Fragen zur Mieterhöhung

  • Grüß Euch,


    er ein oder andere wird sich sicherlich damit auskennen.
    Meine Frage:
    Ist der Vermieter berechtigt eine Mieterhöhung zu fordern, wenn auf einmal eine 2. Person in die Wohnung zieht, mit der Begründung, dass die Wohnung dann mehr "beansprucht" wird. Die Nebenkosten können es nicht sein, da diese nach qm abgerechnet wird.
    Seit wann wird denn die Miete nach Personenanzahl berechnet und nicht nach qm-Preis?

  • Hi Birni,



    germäß Urteil des BGH vom 05.11.2003 VIII ZR 371/02 bist Du verpflichtet die Aufnahme eines Lebenspartners dem Vermieters mitzuteilen. Der Vermieter hat eine Zustimmungspflicht bei einem Lebenspartner.


    Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen. Sie richtet sich nach der Wohnfläche, nicht nach den Personen, lediglich die Nebenkosten (insofern sie direkt an den Vermieter entrichtet werden) können angepasst werden.

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Frag doch mal beim Mieterschutzbund /vereinigung oder wie das heißt nach. Die können dir auch sagen ob du da was gegen machen kannst.Gehört hab ich das schonmal aber dein Vermieter wird wohl schon länger nach nem Grund gesucht haben für ne Mieterhöhung,Den hast du ihm jetzt gegeben.Ob das rechtens ist kann ich dir nicht sagen

    Gruß nightmare

  • Ich hab gestern meine Vermieterin angerufen und ihr gesagt, dass mein Freund zu mir zieht.
    Da kam sie mit der Mieterhöhung und sie wird aber erst ihren Steuerberater hierzu befragen.


    Die ist wirklich in Ordnung und die macht das nicht aus Geldgier, sondern eher, weil sie keinen Plan hat. Sie vermietet zum erstenmal.
    Wollte ihr gestern auch nicht blöd kommen, warum es auf einmal ne Mieterhöhung deswegen geben soll, sondern wollte mich vergewissern, dass das nicht rechtens ist.


    Wie ich es mal gehört habe, darf man sogar in den 1. 3 Jahre keine Mieterhöhung auf die Kaltmiete setzen. Bwz. nicht mehr al 15% in 3 Jahren.
    Stimmt das?

  • Müsste mal in meinem Mietvertrag daheim schauen Elli, bin ja erst vor einem Monat eingezogen und habe da auch so ne Klausel drin mit Mieterhöhung aber nicht mehr wie x in der Zeit x. Kanns heut abend posten wenns dir Hilft.


    In der Regel steigen in den meisten Fällen die Nebenkosten (werden zumindest erhöht) wenn eine weitere Person einzieht. Eine Erhöhung der Miete ist mir aber nicht bekannt.

    Gruss Dirk

  • Für die Mieterhöhung gilt mitunter die so genannte Kappungsgrenze, die besagt, dass innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden kann. (Das meintest du vermutlich mit 3 Jahren)


    Ansonsten gilt, gab es eine Mieterhöhung darf der Vermieter für 12 Monate keine weiteren Anpassungen vornehmen.

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • mieterhöhung wegen steigender bewohnerzahl ist meiner meinung nach schwachsinn. was würde die denn machen, wenn du auf einmal zwillinge bekommen würdest. erhöhung um 200%, also ich weiß von der handhabung bei uns zuhause, das die bewohnerzahl nichts mit der höhe der miete zu tun hat

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    Original von WetterauV5



    Ansonsten gilt, gab es eine Mieterhöhung darf der Vermieter für 12 Monate keine weiteren Anpassungen vornehmen.


    Auch nicht, wenn es eine Mieterhöhung war, weil die Betriebsnebenkosten gestiegen sind?
    Hab im Juni meine erste Mieterhöhung nach nur 6 Monaten bekommen.
    Dann darf sie wohl nicht vor Juni die Miete erheben, gell?

  • Sollte so sein, Ausnahmen bestätigen aber die Regel,, abgesehen davon muß dir ja auch die Möglichkeit gegeben werden die Erhöhung prüfen zu lassen.


    Ich weiß aber nicht genau wie es sich verhält wenn z.B. Energiesparende Teile bei dir eingebaut werden (Fenster o. bessere Dämmung) - sollten sich jedoch mehrere Mieter im Haus befinden muß die Erhöhung alle gleich betreffen.


    €. glaube bei Modernisierungen kann er auch 2x innerhalb eines Jahres erhöhen, vor solchen Sachen ist man nie Sicher. Du hast übrigens 3 Monate Zeit die Erhöhung mit einem Sachverständigen oder dem Mieterschutzbund zu klären, die Fristen sind also ausreichend!

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

    Einmal editiert, zuletzt von WetterauV5 ()

  • Das Haus ist relativ neu. BJ 99. Die haben mir damals 50 Euro erhoben, auf Grund des Wirtschafsplanes. Keine Ahnung was das ist.

  • Wann damals? Zumindest die ersten 12 Monate nach Einzug darf es keine Mieterhöhung geben.

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Ich bin im Januar 2006 in die Wohnung gezogen. Im Juni gabs dann schon 50 Euro Mieterhöhung, auf Grund des Wirtschaftsplanes, weil die Betriebs und Nebenkosten gestiegen sind.

  • Unzulässig. ;)

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

  • Echt? Wo steht das? Ich mein, ich will jetzt nicht gleich beim Mieterschutzbund anrufen

  • Link


    Zitat

    Zwischen dem Einzug in die Mietwohnung und der ersten Mieterhöhung müssen mindestens 12 Monat liegen.

    Gruß, Carsten


    dbpaco: "Alter, sach ma, WARUM HAT DER KEINE SCHUHE AN???"

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!