10 Monate Fahrverbot trotz 3,5 Monate Schein schon weg..?!?

  • Hallo liebes Forum.. !!


    Hier mal eine Frage.. ein guter Freundhat sich doofer Weise mit Alkohol beim Fahren erwischen lassen !!


    Also: 1,2 Promille Blutwert ... Führerschein sofort von der Polizei eingehalten !!


    Nun... genau 3,5 Monate nach diesem Vorfall bekommt er das Schreiben von Gericht das er 1.600 Euro Strafe zahlen muss und 10 Monate Führerscheinentzug ab heute aufgebrummt bekommen hat !!


    Nun meine Frage: Werden die 3,5 Monate Entzug die er schon hatte nicht mit angerechnet..?!?


    Danke für die Antworten !!

    ... Leistung? Kann man nie genug haben ....

  • Normalerweise werden die mitangerechnet, ging einem Bekannten von mir sehr ähnlich wie deinem. Hat eine Weile bis zum Urteil gedauert, aber die Zeit wurde mitangerechnet.

  • Die Zeit wird nur unter bestimmten Vorraussetzungen angerechnet.


    Wenn man zum Tatzeitpunkt den Führerschein freiwillig abgegeben hat und sich nicht geweigert hat wird die Zeit nicht mit angerechnet.
    Es gibt da so ein nettes Formular wo man ankreuzen muss. Wenn man sich weigert wird der Führerschein beschlagnahmt.


    Ach mom hab das Formular (gelbes "Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll) hier noch.


    Kreuz bei Freiwillige Herausgabe = Zeit wird nicht mit angerechnet, dann hätte man die Zeit bis zur Urteilsverkündung bzw. bis zur richterl. Bestätigung gem. §98 II StPO noch fahren können.


    Kreuz bei Widerspruch gg. sofortigen Entzug der FE = Zeit wird angerechnet bzw. s.o.


    Wusste ich allerdings vorher auch nicht.


    Meistens wird die Zeit bei dem Urteil auch mit berücksichtigt, wer weis vlt. wären es ansonsten >10 Monate gewesen. Und wenn der Schein über 12Monate weg ist, heißt das
    praktische Führerschein Prüfung wiederholen .

    2 Mal editiert, zuletzt von Cryotwister ()

  • die Zeit wird mit berücksichtigt. Die 10 Monate hat ein Richter festgelegt und in dessen Urteil ist die Zeit seit Beschlagnahmung mit berücksichtigt. Aslo hat er 14 Monate vom Richter verbrummt bekommen,!! Da wird auch ein Anwalt net viel richten, denn bei Alk am Steuer lassen sich die Richter auf nichts mehr ein. Er sollte wenn nicht gegen das Urteil an sich Einspruch erheben, sondern gegen die Höhe des Strafmaßes (€uronen) Die 1600 sind ein 40 tagessätze zu 40,00 € wahrscheinlich und dies sollte einem netto Monatslohn entsprechen. Hier kann er höhere Belastungen, wenn er Sie nachweisen kann geltend machen. Vielleicht werdens 1200,00. Sollte er schon auffällig im Staßenverkehr gewesen sein so steht auch noch ne MPU an. Dies verklickert ihm aber die Führerscheinstelle erst, wenn er 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung seines FS beantragt und die FST die Akten prüft ( 10 Jahre zurück). Er sollte innerhalb von insgesamt 2 Jahren seit dem Delikt allles incl. MPU hinter sich gebracht haben, sonst muß er nach bestandener MPU den Schein neu machen.



    edit: bei 1,2 Pomille läßt dich heute keiner mehr "weiterfahren" oder den Schein behalten. Der Schein wird mit ausreichendem Tatverdacht eingezogen. Die Wahrscheinlichkeit,das bei der Blutuntersuchung weniger als 0,8 rauskommt ist null. Das Glück kannst haben wenn du 0.5 pustest.

    Einmal editiert, zuletzt von boratino ()

  • Die Zeit wird ihm mit angerechnet.
    Wer allerdings mit 1,2 Promille noch Auto fährt, dem sollte man den Lappen für immer abnehmen. Wer so verantwortungslos ist, sollte nicht in den öffentlichen Straßenverkehr gelassen werden. Sorry, aber meine Meinung!

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  • Zitat

    Original von Showtime
    ein guter Freundhat sich doofer Weise mit Alkohol beim Fahren erwischen lassen !!


    Sehr unglücklich formuliert :baby:


    Er hat sich nicht erwischen lassen, er ist halt doofer Weise ganz einfach selbst Schuld weil mit 1,2 Promille fährt man nicht mehr ;)

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