Unfallfahrzeug wegen Aufsetzen?

  • hi


    wichtige Frage wegen dem verkauf meines alten Autos:


    Im Frühjahr hatte ich ein kaputtes Hosenrohr wegen Aufsetzens.
    Das Hosenrohr wurde daraufhin ausgetauscht sowie die Federn und der Brennring. Ebenso wurde ein Loch am Auspuff geschweißt. Im Juni hat das Auto dann TÜV UND AU erfolgreich bestanden.


    Beim Verkauf gab es jetzt Probleme: der Käufer klagt einen verschwiegenen Unfall an wegen des damaligen Defekts an der Auspuffanlage.
    Er will deswegen vom Kauf zurücktreten. Zurecht?
    Zählt sowas wirklich als UNFALL??


    Bitte um schnelle Hilfe.


    Danke

  • Moin,musst mal in der Suche schauen, da war neulich auch das Thema. Wenn ich mich richtig erinnere ist es ein Unfaller, wenn ein tragendes technisches Teil beschädigt wurde, oder aber der Betrag der Instandsetzung über 680 Euro lag. Die Info kam von funfierter Stelle :) - nur leider ist meine Erinnerung etwas schwach. Also wenns nicht ganz stimmt bitte korrigieren, bzw. wie gesagt mal suchen. Ist vllt. nen Monat her.

  • Ein Unfall ist ein:

    unmittelbar von außen her, mit plötzlicher mechanischer Gewalt, einwirken-
    des Ereignis.


    Also ist ein Aufsetzen kein Unfall sondern eine Betriebsbedingte Beschädigung, die auf Unzulänglichkeit des Fahrers zurück zu führen ist (Er war zu paddelig das Auto auf der Strasse zu halten 8) )



    Bernhard

  • danke schonmal für die antworten. wir haben bereits ende september einen anwalt zu rate gezogen, weil der käufer nicht zahlte (es wurde ratenzahlung vereinbart wegen freundschaft zum vermittler).


    2 wochen nach kauf kam ein anruf, bei dem angebliche mängel, die wir nicht genannt hätten genannt wurden.


    das alles ging dann mit ner klage zum gericht. der käufer nahm sich dann einen anwalt mit antrag auf gerichtskostenhilfe.


    komisch dass die meißten mängel die davor genannt wurden nun nicht mehr aufgeführt sind im anwaltsschreiben, sondern hauptsächlich auf diesen "unfall" wie der käufer es nennt spekuliert wird.


    zur info: es handelt sich dabei um einen corsa baujahr 1992 und um einen betrag von 650 euro, bei dem man nun wirklich keinen neuwagen erwarten darf.


    aber naja. ich bin um eine erfahrung reicher und mal schauen was dabei raus kommt. laut anwalt ist das recht auf meiner seite, aber leider gibt es so viele schlupflöcher...

  • Hatte so etwas Ähnliches .


    Die Moral war das ich mein Fahzeug Rechtmässig verkauft habe und das Verfahren nach 1 Jahr zu meinen gunsten Eingestellt wurde .


    Käufer hat 2 Ablehungen für Gerichtsbeihilfe bekommen ,
    Einmal vom normalen Gericht und danach vom Landgericht .
    Jeweisl mit der Begründung das das Fahrzeug Rechtsmässig verkauft wurde .


    Komm aus Do wegen dem Gericht . ;)


    Fand 1 Jahr ganz schön lang .


    grüsse

  • 10Uhr beginnt die Entscheidungsverhandlung.
    Weder Ich noch meine Mutter also Verkäufer wurden als Zeugen geladen.
    Ist das jetzt ein gutes Zeichen??


    *zitter*
    *aufdasergebniswartet*

  • Haklt uns auf jeden Fall auf dem laufenden... Ist schon krass.. Ich meine 650€ ist ja wirklich keine Summe.. Wenn ich denke wie gut meine alten Autos immer verkauft wurden.. Da habe ich bis jetzt Gott sei Dank immer Glück gehabt =)

    Gruss Dirk

  • da bin ich aber auch mal gespannt, was bei raus kommt...!


    bye
    theisman

    Ich glaub, ich hab einen Tinnitus im Auge..., ich sehe nur Pfeifen!

  • ich werde euch schreiben, sobald unser anwalt das ergebnis schickt.
    achja: die gerichtsverhandlung ist in bergisch-gladbach. wenn wir als zeugen geladen wären hätten wir deshalb 450km pro richtung zur verhandlung fahren müssen...incl. übernachtung...
    für mich net so schlimm, bin unter der woche ja eh in köln, aber wegen 650€streitwert so ne strecke auf sich nehmen wäre doch nicht zumutbar für meine mutter oder?


    naja abwarten was bei rauskommt.

  • Na dann mal viel erfolg! Glaube aber das du die besseren chancen hast da die Auspuffanlage eh Verschleißteil ist ;)

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • soooo das Ergebnis ist da:


    Amtliches urteil lautet ungefähr wie folgt:


    "...Klage gegen Frau H... stattgegeben. Desweiteren ist der Antrag von Frau H. auf Gerichtskostenbeihilfe mangels Aussicht auf Erfolg abzuweisen.."


    Die Käuferin wurde nun durch unseren Anwalt zur zahlung aufgefordert.
    Sie hat zwar das Recht auf Revision (ab 600€ Streitwert), wir gehen aber davon aus, dass sie das nicht nutzen wird, denn sie bekommt weder Gerichtskostenbeihilfe noch scheint sie Erfolgschancen zu haben.


    Was kommt nun auf sie zu?


    650,00€ Kaufpreis
    32,50€ Jahreszins 2006
    32,50€ Jahreszins 2007
    150€ Anwaltskosten Selbstbeteilung (unser Anteil)
    ----------------------------
    865,00€ Gesamt


    +
    Gerichtskosten und Auslagen


    +Anwaltskosten was unsere Rechtsschutzversicherung von ihr einholen wird.


    Gruß´


    Graschi

  • Ganz grob kann man rechnen, Streitwert x2. Ergo 1300 EUR.


    Ich fürchte allerdings fast, die werden bei ihr nicht zu holen sein...wer schon mit Prozesskostenhilfe anfangen muss, hat meistens schon "die Finger gehoben".... :rolleyes:

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