Stimmt das???

  • Rechtsüberholen lohnt sich!


    Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
    Seit der neuen "Dränglervorschrift": Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot ! ! !


    Da sollte man lieber gleich rechts überholen:


    Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)


    Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte


    Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehrschnell vorangekommen
    und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart...!


    ABER: -- Das geht noch viel billiger und effektiver:


    Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du
    kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
    läppische 20 Euronen. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
    Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert im
    Versandhandel (Conrad/Westfalia pp.) kaufen...! Also 230 Euro gespart und
    - K E I N E - Punkte!!!

    Stimmt das mit dem Blaulicht??? Wär ja der Hammer auf der Autobahn...

  • Wundern würde es mich nicht. Wir sind immerhin in Deutschland, hier hat das wenigste einen Sinn ! ! !

    Gruß Daniel !

  • Joa so eine Anzeige wegen Amtsanmassung und Vortäuschen einer falschen Tatsache ist schon was geiles.


    Kenne die genauen Strafsätze nicht aber ich glaube ab 300 EUR Aufwärts kostet der "Spaß" - die Rechnung geht also nach hinten los.

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 €
    2 Pkt.


    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50 €
    3 Pkt.


    12.4 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug 35 €


    Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
    Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
    12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
    12.5.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40 1
    12.5.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes 60 2
    12.5.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100 1 Monat *) 3
    12.5.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 150 2 Monate *) 4
    12.5.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes 200 3 Monate *) 4
    *) soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

    Nr. Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
    12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
    12.6.1 weniger als 5/10 des halben Tachowertes 60 2
    12.6.2 weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 3
    12.6.3 weniger als 3/10 des halben Tachowertes 150 1 Monat 4
    12.6.4 weniger als 2/10 des halben Tachowertes 200 2 Monate 4
    12.6.5 weniger als 1/10 des halben Tachowertes 250 3 Monate 4


    Blaues und gelbes Blinklicht
    134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 €-------natürlich wird hier dann 100pro auch noch die Anzeige wegen amtsanmaßung dazu kommen welche meines Wissens bis zu 2500€ betragen kann.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Also da gabs hier definitiv schon 2-3 Threads zu, wenn nicht noch mehr ...

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