Bezahlt Teilkasko Neulackierung wenn der wagen zerkratzt wurde?

  • Jungs, kennt sich hier jemand aus?


    Einen bekannten wurde der ganze Wagen zerkratzt.
    Jetzt ist meine Frage ob dies die Versicherung übernimmt.


    Glaube er hat Teilkasko mit 200 Selbstbeteiligung bei der HUK...

    Gruß, Mišo

  • Zitat

    Original von miso-m
    Jungs, kennt sich hier jemand aus?


    Einen bekannten wurde der ganze Wagen zerkratzt.
    Jetzt ist meine Frage ob dies die Versicherung übernimmt.


    Glaube er hat Teilkasko mit 200 Selbstbeteiligung bei der HUK...


    Die HUK bezahlt.
    Allerdings nur wenn du einen Polizeibericht hast, also beweisen kannst das die Polizei den Schaden aufgenommen hat.

    MfG ThirdFace

  • Das ist doch n Vandalismusschaden? Oder? Der wird normal nur von der Vollkasko gezahlt, allerdings steigen da auch die Prozente!

  • Zitat

    Original von Ameisentöter
    Das ist doch n Vandalismusschaden? Oder? Der wird normal nur von der Vollkasko gezahlt, allerdings steigen da auch die Prozente!


    No.
    Ist genau wie Einbruch.
    Als bei mir eingebrochen worden ist haben die mir auch die Kiste zerkratzt.
    Lief alles über Teilkasko!

    MfG ThirdFace

  • Ja, wegen dem Einbruch! Nur zerkratzen ist reiner Vandalismus! Verbessert mich, wenn ich falsch liege aber letztes Jahr hatten wir was ähnliches und da wäre nur die VK eingesprungen...

  • Und da er keine Vollkasko hat, hat er also Pech gehabt? :(

    Gruß, Mišo

  • Zitat

    Original von DeMe_G4
    In diesem Fall ist es ein Vandalismusschaden...sprich die Versicherung bezahlt nicht! :evil:


    Was ist den dann Einbruch?
    Lieb streicheln.


    Bei mir war vor ein paar Monaten der Einbruch neben Sache.
    Der Lackschaden war wesentlich teurer und trotzdem haben die bezahlt.
    Und der Lackschaden kam nicht durch den Einbruch sondern war beabsichtigt.


    Unteranderem macht die HUK eigentlich nie Probleme!

    MfG ThirdFace



  • Dann ist die HUK echt zu empfehlen, aber vielleicht verhält es sich anders wenn im Zuge eines Einbruchs ein Schaden, z.B. Zerkratzen aus Frust o.ä.entsteht, weil es ja im Zusammenhang steht oder stehen könnte. Wenn der Wagen nur zerkratzt ist handelt es sich um einen astreinen Vandalismus und den bezahlt keine TK...!!!

  • Ich kann ja noch die Scheibe einschlagen und wir sagen, es war Einbruch :baby: ?(

    Gruß, Mišo

  • Zitat

    Original von miso-m
    Ich kann ja noch die Scheibe einschlagen und wir sagen, es war Einbruch :baby: ?(


    Du kannst auch einen alten Weck nehmen und ihn in Kaba tunken...schmeckt auch gut! :D


    Jungs....Versicherungsbetrug....:D

  • Die HUK zahlt Kratzer, wenn diese bei einem Einbruch entstanden sind auch tatsächlich etwas entwendet wurde. Alles andere ist ein Vollkaskoschaden.


    Spreche da aus Erfahrung, bin selbst bei der HUK versichert. ;) In meinem Fall wurde das Radio entwendet, durch den bek. Polenschlüssel entstanden Kratzer an der Tür. Gutachten belief sich auf rund 1000€, wovon gerade mal 100€ (Zeitwert) auf das Radio entfielen.


    Bei einem Einbruch verlangt die HUK übrigens neben dem Polizeibericht auch ein Gutachten welches z.B. durch die DEKRA erstellt, dessen Kosten sie aber tragen. So war es in meinem Fall, von daher würde ich mir irgendwelche Sachen mit fingierten Einbrüchen mehr als gut überlegen-das ist Versicherungsbetrug und zieht empfindliche Strafen nach sich.

  • Zitat

    Original von miso-m
    Ich kann ja noch die Scheibe einschlagen und wir sagen, es war Einbruch :baby: ?(


    Äußerst Schlechte Idee...Freiheitsstrafe oder Geldbeträge von vielen Tausend Euro können die Folge sein ;) Lohnt nicht!

  • Fakt ist:


    Vandalismusschaden = Vollkasko


    Ergo: Auto verkratzt, Antenne abgebrochen, Spiegel abgetreten usw.


    Vandalismusschaden + Diebstahl = Teilkasko


    Ergo: siehe oben + Diebstahl (Radio, Felgen oder sonstiges)


    Meist wird ein Gutachter eingeschaltet, der den aktuellen Zustand des Fahrzeugs bewertet und dann dieses Gutachten ausstellt. Dann kannst du entscheiden wie du es machen willst z.b. nach Gutachten abrechnen oder dir den Betrag (abzgl. MwSt.) ausbezahlen lässt und dich selbst drum kümmerst.


    lg René

  • Zitat

    Original von miso-m
    Glaube er hat Teilkasko mit 200 Selbstbeteiligung bei der HUK...


    Wer hat denn heut noch Teilkasko mit Selbstbeteiligung ? 8o :]

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