Ich möchte diesen Beitrag hier dazu nutzen um allen Fahrern von tiefergelegten Wagen eine Warnung auszusprechen !!!!
Ich bin diesen Sommer die Strecke Düsseldorf - München Ost mit dem Autozug zum See gefahren. Aufgrund der im Katalog genannten 10cm Bodenfreiheit habe ich telefonisch bei der Hotline angerufen und nachgefragt ob es möglich ist mit 11cm Bodenfreiheit die Strecke zu befahren, mir wurde die Auskunft gegeben das dies gar kein Problem wäre, in Ausnahmefällen würden sogar Fahrzeuge mit 6cm befördert. Darauf wollte ich mich nicht verlassen und bin mit meinem Wagen zur Verladestelle Düsseldorf und habe dort meinen Wagen dem dort zuständigen Verlademeister vorgeführt. Der mir bestätigte das der Beförderung durch die DB-Autozug nichts im Wege stehen würde. Als ich dann gebucht habe, habe ich auf die Besonderheit mit der Bodenfreiheit nochmals hingewiesen und mir wurde wieder gesagt gesagt das es kein Problem sei. Ich hatte darum gebeten einen Stellplatz unten auf dem Wagon zu bekommen, wodrauf die nette Frau auch mir bestätigte das dies kein Problem sei. Als ich dann am Hinreisetag an der Verladestelle ankam und mich mit meinem Fahrzeug in der Zufahrt zur unteren Rampe anstellt wurde ich aufgefordert mein Fahrzeug in die Reihe für oben einzufädeln. Auf meinen Einwand ich hätte das vorher so gebucht und besprochen, teilte mir das Verladepersonal mit das der untere Bereich nur für Motorräder und Cabrios da wäre und auch komplett voll wäre. In dem Moment war ich schon sauer, hab mir aber gedacht okay hast ja 11cm das paßt ja. Ich bin auch in Düsseldorf über eine festgemauerte Rampe ohne Probleme auf den Zug gekommen. als wir dann in München - Ost an kamen mußte ich als erstes Fahrzeug von dem Wagon. In München besteht die Abfahrt nicht aus einer fest gemauerten Rampe sondern aus einem anschiebbaren Wagon. Ich befuhr die Rampe im Schritttempo und ließ den Wagen immer nur mit leicht schleifender Bremse die Rampe runterrollen. Als ich mit dem Wagen am untersten Punkt der Rampe zum Bahnsteig kam hört ich es plötzlich im vorderen Bereich kracken und schaben. Ich lag mit der Front komplett auf. Ich habe dann durch Handbremse anziehen und den Wagen vorne hoch ziehen vorsichtig da drüber gefahren. Als ich letztendlich dann davon runter war und meine Front begutachtete, mußte ich feststellen, das das Spoilerschwert massive Beschädigungen aufweißt. Gott sei Dank hatte ich das Spoilerschwert drunter, sonst wäre meine 3 Wochen alte Frontschürze direkt hinüber gewesen. Ich also zu einem von Verladepersonal und im die Sache geschildert, er sofort gar kein Thema, wir machen Bilder davon und machen eine Tatbestandaufnahme, diese schicken Sie dann nach Ihrem Urlaub mit den Rechnungen an unsere Versicherung. Ich also das nach dem Urlaub gemacht, und bekam promt eine Ablehnung mit Begründung "Eigengeschäft des Fahrers" Daraufhin hab ich Einspruch erhoben mit der Begründung der Wagen wäre laut Ihren Bestimmungen ordnungsgemöß gewesen und ich könnte ja nichts für die nicht Ordnungsgemäße Rampe, irgendwie müßte ich ja vom Wagon kommen. Nach mehreren Wochen bekam ich wieder Beschied, diesmal mit dem Ablehnungsgrund ich wäre nicht Ordnungsgemäß die Rampe befahren. Wieder Einspruchschreiben zurück, weniger als Schritt kann man nicht fahren. Und bis zum heutigen Tage haben die noch keinerlei Zahlung geleistet so das ich jetzt gezwungen bin die Sache an meinen Rechtsanwalt abzugeben um den entstanden Schaden ersetzt zu bekommen.
Anbei ein Bild bezüglich der Tiefe des Wagens:
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