Mal wieder eine Rechtsfrage (Ebay)

  • Hallo!


    Ich würde mal sagen: auf jeden Fall dem Anwalt antworten und die Sache schildern. oder noch besser, die Sache einem Anwalt übergeben (wenn Du Rechtsschutz hast).


    Wie sieht es den mit Deinen Vertragsunterlagen aus, die Du von dem Netzbetreiber bekommen hast? Steht dort irgendwo, dass das Handy einen Net-Lock hat?


    Wenn ja, dann hast Du dem Käufer eine wichtige Eigenschaft u.U. verschwiegen -> also würde ich das Handy dann zurücknehmen, aber dem Anwalt klar machen, dass Dir der Käufer nie den Fehler geschildert hat und er sich sein Honorar dann von seinem Mandanten holen soll, zumal er ja auch nicht dein Vertragspartner ist. I.d.R. kann man auch mit einem Anwalt vernünftig reden.


    Wenn nein, dann würde ich das Handy nicht zurücknehmen und ggf. den Betreiber in Regress nehmen, da er Dir eine wichtige Eigenschaft verschwiegen hat und Du somit unwissend das Handy mit Netlock weiterverkauft hast.


    Am besten wäre aber wohl der Gang zu einem Anwalt, der die Sache für dich klärt...

  • Rechtsschutz hab ich nicht. Hätte ich bisher auch nie gebraucht.


    Hab jetzt mal bei T-Mobile Rabatz gemacht. Die rücken den Code vielleicht doch raus. In den Vertragsunterlagen steht nämlich nix von Netlock ?(

  • also da ich selber auch Handverträge verkaufe weiss ich das es arge Probleme mit Netlock gibt. Schau mal in deinen Vertrag ob dort etwas von NL CP steht? Das bedeutet NetLock ContractPack (funktioniert sogar nur mit einer Simkarte)



    ;)

    Einmal editiert, zuletzt von chosen ()

  • so, um euch mal auf den neusten Stand zu bringen. Mittlerweile habe ich dem Anwalt bereits zweimal geschrieben, dass ich mit seinem Mandanten nix zu tun habe. Der Anwalt pocht allerdings weiterhin darauf dass ich ihm bis spätestens 8.9.2006 das Geld für Handy, inkl. Rückporto und natürlich die knapp 50 Ökken für Herrn Rechtsverdreher selbst überweise oder er müsse seinem Mandanten empfehlen, seine Ansprüche umgehend gerichtlich geltend zu machen.


    Ich liebe sowatt X(


    Also ich glaub ich lass mich jetzt mal überraschen. Werde ihm jetzt zum letzten Mal antworten, dass ich mit seinem Mandanten keinen Vertrag geschlossen habe und dann wollen wir mal sehen was kommt.

  • Ruf doch mal bei deinen Bewertungen die Auktion auf.
    Dort kannst du bei Zahlungsaufforderung die Daten sehen.
    Der Käufer steht dort drin und auch die Lieferadresse.
    Druck das einfach aus und schick das dem Anwalt und sag das du das Handy nicht an seinen Mandant verkauft hast.
    Da du seinem Mandaten nichts verkauft hast kann er auch nicht vor Gericht gehen.

  • Ich stimme DrRenz zu.


    Das einzige Angebot von dir kann nur folgendes sein:


    Deinem Ebay-Vertragspartner anzubieten das Handy zurückzunehmen, komplettes Porto + Preis fürs Handy zu überweisen.


    Die 50 Euro Anwaltskosten muss sich Herr Anwalt von seinem Mandaten oder sonstwo her holen, aber nicht von dir.

    GTD Carbon Steel Grey M, MJ 2016, YOU, WSS, 9WX, W4B, PXE, 1D4, EA9, WD1, PKS, 8T6, 77G, ZNC, 8WB, 7X5, KA1, 4F2, VW0, 9VH, WW2, WL4, 9ZK, 1SK

  • Tach zusammen,


    hätte da auch mal ein Problem - wollte nur net gleich nen neuen Thread dazu auf machen. Und zwar habe ich auch ein Handy verkauft und verschickt. Ausgeliefert wurde das Handy auch (kann per code verfolgt werden).


    2 Wochen später bekomme ich nun aber ne Mail ich soll das Handy wegschicken, und noch en bissl später kommt die ebay "abmahnung".


    Hat da einer Erfahrung wie das genau aussieht - bzw.wie man sich da am Besten verhält?

  • Dann teile das a) Ebay mit b) informier den Käufer über den Versand des Artikels c) wenn Du das Handy versichert geschickt hast muss das Versandunternehmen den VErbleib klären und d) ggf. haftbar gemacht werden e) ist mit Abgabe des Paket bei Spedition o.ä. das Risiko nicht mehr bei Dir... sofern die Übergabe ncahweislich dokumentiert wurde-> Empfangsbeleg der Postdienststelle o. Spedition


    Soweit mal mein Kenntnisstand

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

    Einmal editiert, zuletzt von gitzu ()

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