Frage bzgl. d. Zulassung

  • Hallo erstmal an alle,


    lese hier schon seit einiger Zeit die Beiträge in diesem Forum und freue mich tierisch, dass es diese informative Seite im Netz gibt...
    Hab mir vor ca 3 Wochen ne Golf gekauft (ja, einen 1,4 Liter, allerdings bin ich absolut glücklich und will den definitiv nicht tunen, sei es via Chip oder anderem, wie einige andere ;) ) und habe nun eine Frage bzgl. der Zulassung.
    Ich hab den Wagen auf mich angemeldet und in Folge dessen nen neuen Fahrzeugschein und -Brief bekommen. Nun ist mir aufgefallen, dass ich die 195...(sorry kenns net auswendig) Reifen fahre, allerdings zeigt mir ein Blick in meine neuen Papiere, dass nur die 165... drin stehen. Von den 195ern keine Spur, weder im Schein noch im Brief. Allerdings waren die im alten vermerkt. Muss ich die nachtragen lassen oder worauf wird bei Verkehrskontrollen u. der Versicherung geachtet? Hab von dem Thema leider nichts sooo den Plan, hoffe jmd. kann mir helfen...

  • Hallo, nein musst nichts nachtragen lassen, wenns original VW Teile (Felgen) sind. Im Neuen Fahrzeugschein ist nur noch die kleinste zulässige Reifengröße vermerkt. Wenn du keine originalen Felgen hast, dann musst du ne ABE mitführen (bei den meisten billigen Felgen a la ATU dabei) - dort werden auch die zulässigen Reifengrößen aufgeführt. Ist die nicht dabei, was bei spezielleren Felgen der Fall sein kann, dann musst dus samt Reifen eintragen lassen. Das sollte aber bei 195/irgendwas aber alles nicht der Fall sein.

  • ok, vielen Dank, sind original Felgen...hab dann wohl doch etwas glück und muss mir nicht nochmal die Schlange bei der Zulassungsstelle geben...;-)

  • ich würde an deiner stelle den alten fahrzeugschein immer mitführen. bin scho mal in eine kontrolle gekommen und da hatts probleme gegeben. weil auf dem neuen nicht alles vermerkt ist. sicher ist sicher;-)

  • meistens wird der alte schein eingezogen. den brief hingegen kann man sich beim umtausch in die eu-papiere entwertet zurückgeben lassen. die zulassungsstelle macht sich dann eine kopie für den vorgang und händigt den brief aus. falls du das gemacht hast, könntest du den alten brief ja mitführen, aber im zweifelsfall bist du gar nicht verpflichtet die alternativbereifung nachzuweisen. die polizei müsste theoretisch telefonisch auskunft holen.

  • hmmm...okay...ich hab den alten Schein, allerdings ist das Ding ein Din A4 Blatt...hab nicht wirklich Lust es immer in der Geldbörse zu tragen...und im Auto liegen lassen ist ja auch net das Wahre...auf jeden Fall vielen Dank für die hilfreichen Antworten...jetzt hab ich einen kleinen Durchblick...

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