Hallo!
Ich würde mal sagen: auf jeden Fall dem Anwalt antworten und die Sache schildern. oder noch besser, die Sache einem Anwalt übergeben (wenn Du Rechtsschutz hast).
Wie sieht es den mit Deinen Vertragsunterlagen aus, die Du von dem Netzbetreiber bekommen hast? Steht dort irgendwo, dass das Handy einen Net-Lock hat?
Wenn ja, dann hast Du dem Käufer eine wichtige Eigenschaft u.U. verschwiegen -> also würde ich das Handy dann zurücknehmen, aber dem Anwalt klar machen, dass Dir der Käufer nie den Fehler geschildert hat und er sich sein Honorar dann von seinem Mandanten holen soll, zumal er ja auch nicht dein Vertragspartner ist. I.d.R. kann man auch mit einem Anwalt vernünftig reden.
Wenn nein, dann würde ich das Handy nicht zurücknehmen und ggf. den Betreiber in Regress nehmen, da er Dir eine wichtige Eigenschaft verschwiegen hat und Du somit unwissend das Handy mit Netlock weiterverkauft hast.
Am besten wäre aber wohl der Gang zu einem Anwalt, der die Sache für dich klärt...