Bescheid bei Verlängerung der Probezeit?

  • Hallo,
    hab die suche benutzt aber kaum was gefunden, es geht um folgendes.


    Ich habe meinen Lappen seit ungefähr 23 Monaten, d.h. in einem Monat wäre normalerweise meine Probezeit vorbei, wäre da nicht dieser eine Unfall:


    Im Februar dieses Jahres auf dem Weg zur Schule, habe ich in einer Linkskurve, die zur Tiefgarage führt, bei Glatteis Haftung verloren unf bin seitlich gerutscht. Dabei habe ich frontal bei ca. 15km/h oder weniger einen Schüler erwischt. Ich idiot stand voll unter schock, bin ausgestiegen. Der Junge lag auf dem Boden, hat an der hand ne kleine Verletzung, er blutete ein wenig. und so bekloppt wie ich bin rief ich gleich einen krankenwagen, obwohl er sagte er sei voll ok.


    Krankenwagen kam, Polizei gleich mit, sie nahmen ihm mit. Es passierte halt das übliche, Bilder gemacht vom Auto, unfallort, gefragt wies passiert ist usw.


    paar wochen später bekam ich einen Fragebogen zum Unfall, ca. 3 Monate später einen Brief, in dem sie mich bitten 15€ zu überweisen wegen ordnungswidrigkeit oder so.


    Die Frage jetzt, hat sich meine Probezeit durch diesen Unfall verlängert oder nicht? Ich habe doch eigentlich das Recht zu wissen, bis wann usw. ?
    Weiss jemand da was genaueres, kann man vielleicht irgendwo anrufen und mal fragen?


    Wäre dankbar wenn ihr mir helfen könntet!

  • Zitat

    Original von powergamer
    Dabei habe ich frontal bei ca. 15km/h oder weniger einen Schüler erwischt.


    Also Unfall mit Personenschaden gebaut.


    Zitat

    Der Junge lag auf dem Boden, hat an der hand ne kleine Verletzung, er blutete ein wenig. und so bekloppt wie ich bin rief ich gleich einen krankenwagen, obwohl er sagte er sei voll ok.


    Das kann er überhaupt nicht beurteilen, erst recht nicht aus dem Schockzustand heraus.


    Hättest Du den Krankenwagen nicht gerufen, wärst Du heute vermutlich Fußgänger. Bei Unfällen mit Personenbeteiligung gibts keine Alternative außer 112!


    Zitat

    paar wochen später bekam ich einen Fragebogen zum Unfall, ca. 3 Monate später einen Brief, in dem sie mich bitten 15€ zu überweisen wegen ordnungswidrigkeit oder so.


    Was genau stand da drin? 15 EUR ist fürn gebauten Unfall n bißchen billig, das kostet normal 35 EUR...


    Zitat

    kann man vielleicht irgendwo anrufen und mal fragen?


    Bei der für Dich zuständigen Staatsanwaltschaft, die bei Unfällen mit Personenschaden grundsätzlich ermittelt.


    Wenn Du mir sagst woher Du kommst, kann ich Dir eine Telnummer geben...

    Einmal editiert, zuletzt von Golf3_1.8T ()

  • ja, in der schule erzählen mir die annern wie bekloppt ich doch bin, das hätte man doch privat klären können...blablabla.


    jedenfalls war der kerl am nächsten tag wieder in der schule, also gott sei dank wars nix shclimmes an der hand oder sonst wo.


    im brief stand nix besonderes drin, dass ich halt an diesem datum einen unfall gebaut habe, adresse wos passiert ist, wie der andere beteiligte heisst und wo der wohnt und dass ich dich kohle bezahlen soll, ein überweisungsschein war auch dabei. sonst ist mir nichts aufgefallen.


    vielleicht warens auch 25€ aber auf keinen fall mehr die ich überwiesen habe!


    Ich wohne in Hessen, in der Nähe von FRA/MZ

    Einmal editiert, zuletzt von powergamer ()

  • wenn du ne probezeitverlängerung hättest, hätte das meiner meinung nach im brief gestanden. würde mir da jetzt keinen blutdruck machen. hast meiner meinung nach richtig gehandelt

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Wenn du ne Ordnungswidrigkeit bezahlt hast, war's auch nur eine (warum auch immer) und darauf steht keine Probezeitverlängerung.
    Diese ist im Normalfall auch an ein ASF geknüpft - wenn du also nichts dergleichen (eine Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF) bekommen hast, hast du auch keine Probezeitverlängerung (die übrigens nicht nochmal gesondert mitgeteilt wird).
    Also ganz locker bleiben... :D

  • Zitat

    Original von dubb
    Wenn du ne Ordnungswidrigkeit bezahlt hast, war's auch nur eine (warum auch immer) und darauf steht keine Probezeitverlängerung.
    Diese ist im Normalfall auch an ein ASF geknüpft - wenn du also nichts dergleichen (eine Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF) bekommen hast, hast du auch keine Probezeitverlängerung (die übrigens nicht nochmal gesondert mitgeteilt wird).
    Also ganz locker bleiben... :D


    Quatsch hoch zehn.


    Zum ASF kann er selbst dann noch geschickt werden, wenn die Probezeit lange vorbei ist!!! §12 FeV.


    Die bezahlte OWi war das Verursachen eines Unfalls. Die Körperverletzung wird vom Staatsanwalt behandelt, der entscheidet was er dafür als gerechte Strafe erachtet...


    Am Besten Du rufst bei der damals aufnehmenden Polizeistation an und fragst, an welche StaAw das abgegeben wurde. Dort rufst dann wiederum an, und lässt Dir mittels der damaligen "Vorgangsnummer" das endgültige Aktenzeichen geben. Ob man Dir am Telefon Auskunft gibt, was da momentan Stand der Dinge ist weiß ich nicht, vielleicht musste auch persönlich antanzen oder über nen Anwalt Akteneinsicht beantragen.


    Erst wenn dieses Verfahren eingestellt ist weißt Du, was für Auswirkungen es auf Deine FE hat.


    Körperverletzung ist übrigens ein A-Verstoß.


    Und zum Thema "privat regeln", sowas kann man bei Sachschäden versuchen, um die Versicherung nicht ansteigen zu lassen. Hab ich auch schon gemacht, da gings aber nur um nen Torpfeiler (:D) für 200 Mark.


    Wenn dem Kleinen seiner Hand was passiert wär; (an)gebrochen, Karpaltunnel zerquetscht, etc...daraus resultierende eingeschränkte Bewegungsfreiheit...das ist ein Grund für eine satte Schmerzensgeldzahlung!


    Oder Schäden am Bewegungsapparat...Berufsunfähigkeit bereits als Schüler...wer zahlt dann die lebenslange Rente???


    Bei nem Unfall IMMER grün-weiß, außer es ist wirklich nur ne Sachschadens-Bagatelle.

  • Ich habe mittlerweile die erfahrung gemacht, dass man am besten immer die grün-weißen (blau-weißen) einschaltet. Mir ist mal einer leicht drauf gefahren als ich mit dem Auto meines Großvaters unterwegs war. Haben uns geeinigt des ohne Polizei zu regeln...der schaden lag bei 350€..angerufen und plötzlich wollte er es nicht merh gewesen sein. Gott sie dank gab es zeugen...Jüngeres paar das grad am Straßenrand stand vor ihrem haus...ohne die, wären wir drauf hocken geblieben denn seine Front war bereits erneuert X(


    deswegen...ohne grün-weiß - ohne mich


    Bezüglich der Probezeit:


    Da kann auch noch nen halbes Jahr später was von der staatsanwaltschaft kommen. Da heißt es...warten!


    Aber wenn schon ein bescheid kam über 15€ wegen ordnungswidrigkeit bin ich der meinung, das das ärztliche gutachten bereits da war, sonst wär nen anderer bescheid bekommen. kenne da ein forum wo sich die jungs richtig gut bezüglich solcher sachen auskennen. Frag da mal nach, sind soweit ichw eiß auch nen paar anwälte unterwegs.


    http://www.bussgeldkatalog-forum.de/


    gruß
    Nighty

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Zitat

    Original von Golf3_1.8T
    Körperverletzung ist übrigens ein A-Verstoß.


    Zitat


    handelt es sich um einen A-Verstoß.
    Dementsprechend wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.


    :evil: so wies aussieht kommt da noch was nach!


    naja kann man nix machen, ist halt passiert.


    danke für eure antworten und für den link!

  • Ihr vergesst bei der Sache anscheinend etwas ganz wichtiges > Wenn das Auto den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgestattet war...er mit angemessener Geschwindigkeit gefahren ist und der Unfall aus solchen Umständen wie Glatteis(Höhere Gewalt) heraus passiert ist,er korrekt gehandelt hat sprich Krankenwagen gerufen hat und dem Jungen nichts passiert ist dann kommt da nichts mehr nach.


    Es handelt sich hierbei nicht um eine fahrlässige Körperverketzung und wird also auch nicht in A eingeteilt!Fahrlässig ist etwas was verhindert hätte werden können,aber dieser Unfall hätte genauso von einem anderen Auto an selber Stelle auch verursacht werden können durch die vorliegende Höhere Gewalt.


    Außerdem: Ich zitiere mal...


    Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Regelsatz von weniger als 40,- Euro geahndet und deshalb nicht in Flensburg registriert werden, sind für die Probezeit ohne Bedeutung.

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