Vorladung zur Polizei

  • Zitat

    Ich persönlich würde gar nix zu dem Thema sagen sondern einfach nicht hingehen, Vorladungen der Polizei muss man nicht befolgen.


    Macht sicher nen gutes Bild vor Gericht


    Ich würd die Füße still halten und freundlich bleiben aber auf jeden fall hingehen denn jemand der unschuldig ist nutzt die Gelegenheit sich zu rechtfertigen.Die Formulierung des Berichts von der Polizei zur Statsanwalt ist ne Entscheidungshilfe ob es fallen gelassen wird oder nicht

    Gruß nightmare

  • Muss ich 1.8T mal zustimmen.
    Einfach zum Anwalt und beraten lassen.
    Nicht auf Laienmeinungen hören!
    Der kann dich auch beruhigen und so weiter, is echt die beste Lösung.

  • Zitat

    Original von nightmare


    Macht sicher nen gutes Bild vor Gericht


    Ich würd die Füße still halten und freundlich bleiben aber auf jeden fall hingehen denn jemand der unschuldig ist nutzt die Gelegenheit sich zu rechtfertigen.Die Formulierung des Berichts von der Polizei zur Statsanwalt ist ne Entscheidungshilfe ob es fallen gelassen wird oder nicht


    geb hier doch keine tips ab wenn du keine ahnung hast.


    als erstes ab zum anwalt!

  • Zitat

    geb hier doch keine tips ab wenn du keine ahnung hast.


    Leider hab ich da etwas Ahnung hab da in meiner pupatären Fase oft genug gesessen.Und wenn der Richter ließt das du zur Vorladung einfach nicht erschienen bist ist das schonmal ein Negativpunkt.Ebenso fällt es dem Statsanwalt leichter sich für eine Gerichtsvrhandlung zu endscheiden.Da Aussage gegen garnichts steht und die changsen für eine Verurteilung aus der Sicht des Statsanwaltes sehr gut stehen


    Ich sag ja garnicht das er sich keinen Anwalt holen soll.Er wird aber genauso sagen das er seine Sichtweise schildern soll und aktiv wird er erst wenn die Sache vor Gericht landet und er Akteneinsicht beantragt.

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare


    Leider hab ich da etwas Ahnung hab da in meiner pupatären Fase oft genug gesessen.Und wenn der Richter ließt das du zur Vorladung einfach nicht erschienen bist ist das schonmal ein Negativpunkt.Ebenso fällt es dem Statsanwalt leichter sich für eine Gerichtsvrhandlung zu endscheiden.Da Aussage gegen garnichts steht und die changsen für eine Verurteilung aus der Sicht des Statsanwaltes sehr gut stehen


    Ich sag ja garnicht das er sich keinen Anwalt holen soll.Er wird aber genauso sagen das er seine Sichtweise schildern soll und aktiv wird er erst wenn die Sache vor Gericht landet und er Akteneinsicht beantragt.


    dann hat es einmal wohl net gereicht! meine meinung, direkt zum anwalt basta.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Mal ne andere Frage.
    Was kostet Falschparken im absoluten Halteverbot?

  • Zitat

    Original von Birni
    Mal ne andere Frage.
    Was kostet Falschparken im absoluten Halteverbot?


    Prinzipiell betrachtet 15 EUR.


    Je nachdem wie lange Du da gestanden hast, andere evtl noch behindert, wirds teurer...

  • Hab auch vor ein paar Wochen falsch geparkt. Allerdings nur im Halteverbot.
    Habs denen erst nicht geglaubt, weil ich fest der Überzeugung war das da kein Schild war. Naja, auf jeden Fall haben die mir gleich 2 Bilder gezeigt auf denen ganz klar ersichtlich ist, dass ich im Halteverbot geparkt hab. Danach ich so, ja 3 Minuten darf man da doch stehn....
    Zack, zeigten sie mir noch ein Bild von meiner Windschutzscheibe. War total zugefrohren. Somit wars dann eindeutig, dass ich wohl länger als 3 minuten gestanden bin!! :D


    Hat mich 15€ gekostet.


    gruß Mitch

  • Behindert hab ich niemanden und ich kam ja schon rausgerannt, als die dabei waren den Zettel auszufüllen. Naja egal. 15 Euro ist verkraftbar.

  • Zitat

    Original von Birni
    Behindert hab ich niemanden und ich kam ja schon rausgerannt, als die dabei waren den Zettel auszufüllen. Naja egal. 15 Euro ist verkraftbar.


    Du musst ja auch nicht direkt zu dem Moment jemanden behindert haben. Wenn die z.B. sagen die Feuerwehr oder so was würde bei nem Einsatz behindert werden wird es teurer....

  • halt uns mal auf dem laufenden was die rennleitung nun von dir wollte

  • ich hab so panik, das die mir den führerschein abnehmen...


    ich brauch das ding. ohne geht einfach nicht.. dann kann ich meinen beruf vergessen und alles was dazu gehört..


    werd dann mal sagen was sache is..


    ich werd auf jeden fall erstma mitm anwalt sprechen

  • Jo, nimm nen Anwalt. Wenn der Lappen so wichtig ist und du ihn für den Beruf brauchst, wird das Bußgeld erhöht und du kannst den Lappen behalten.
    Nur ohne Grund wir dich wohl keiner angezeigt haben...

  • also war heute bei der polizei,


    mich hat ein ehepaar angezeigt beim überholen mit 180kmh auf der rechten seite.


    angeblich sind die mit tempomat mit 160kmh gefahren und ich bin angeblich vor denen eingeschert und deren abstandshalt-asisstent is angesprungen und hat ihren bmw volle pulle gebremst.


    es soll auchn foto von meinem auto geben, wo aber nur mein auto zu erkennen ist.
    angeblich bin ich auch anderen bis auf 5m aufgefahren..


    das ist der tatbestand...


    mal abgesehen davon, das man mir das mal zeigen soll wie man freitags um 13 uhr auf der A7 mit 180kmh rechts überholen kann, kann ich mir immer noch net an so einen vorfall erinnern. werd wohl mal dieses we zum anwalt gehen.


    kennt einer ne rechtsberatung im internet !?


  • Ich will das mal nicht so stehenlassen, da man da auf einige Sachen Acht geben sollte.


    Als Zeuge hat man kein Aussageverweigerungsrecht, ausser man ist verwandt oder verschwägert. Erscheint man also nicht zu einer Zeugenaussage, begeht man eine Ordungswidrigkeit, welche mit Bußgeld belohnt werden kann.


    Anders ist es beim Beschuldigten. Da hat man ein Aussageverweigerungsrecht und braucht nicht zur Polizei zu gehen. dann erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

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