Felgen/Reifen: Eintragung oder nicht?

  • Hallo,


    ich habe gebraucht einen Golf IV gekauft. Dabei waren 215er Sommerreifen auf 17" Borbet Alufelgen, Typ "E".
    In der Zulassungsbescheinigung I stehen allerdings nur eine 205er Reifengröße.
    Ich habe mir auf der Borbet Homepage ein Gutachten heruntergeladen.
    Das Teil nennt sich "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44067".
    Reicht es wenn ich das mitführe, oder muss ich zum TÜV und die Reifen eintragen lassen?


    Danke für eure Hilfe!

  • Die ABE reicht. Habe auch den "neuen KFZ Schein" wo nur 195er drin sind.
    Brauchst nur die ABe für die Flegen so dein Auto und die Reifengröße drin steht.
    Gruß Dirk

  • Da es sich um einen Nachtrag zur ABE handelt, denke ich, musst Du es nicht eintragen lassen, sondern einfach hinter die ABE heften.
    Es sei denn Du hast ne Tieferlegung o.ä. verbaut, dann erlischt die ABE sowieso und musst Du es eintragen lassen.

  • Zitat

    Original von termite
    sondern einfach hinter die ABE heften.


    Außer diesem Gutachten hab' ich nichts von den Felgen. Dabei war nichts und im Internet hab' ich bis jetzt auch noch nichts gefunden außer diesem Gutachten.

  • Es hat sich alles geklärt. Ich war gestern beim TÜV. Die Felgen haben zwar eine ABE, aber nicht für den Golf IV.
    Musste eingetragen werden. Kosten: 44,40€
    Selbst wenn die Felgen eine ABE für den Golf IV gehabt hätten, hätten sie bei mir aufgrund der Reifengröße noch eingetragen werden müssen.

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