Chancen auf Erfolg? rechtliche Frage

  • Hallo,


    war eben beruflich unterwegs und es kam zur folgenden Situation!


    auf der AB Stau. alle fedeln sich ein. ich fahre also wie alle anderen auch bis ganz nach vorne und möchte mich einfedeln.. doch dann.. 8o :D


    zwei so hansi-studenten aus köln lassen mich net rein. da mach ich das fenster runter und frag den fahrer ob er schonmal was von einfedeln gehört hat?


    dieser macht das fenster ganz runter und zeigt aus dem Fenster heraus den Mittelfinger ohne grund! hab ich ihn in einem bestimmenden Ton befragt was das soll. wieder das gleiche!


    er hat mich nicht reingelassen. hinter mir die FZG schließen auf und jemand der hinter mir stand setht nun neben mir und guckt mich an und macht das Fenster runter und sagt ob die ne Macke haben. Ich könnte ihn ruhig als Zeugen angeben wenn ich die zwei Heiopeis anzeigen wolle.


    die haben sich so von der seite angemacht auch nach dem einfedeln, ich wäre am liebsten ausgestiegen und hätten den beiden was poliert!


    aber bin ganz ruhig geblieben!


    wie stehen nun meine chancen bei einer anzeige. normal bin ich ja net so aber das war definitiv zuviel.. :rolleyes:


    läuft das unter nötigung?


    danke für eure hilfe! bin RS versichert.. ;)

  • Eingefädelt von wo?


    Fahrbahnverengung aufgrund einer Baustelle? Dann gilt das Reisverschlußverfahren und die hätten dich reinlassen MÜSSEN.
    Ich schätze aber das die Chancen für dich schlecht stehen solange du im Auto alleine bist, selbst wenn einer sich als Zeuge angeboten hat würde ich sagen. Außerdem lohnt sich der Aufwand wegen solcher Spacken erst gar nicht...



    Oder wolltest du vom Beschleunigungsstreifen aus auf die AB fahren? Denn dort muss dich keiner reinlassen!

  • ach meine güte das ist doch mehr stress als dass die dann bestraft werden.


    also ich würde jetzt nix mehr machen, dazu hätte ich gar keine zeit/lust mich mit dem kram da zu ärgern, dann musst du noch vor gericht usw usw. ausserdem waren das ja auch 2 leute und dann steht wieder aussage gegen aussage ...


    also wenn du da lust drauf haste kannste sie ja anzeigen ;)

  • Zitat

    Original von RSII
    ich denke die unabhängige zeugenaussage zählt mehr als die des kumpels... ;)


    das kann schon sein, aber mir wäre der aufwand einfach zu groß.


    ein bekannter von meinem vater hatte mal einem den mittelfinger gezeigt, der ihm die vorfahrt genommen hat.
    der hat ihn auch angezeigt, dann musste der bekannte vor gericht und hat am ende ein paar euro zahlen müssen.
    wieviel genau KA !! 8)

  • Die Frage die ich mir hier stellen würde wäre, ob es überhaupt wert ist, seine kostbare Zeit wegen solchen zwei Vollpfosten zu verschwenden...wird aber so oder so auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen.

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