Anzeige wegen "Verkehrsgefärdung"

  • Hallo zusammen!
    Gestern komme ich aus dem Urlaub und schaue meine Post durch. Unter anderem ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (26 kmh zu schnell) über 68,10 EUR. Viel zu teuer, na ja, abhacken...


    Aber dann noch ein Schreiben der Autobahnpolizei.
    Anzeige wegen Verkehrsgefährdung. Dazu folgende Story:


    Auf dem Heimweg auf der A4 fährt links ne Alte Schnepfe mit 140. Ich schön Abstand von ca. 15 Metern gehalten. Als die olle nicht wegfuhr bis auf die ca 1 meter dran. So fuhr ich dann 3 oder 4 Minuten hinter der her. Dann fuhr die alte auf die rechte Spur. Ich hinterher, da auch ich bald an der entsprechenden Ausfahrt rausmusste... Da bremst die bis auf 60 KMH ab. - Irrsin, Lebensmüde oder einfach nur Doof? Man weiss es nicht! ich links überholt, an Ihr vorbei, dann Ausfahrt genommen. Direkt auf der Landst´raßem 1. Ampel: Rot! Da seh ich die olle aus dem Auto latschen, hämmert auf meiner Scheiibe rum und mault sie würde sich nicht drängeln lassen. Ich nur kurze Aufklärung gegeben was passiert wenn sie noch einmal mein Auto antatscht. Da meinte Sie Anzeige kommt bla bla bla.


    tzzz.


    Gerade bei der Rennleitung angerufen. Die dürfen mir am Telefon nichts genaues sagen, Datenschutz. Ahhh ha! Schriftlich bekomme ich weitere Auskunft.


    Nur Idioten unterwegs, echt?


    PS: Offtopic? Sorry, bitte verschieben!

  • Wenn du nen Zeugen im Auto hattest, zeig sie wegen Nötigung an, wenn man absichtlich langsam fährt oder plötzlich die Geschwindigkeit in einem rapiden Maße verringert ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt... Vorrausgesettz wäre aber ne Rechtsschutz sonst könnte der Spass n bisschen kostspielig werden :rolleyes:

  • Hat sie Zeugen? Weil wenn nicht wird das denk ich mal auch nicht viel bestand haben, oder?


    MfG


    Don

  • Zitat

    DonDow
    Hat sie Zeugen? Weil wenn nicht wird das denk ich mal auch nicht viel bestand haben, oder?


    Sehe ich genau, eine ähnliche Geschichte hat ein Kumpel von mir auch gehabt nur auf der Bundestraße.
    Da es Aussage gegen Aussage stand wurde die Anklage fallen gelassen!


    Im Zweifel für den Angeklagten - In dubio pro reo!!! :D

  • So siehts aus... Wenn keine Zeugen vorhanden sind steht Aussage gegen Ausssage...

  • Also sie war zumindest im Auto alleine. Außer der blöde auf die Heckscheibe sabbernde Köter, der war dabei :D


    Na ja, mal abwarten. Aber noch nicht einmal Lichthupe habe ich benutzt. Wegen so einer Kacke sind Deutschalnds Gerichte total überbelastet!....

  • Ich hasse solche Linkespurschleicher zwar auch aber ein wenig gedrängelt hast du im Sinne des Gesetzes schon.


    Zitat

    Auf dem Heimweg auf der A4 fährt links ne Alte Schnepfe mit 140. Ich schön Abstand von ca. 15 Metern gehalten. Als die olle nicht wegfuhr bis auf die ca 1 meter dran.


    140 Km/h mit nem Abstand von 15 Metern , lass das mal keinen lesen.


    Dann als die noch bis auf einen Meter ran bei 140, das ist nunmal Nötigung. :(


    Lichthupe wäre ok gewesen um die Überholabsicht anzuzeigen. Dichtes Auffahren bis auf 1 Meter bei dem Tempo ist und bleibt ein NoNoNo!


    Lies mal hier:


    http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-38541



    PS: Niemand ist perfekt

    Einmal editiert, zuletzt von DerAlex ()

  • Aber wenn ich mich recht entsinne sind bei 140 km/h auch normalerweise etwas mehr als 15m Sicherheitsabstand zu halten. ;) Nur mal so zum Thema drängeln und dach ca. 3-4 minuten mit 1m Abstand hinterher zu fahren kann ich auch nicht gut heissen. :rolleyes:
    Das soll nicht das Verhalten der Fahrerin entschuldigen, die trifft auch ein Teil aber ich verstehe nicht was darum so nen Wind gemacht wird das man dann immer gleich in den Kofferraum klettern muß. :rolleyes:


    /Edit


    Och menno, Alex du Sau. Warst wieder schneller. :D


    Aber so wie Du es schreibst ist es richtig, es ist und bleibt Nötigung. :(

    MfG Sven
    ------------------

    Einmal editiert, zuletzt von Sven ()

  • Jetzt mal egal was du gemacht hast wenn Du alleine warst und sie alleine und du dagegen wiederspruch einlegt und sie zurück anzeigst wegen Nötigung werden beide verfahren wegen mangels an beweisen eingestellt .


    Gruss


    Adri

  • Mich hatten sie mal erwischt mit 16 m bei ca. 160 oder so... 8o Mit meinem kleinen süßen Renault Clio... :))


    Gab ne saftige Geldstrafe... :(

  • @Golf4FFD - Also 140km/h und 15 m Abstand ??


    Der Mindestabstand unter günstigen Witterungsbedingungen soll wenigstens die halbe Tachozahl in Metern betragen.
    Besser geeignet ist die sogenannte 2-Sekunden-Methode.


    bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    weniger als 5/10 des halben Tachowertes Euro 100 --- Punkte 2
    weniger als 4/10 des halben Tachowertes Euro 150 --- Punkte 3
    weniger als 3/10 des halben Tachowertes Euro 200 --- Punkte 4
    weniger als 2/10 des halben Tachowertes Euro 250 --- Laufen 1 Punkte 4
    weniger als 1/10 des halben Tachowertes Euro 300 --- Laufen 1 Punkte 4

  • Mirko bist Du sicher.
    Ist das Bußgeld jetzt teurer geworden oder hast Du noch DM Preise. Ich find nämlich halb so hohe Beträge.



    Und wißt ihr was die "Olle" gezahlt hätte für ihr Bremsmanöver:


    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
    Nr. Tatbestand


    13 Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst
    13.1 - mit Gefährdung 20 €
    13.2 - mit Sachbeschädigung 30 €


    beides ohne Punkte!



    Heißt, wer bremst und einen Unfall provoziert der bekommt nur 30€ Strafe und keine Punkte? Kann doch net sein :rolleyes:

  • mhh was soll ich dazu sagen.


    1. du warst zu dicht----> ein vergehen deinerseits
    2. sie hat dich blockiert ---> nötigung ihrerseits
    .... ausbremsen ---> nötigung ihrerseits
    aber ich weiß jetzt nichts wie deine aktion mit dme überholen war genau war...


    also ich würde zusehen, dass ich da schnellst möglich rauskomme, da du ja sehr agressiv gefahren bist... :D

  • Naja alles in allem habt ihr beide nicht korrekt gehandelt.Kann dich aber verstehen.Wegen solchen Leuten werde ich agressiv im Auto.


    Klar ist aber der Spruch stimmt:


    "Frau am Steuer,dass wird teuer(oder könnte teuer werden)


    So jetzt zu unseren weiblichen Forumsteilnehmern:


    Reisst mir nicht den Kopf ab.Ihr wart nicht gemeint obwohl ihr ja auch Frauen seit oder werden wollt.


    Cu nofear

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