Mal wieder eine Rechtsfrage (Ebay)

  • Moin moin.


    So, es ist nun auch mir endlich mal passiert. Ich habe nach langer Zeit auch mal ein Problem mit einem E-Bay Käufer. Vielleicht sind hier ja einige Rechts-Spezies, die mir da helfen können.


    Folgender Fall, ich habe ein Motorola V3 Handy bei Ebay verkauft. Dieses Handy war aus einem Vertrag und war simlockfrei.


    Dann schrieb mir der Käufer ständig Mails, das Handy wäre für einen Freund und er bräuchte einen Puk-Code von mir o.ä. zum Entsperren des Handys. Er konnte mir aber nie so genau erklären was eigentlich das Problem sei.


    Plötzlich kam ne positive Bewertung und ich dachte mir, toll. Hat er´s wohl kapiert.


    Jetzt aber der Hammer: Ein Schreiben eines Hannoveraner Anwalts, in dem steht, dass er die Interessen des Herrn ****** (dem Freund des Käufers) vertritt und dieser vom Kaufvertrag zurücktreten will. Ich soll also das Geld für das Gerät und natürlich 50 Ökken für den Anwalt bezahlen.


    Mittlerweile habe ich erfahren, dass das Gerät wohl einen Netlock hat. Also nur im D1 Netz funktioniert.


    Fazit: Der Käufer hat teilweise Recht, dass das Handy nicht 100%ig frei ist. Wusste ich aber nicht. Hätte er mir das mal vernünftig erklärt, hätte man auch ne Lösung gefunden.


    Allerdings habe ich ja mit dem Mandanten des Anwalts gar keinen Kaufvertrag geschlossen, sondern mit dem anderen Typen.


    Also, was meint ihr soll ich machen ?

  • Zitat

    Original von hermi


    Allerdings habe ich ja mit dem Mandanten des Anwalts gar keinen Kaufvertrag geschlossen, sondern mit dem anderen Typen.


    Also, was meint ihr soll ich machen ?


    nix ist ja nicht dein Vertragspartner wenn ich das jetzt richtig verstanden habe

  • Eben erstmal abwarten... und garnicht reagieren.


    Du hast dem jetztigen Besitzer/ Eigentümer nichts verkauft.

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

  • sehe ich auch so. Aber wenn man auf solche Schreiben nicht reagiert, und es kommt das zweite und dritte Schreiben, werden ja nur noch mehr Kosten produziert. Und irgendwann darf ich die dann alle blechen. Dafür hab ich Bammel.


    Soll ich also auf dieses Schreiben gar nicht antworten ?

  • Zitat

    nix ist ja nicht dein Vertragspartner wenn ich das jetzt richtig verstanden habe


    Wenn du ihm auf die Tour kommst, verschlimmert sich das Ganze doch nur. Es liegt zwar keine wirksame Stellvertretung (-> google) vor, aber dann wird der Rechtsanwalt einfach den eigentlichen Käufer vertreten bzw. der Ebay-Käufer wird dann für seinen Kumpel zum Anwalt rennen.


    Klar ist doch, dass du das Gerät mit einer Eigenschaft (ohne simlock) verkauft hast, die dieses nicht besitzt. Der Käufer hat daher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (was IMO auch vollkommen berechtigt ist).


    Mein Vorschlag: Setz dich mit dem Käufer nochmal ohne Rechtsanwalt auseinander und versuche eine Lösung zu finden. Problem hierbei könnte sein, dass das Handy in der Zwischenzeit benutzt/beschädigt etc. wurde...aber davon wollen wir erstmal nicht ausgehen.



    Porblem ist hierbei, dass der Käufer definitiv im Recht ist...


    grüße

  • also nur um´s nochmal klar zu stellen. Das Handy hat keinen Simlock.
    Das habe ich bei Ebay geschrieben und das ist auch der Fall.


    Was evtl. der Fall ist, ist dass das Gerät einen Netlock hat. Also nur im D1-Netz benutzt werden kann. Das weiß ich nicht und habe ich heute zum ersten Mal gehört.


    Nur weiß ich ja nichtmal was der Eumel will, denn er hat mir bisher nicht ein einziges Mal sein Problem richtig beschrieben.

  • ich würde noch einmal an den käufer schreiben, mich auf den auktionstext beziehen und fertig. ist immer wieder das gleiche, artikel ersteigern wenn es dann zu hause ist: hmm gefällt mir nicht und dann kommen die texte wie ist angeblich defekt usw... der handel ist zustande gekommen und er hat dich bewertet, damit ist die auktion wohl abgeschlossen. wenn dann im nachhinein probleme auftreten, sollte das nicht mehr dein problem sein. das würde ich dem käufer auch noch mitteilen.

  • Am Anwalt vorbei geht nicht mehr.


    Der Heini hat ja nun wen beauftragt zur Wahrung seiner Interessen!



    Duke02
    was bei Ebay als Bewertung drinstehr hat keinerlei rechtliche Grundlage.

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch


  • Ja, aber der Anwalt vertritt jemanden, mit dem ich keinen Kaufvertrag habe. Somit habe ich vom Käufer nix gehört, würd ich mal sagen.

  • Zitat

    Original von hermi
    also nur um´s nochmal klar zu stellen. Das Handy hat keinen Simlock.
    Das habe ich bei Ebay geschrieben und das ist auch der Fall.


    Was evtl. der Fall ist, ist dass das Gerät einen Netlock hat. Also nur im D1-Netz benutzt werden kann. Das weiß ich nicht und habe ich heute zum ersten Mal gehört.


    Nur weiß ich ja nichtmal was der Eumel will, denn er hat mir bisher nicht ein einziges Mal sein Problem richtig beschrieben.



    OK, dann hab ich was falsch verstanden.


    In dem Fall antworte ihm das du den Vertrag mit dem Ebay-Käufer erfüllt hast. Sprich: Lieferung des Handys, Annahme des Geldes. Mängel waren bei Versand (=Gefahrübergang) keine vorhanden. Der Name seines Mandanten sei dir nicht bekannt.


    Den "Netlock" (nie davon gehört) würde ich nicht erwähnen.


    Damit dürfte sich die Sache erledigt haben...

  • Da is doch eh was faul!?!?!?!


    Wiso belangt Dich der Anwalt seines Kumpels???
    Wenn schon müsste doch sein Kumpel bei Ihm und der wiederum bei Dir reklamieren???


    Ich wäre an Deiner Stelle sehr vorsichtig! Das ganze hört sich für mich irgendwie nach versuchter Abzocke an!?! X( ...vorausgesetzt, der Sachverhalt ist so wie geschildert!

  • ja, der Sachverhalt ist so wie geschildert.


    Da ich von einem Netlock nichts wusste, würde ich das Gerät vom Käufer natürlich zurücknehmen. Was bleibt mir anderes übrig ?


    Aber mit dem evtl. Anwalt eines evtl. Kumpels des Käufers hab ich ja nun nix zu tun. Kapieren tu ich das alles eh nicht.


    Naja, mal abwarten.


    Werde mir jetzt mal überlegen, ob ich auf das Anwaltsschreiben antworte oder ob ich´s einfach ganz ignoriere, da es ja eben kein Einschreiben war.

    Einmal editiert, zuletzt von hermi ()

  • Zitat

    Original von RSII
    vielleicht ist es ja garkein anwalt..


    erkundige dich doch mal.. ;)


    ja, wie gesagt, ich hab einmal angerufen und da meldete sich halt so ne Tussi als Anwaltsbüro dingens und bummens. Der Anwalt, von dem das Schreiben kam, ist gerade im Urlaub. ISt wahrscheinlich besser. Mit dem zu telefonieren, wäre vielleicht auch gar nicht die beste Idee gewesen.


    Oder was meinst du mit "erkundigen" ?

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