber zuerst einmal zu dem Händler gehen und sagen, dass bei Deinem Fzg die Klimaanlage defekt ist und es nicht am Kältemittel liegt- vielleicht erstparst Du Dir dann die Fehlersuche schon und der Händler reguliert den Schaden.


    Wenn Du selbst mal nach dem Schaden suchen möchtest:
    Klima ohne Funktion

  • das sag mal nicht mir, aber es gibt ja leute die gehen jedem ärger aus dem weg. ich hätte den schaden nicht bezahlt und zur not halt den rechtschutz befragt.

  • dann hoffe ich mal das es nicht ein schlechtes bild macht wenn ich schon bei einer anderen werkstatt war und kältemittel auffüllen lassen habe....okay dann danke ich euch erstmal...werd morgen mal gleich zu ihm hinfahren und dezent anmerken lassen das die klima keen bock mehr hat...halte euch auf dem laufenden...

  • so heut war ich bei mein händler gewesen...dieser meinte das ich kein anspruch auf gewährleistung habe da die klima funktionierte als ich das auto gekauft habe und diese jetzt erst kaputt gegangen ist....inwiefern hat er mit seiner aussage recht das ich jetzt keinen anspruch auf gewährleistung habe????

  • Also, wenn der Defekt nicht schon beim Kauf vorlag, dann hast du keinen Anspruch.


    Wenn z.B. ein Schlauch durchgescheuert ist, passiert das ja normalerweise ueber laengere Zeit, da kann man dann davon ausgehen, dass das zum Kaufzeitpunkt auch schon so war. Wenn aber der Defekt einfach so auftritt (mit faellt gerade kein Beispiel ein), dann nicht.

  • war das ein VW vertragshaendler? (mal reines interesse)


    ich kenne mich da mit garantie nicht so aus usw. aber ich find es ganz schoen dreist ein nicht verschleissteil so fix als nicht garantiewuerdig abzufertigen. ich mein muss erst das ganze auto auseinander fallen damit die nen finger krumm machen? dann haette man auch privat kaufen koennen oder? Oder gehoert nen Klimakompressor zu verschleissteilen?


    sehr komisch. aber wie gesagt ich hab von solchen dingen leider kein schimmer :rolleyes:

  • dann versteh ich aber nich wirklich wieso von der garantie verschleißteile ausgeschlossen sind wenn die garantie eh keine haftung für schäden übernimmt die in meinen augen nichts mit verschleiß zu tun haben....wenn es die kupplung gewesen wäre hätte ich es verstanden





    also es war kein vw vertragshändler gewesen...dieser händler verkauft sämtliche marken aber wie gesagt es ist ein händler....muss deinen beitrag voll zu stimme eightyone

    Einmal editiert, zuletzt von m4tz3 ()

  • Zitat

    Original von eightyone
    war das ein VW vertragshaendler? (mal reines interesse)


    ich kenne mich da mit garantie nicht so aus usw. aber ich find es ganz schoen dreist ein nicht verschleissteil so fix als nicht garantiewuerdig abzufertigen. ich mein muss erst das ganze auto auseinander fallen damit die nen finger krumm machen? dann haette man auch privat kaufen koennen oder? Oder gehoert nen Klimakompressor zu verschleissteilen?


    sehr komisch. aber wie gesagt ich hab von solchen dingen leider kein schimmer :rolleyes:


    Naja die zusätzliche Garantie die man eventuell abschließt deckt halt nur bestimmte Sachen ab (zB Motor, Getriebe, etc) - je nach den jeweiligen Bedingungen.


    Ansonsten hast Du halt mindestens ein Jahr Gewährleistung auf Mängel, die zum Kaufzeitpunkt versteckt vorlagen. Wenn dann nach <=6 Monaten irgendwas kaputtgeht (Klimakompressor) geht man davon aus, dass der Schaden durch einen Mangel vor Kauf verursacht wurde.
    In der Zeit > 6 Monate muss man das nachweisen.


    Und dieser Fall ist jetz hier auch eingetreten - der Händler sagt, dass zum Kaufzeitpunkt kein Mangel vorlag. Man müsste jetzt das defekte Teil finden und schauen, ob der Mangel schon länger versteckt vorlag oder nicht. Wenn ja, wieder ab zum Händler.

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