Vorladung zur Polizei

  • Moin, ich hab heute einen Brief ins Haus gekriegt, das ich mich am 05.02.07 bei der Örtlichen Polizeidienststelle melden soll, weil ich eine Aussage in folgendem Fall machen soll.


    (...)Ermittlung im Falle Strafanzeige AZ XXXX | Am 22.12.06 um ca. 13 uhr überholten sie auf der BAB7 ca. 10km zwischen Seesen und Abfahrt RS; mehrfach falsch und gefärdeten durch zu dichtes auffahren die sicherheit im straßenverkehr (...)


    meine Frage is jetz: was is da passiert? hat mich jemand angezeigt? kann es sein das n videowagen hinter mir her gefahren ist? oder habe ich einfach jemanden verärgert und er hat mich bei der polizei angeschi**en??


    ich kann mich an nix erinnern, das ich sowas an diesem datum getan hätte. kann mir mal jemand tipps geben, was ich der polizei sagen soll. einfach nur "nein ich habe es nicht getan" ?!


    oder gleich anwalt einschalten? oder wat?


    HELP!!



    P.S: Fakt ist, dass ich mich zum besagten zeitpunkt (evtl etwas später) auf der besagten autobahn befunden habe !!

    3 Mal editiert, zuletzt von Eric ()

  • Dazu folgendes:


    Du soltlest auf keinen Fall leugnen dass du da gewesen bist.
    Aber: Du kannst sagen, dass du dir sicher bist dass die Vorwürfe nicht stimmen.


    Wenn du rechtsschutz hast auf jedenfall über den Anwalt. Wenn es ein Videowagen gewesen ist, würden sie dir das Video vorspielen.
    Im Normalfall hätten sie dich aber vor ort rausgezogen.


    Ich würde mir die Vorwürfe anhören, gegebenenfalls die Aussage verweigern und dann den Anwalt einschalten. Wenn sie aber keine stichhaltigen Beweise haben (Foto/Video), können sie dir nichts.


    Abwägen und dann Maßnahmen ergreifen

  • kommt ja auch drauf an wieviele dich angezeigt haben..


    wenn es nur einer war - who cares? der kann dir dann garnichts.. ;)

  • eventuell mal nen "zeugen" benennnen... aber Vorsicht!!!

  • Wahrscheinlich hat dich ein anderer Verkehrsteilnehmer angezeigt; Videowagen hätte dich im Anschluß rausgezogen und dir das Video vorgespielt (es sei denn die Verfolgung wäre zu halsbrecherisch und gefährlich gewesen).


    Wenn du Rechtsschutz hast am besten gleich zum Anwalt, der berät dich dann bezg. des weiteren Vorgehens. Ansonsten hingehen, schauen was Sache ist und reagieren. Ggf. machst du einfach die nötigen Angaben zu deiner Person und verweigerst weitere Aussagen und schaltest dann den Anwalt ein. Hängt natürlich auch stark davon ab wer dich angezeigt hat, was für Beweise es gibt (Foto, Video, Zeugen) und v.a. ob es stimmt oder nicht.

  • rechtsschutz habe ich .... glaub ich jedenfalls.


    bin ADAC Plus mitglied!! da is doch rechtsschutz mit dabei oder?


    ich hab nur bammel davor, das dann 2 aussagen gegen mich stehen und ich sage "ne das hab ich nicht gemacht"...


    wie würden die dann weiter vorgehen?


    ich mein das is über einen monat her.. ich fahre bremen - seesen zweimal die woche... also mit großer zeugenaussage vonwegen "wie war das an dem tag" "wann sind sie auf die autobahn" usw. !?

    Einmal editiert, zuletzt von Eric ()

  • nicht irgendwelchen laien tips aus dem forum folgen sondern ab zum rechtsanwalt der auf so etwas spezialisiert und dort beraten lassen!

  • Einfach bei der Wahrheit bleiben und sagen du kannst dich an einen solchen vorfall nicht ereinnern und fertig .Und wenn die da anfangen dich groß zu verhören sofort die weitere Aussage verweigern mit der Begründung es würde bereits alles gesagt

    Gruß nightmare

  • Krass 8o ich hätte gar nicht gedacht, dass man ne Vorladung zur Polizei bekommen kann, weil man von mehreren angezeigt wird....


    Also wenn's einer war, dann ist's ja wirklich egal....


    Aber wie ist das denn wenn es mehrere sind und die keine Beweise haben??
    Das könnte ja dann jeder bahaupten.... also wenn ich nen Hals auf jemanden habe, such ich mir 2 gute Freunde und wir sagen dann zusammen "der und der is da und da assi gefahren" Ist so was rechtskärftig ohne weitere Beweise??

  • Backlash ich denke mal ohne beweise ist nichts so leicht rechtskräftig, sonst bräuchten die bullen auf der autobahn ja kein Video oder so als Beweis.


    ich denke so steht einfach immer nur aussage gegen aussage

  • hat da jemand erfahrungen?


    aussage gegen aussage ...


    1 vs 1


    1 vs 2


    1 vs 3


    ????

  • Also ich bin wegen Körperverletzung zu 1300 € verurteilt worden weil die Perle von dem Typen vor Gericht gelogen hat .


    War ganz klar Notwehr hab ihn 3-4 mal weggeschupst und ihn erst wegdosiert nachdem ich schon ein Schwinger abbekommen hatte.


    Vor Gericht wurde von beiden gesagt ich hätte ohne Grund auf ihn eingeschlagen


    Ich bin sehr endteuscht von der Deutschen Justitz und es werden oft leute verurteilt die unschuldig sind.

    Gruß nightmare


  • Kannst ja froh sein das da kein schmerzensgeld dazu kam.
    Ein Bekannter von mir ist des au passiert. Der musste aber noch zusätzlich zur strafe richtig viel schmerzensgeld zahlen

  • Zitat

    Original von syncros
    nicht irgendwelchen laien tips aus dem forum folgen sondern ab zum rechtsanwalt der auf so etwas spezialisiert und dort beraten lassen!


    Dem ist nix hinzuzufügen.


    Ich persönlich würde gar nix zu dem Thema sagen sondern einfach nicht hingehen, Vorladungen der Polizei muss man nicht befolgen.


    Wenn die Staatsanwaltschaft wirklich Anklage erheben will, bekommste das noch früh genug mitgeteilt.

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