DB Autozug GmbH

  • Ich möchte diesen Beitrag hier dazu nutzen um allen Fahrern von tiefergelegten Wagen eine Warnung auszusprechen !!!!


    Ich bin diesen Sommer die Strecke Düsseldorf - München Ost mit dem Autozug zum See gefahren. Aufgrund der im Katalog genannten 10cm Bodenfreiheit habe ich telefonisch bei der Hotline angerufen und nachgefragt ob es möglich ist mit 11cm Bodenfreiheit die Strecke zu befahren, mir wurde die Auskunft gegeben das dies gar kein Problem wäre, in Ausnahmefällen würden sogar Fahrzeuge mit 6cm befördert. Darauf wollte ich mich nicht verlassen und bin mit meinem Wagen zur Verladestelle Düsseldorf und habe dort meinen Wagen dem dort zuständigen Verlademeister vorgeführt. Der mir bestätigte das der Beförderung durch die DB-Autozug nichts im Wege stehen würde. Als ich dann gebucht habe, habe ich auf die Besonderheit mit der Bodenfreiheit nochmals hingewiesen und mir wurde wieder gesagt gesagt das es kein Problem sei. Ich hatte darum gebeten einen Stellplatz unten auf dem Wagon zu bekommen, wodrauf die nette Frau auch mir bestätigte das dies kein Problem sei. Als ich dann am Hinreisetag an der Verladestelle ankam und mich mit meinem Fahrzeug in der Zufahrt zur unteren Rampe anstellt wurde ich aufgefordert mein Fahrzeug in die Reihe für oben einzufädeln. Auf meinen Einwand ich hätte das vorher so gebucht und besprochen, teilte mir das Verladepersonal mit das der untere Bereich nur für Motorräder und Cabrios da wäre und auch komplett voll wäre. In dem Moment war ich schon sauer, hab mir aber gedacht okay hast ja 11cm das paßt ja. Ich bin auch in Düsseldorf über eine festgemauerte Rampe ohne Probleme auf den Zug gekommen. als wir dann in München - Ost an kamen mußte ich als erstes Fahrzeug von dem Wagon. In München besteht die Abfahrt nicht aus einer fest gemauerten Rampe sondern aus einem anschiebbaren Wagon. Ich befuhr die Rampe im Schritttempo und ließ den Wagen immer nur mit leicht schleifender Bremse die Rampe runterrollen. Als ich mit dem Wagen am untersten Punkt der Rampe zum Bahnsteig kam hört ich es plötzlich im vorderen Bereich kracken und schaben. Ich lag mit der Front komplett auf. Ich habe dann durch Handbremse anziehen und den Wagen vorne hoch ziehen vorsichtig da drüber gefahren. Als ich letztendlich dann davon runter war und meine Front begutachtete, mußte ich feststellen, das das Spoilerschwert massive Beschädigungen aufweißt. Gott sei Dank hatte ich das Spoilerschwert drunter, sonst wäre meine 3 Wochen alte Frontschürze direkt hinüber gewesen. Ich also zu einem von Verladepersonal und im die Sache geschildert, er sofort gar kein Thema, wir machen Bilder davon und machen eine Tatbestandaufnahme, diese schicken Sie dann nach Ihrem Urlaub mit den Rechnungen an unsere Versicherung. Ich also das nach dem Urlaub gemacht, und bekam promt eine Ablehnung mit Begründung "Eigengeschäft des Fahrers" Daraufhin hab ich Einspruch erhoben mit der Begründung der Wagen wäre laut Ihren Bestimmungen ordnungsgemöß gewesen und ich könnte ja nichts für die nicht Ordnungsgemäße Rampe, irgendwie müßte ich ja vom Wagon kommen. Nach mehreren Wochen bekam ich wieder Beschied, diesmal mit dem Ablehnungsgrund ich wäre nicht Ordnungsgemäß die Rampe befahren. Wieder Einspruchschreiben zurück, weniger als Schritt kann man nicht fahren. Und bis zum heutigen Tage haben die noch keinerlei Zahlung geleistet so das ich jetzt gezwungen bin die Sache an meinen Rechtsanwalt abzugeben um den entstanden Schaden ersetzt zu bekommen.


    Anbei ein Bild bezüglich der Tiefe des Wagens:
    [Blockierte Grafik: http://img402.imageshack.us/img402/3627/pict0068vk4so3.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von PCAKTION ()

  • Tja, sowas ist wirklich ärgerlich... Aber sry wenn ich das sage, aber selbst wenn die Bahn das bescheinigt würde ich nie mit einem (egal wie) tiefergelegtem Auto auf einen Autozu fahren...


    Naja versuch es mal mit dem Anwalt, wünsch dir viel Erfolg, bin mal gespannt was die dann sagen....

  • Mit dem Andy seinem Auto war doch auch schon mal was oder wie er zum See ist??


    MFG Mecca

    Gruß Martin,


  • Nüchtern betrachtet:


    Fakt ist, DU hast dein Auto kaputt gefahren, kein Bahnangestellter.
    Fakt ist auch, wenn die Vorderachse auf einer Rampe steht und die Hinterachse schon in der Waagrechten ist, wirds vorne eng.


    Fakt ist ebenfalls, kein Richter der Welt wird Dir hier Recht zusprechen.


    Verbuch es unter Lebenserfahrung.


  • Fakt ist, die Bahn hat bessere Anwälte.

  • Sollte die Bahn aus Sicherheitsgründen (Attentatsankündigungen etc.) Ihre Gespräche aufzeichnen hättest du wenigstens eine kleine Chance wenn du Tag und ungefähre Uhrzeit wüsstest....


    Ne Klage gegen die Bahn ist Bildlich wie wenn eine Fliege nen Elefanten anfurzt - Ohne Zeugen & direkte Vorher Nachher Fotos kannst du gar nichts. Abgesehen davon wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherlich ne Klausel zu finden sein die die Bahn weitestgehend entbindet.


    Solltest du ne Rechtschutz haben würde ich es aber auch drauf anlegen. Ganz klar

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Zitat

    Original von Rico-D


    Fakt ist, die Bahn hat bessere Anwälte.


    Fakt ist das der Wagen laut Beförderungsbedingungen versichert war und das wenn eine Bodenfreiheit von 10cm Bestimmungsgemäß erlaubt ist, das es dann egal ist wie mein Wagen steht, da müssen die dann schon die Rampen passend machen.

  • vergiss es du wirst nichts bekommen.


    Und zum Autozug kann ich nur sagen last es einfach sein wenn Ihr auch nur Alufelgen habt.


    Allein die Schienen die da auf die Wagen geschweist sind sind der tot für alle Felgenhörner. Ich werde es nie wieder machen, ausser ich nehme die Felgen im Kofferraum mit und fahre mit Winterreifen auf'n Zug.

    Gruß Andy

  • Also die Autozüge nach Sylt gehen da ohne Probleme ;)


    Da werden ganz andere Sachen auf die Züge geschoben als tiefergelegte Golf Geschichten.
    Die hatten auch keine Schienen zur Führung aufgeschweisst... zumindest nicht in der unteren Ebene...

    Gruß
    Marten


    Meine Freundin denkt ich bin neugierig, zumindest steht das in ihrem Tagebuch

  • genau, autozug syxlt rult - da komm sogar ich ohne probleme rauf und wieder runter =)


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC

  • Zitat

    Original von gitzu
    Also die Autozüge nach Sylt gehen da ohne Probleme ;)


    Da werden ganz andere Sachen auf die Züge geschoben als tiefergelegte Golf Geschichten.
    Die hatten auch keine Schienen zur Führung aufgeschweisst... zumindest nicht in der unteren Ebene...


    oben auch nicht :]

  • Zitat

    Original von PCAKTION


    Fakt ist das der Wagen laut Beförderungsbedingungen versichert war und das wenn eine Bodenfreiheit von 10cm Bestimmungsgemäß erlaubt ist, das es dann egal ist wie mein Wagen steht, da müssen die dann schon die Rampen passend machen.


    Verstehst Du es nicht, oder willst Du es nicht verstehen?


    DU hast den Wagen kaputtgefahren! In dem Moment wo Du an Deinem Wagen rumhantierst, ist die Bahn aus jeglicher Haftung raus.


    Natürlich ist der Wagen auf dem Autozug versichert, wenn zum Beispiel irgendein Verzurrschäkel draufknallt oder der ganze Autozug in die Binsen geht.


    Aber eben nicht, wenn der Eigentümer meint er könnte runterfahren...und kanns dann halt doch nicht.


    Da hätteste vorher gucken sollen, sehen "aha, Winkel zu steil, da komm ich nicht runter", und dann einen Bahner bitten Dir ne andere Rampe zu besorgen oder den Wagen von den Bahnern runterfahren lassen.


    Aber keinesfalls Do-It-Yourself.


  • *lol*
    Ihm ist aber zugesichert worden das es passt.
    Und wenn 10cm angegeben waren und sein Wagen hat 11cm trifft ihn keine Schuld, da die DB flasche Angaben bzw. Aussagen gemacht hat.


    Und kannst du mir mal erzählen wie die ne andere Rampe besorgen sollen, wenn die fest montiert ist.
    Sollen die den evtl. mit nem Kran runter heben?!


    Dazu kommt noch das die DB falsch reserviert/gebucht hat.


    EDIT:
    Versicherungsschutz besteht übrigens nicht, wenn ein DB Mitarbeiter das Auto vom Waggon fährt!

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • ja aber ich musss aks fahrer doch sehen ob es passt oder nicht, sorry, aber alleine das will mir schon nicht in den kopf. ich seh doch vorher ob etwas passt oder nicht.


    Golf V GTI Editon 30 / Passat 2.0 Edition One / Corsa D OPC

  • Zitat

    Original von ThirdFace
    *lol*
    Ihm ist aber zugesichert worden das es passt.
    Und wenn 10cm angegeben waren und sein Wagen hat 11cm trifft ihn keine Schuld, da die DB flasche Angaben bzw. Aussagen gemacht hat.


    Gott Bub, was bist Du so blöd.... :rolleyes: Anders kann ichs leider nicht mehr ausdrücken.


    Ja, vielleicht waren da keine 10cm, sondern nur 9, 5, oder sogar nur 1mm.


    Aber er hat im entscheidenden Moment das Fahrzeug geführt (so heißt es im Rechtsdeutsch), und da liegt das Problem! Lies Dir mal die AGBs für die Benutzung des Autozuges durch, da ist geregelt wer wann am Autozug welches Auto zu bewegen hat.


    Zitat

    Original von ThirdFace
    Und kannst du mir mal erzählen wie die ne andere Rampe besorgen sollen, wenn die fest montiert ist.
    Sollen die den evtl. mit nem Kran runter heben?!


    Sie könnten ihn auch runterbeamen, oder zerlegt in Einzelteilen runterholen und wieder zusammensetzen...


    Es wäre Sache der Bahner gewesen, hier zu handeln! Wenn er gesagt hätte "sorry, es schleift, ich komm hier nicht runter", dann bleibt die ganze Schose eben stehen!


    Du hast selbst bestimmt schon gehört wie es klingt wenn man aufsetzt, und bei diesem Geräusch geht jeder Autofahrer mit einem IQ knapp oberhalb der Zimmertemperatur sofort auf die Eisen und schaut wo es da knirscht.


    Zitat

    Original von ThirdFace
    Dazu kommt noch das die DB falsch reserviert/gebucht hat.


    Muhaha. Mit diesem Argument bekommt er vor Gericht definitiv Recht zugesprochen!!!


    Zitat

    Original von ThirdFaceVersicherungsschutz besteht übrigens nicht, wenn ein DB Mitarbeiter das Auto vom Waggon fährt!


    Blödsinn.

    Einmal editiert, zuletzt von Golf3_1.8T ()

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