Cleane Türen ohne Griffe! Darf der TÜV die Abnahme zurücknehmen?

  • kleine frage nebenbei, warum willst du 2 neue türen, meines wissens muss nur die fahrertür nen öffnungsmechanismus haben.
    Also ich würde nur der Fahrertür nen (zb A6) Griff verpassen.
    klar, das ist wieder mit kosten verbunden, aber was willste machen?


    Wenn dein neuer bester Freund dich auf seinem Zettel hat, dann lässt der dich jetzt nicht mehr in ruhe. Dafür ist dein (ziemlich cooles) auto zu auffällig

  • Zitat

    Original von ChuckChillout
    Felix_Golf IV: das ist doch das gleich Spiel-da ist wieder jmd., der angeblich alles eintragen (lassen) kann. Nutzen tut es nichts, wie hannes gerade merkt denn seine Sachen waren ja eingetragen. Aus dem Zitat oben geht ja eindeutig hervor, daß vordere cleane Türen nicht eintragungsfähig sind. Wer es doch macht beschert dem Kunden dann im schlechtesten Fall genau so einen Ärger wie dem armen hannes.


    Ja gut, das stimmt, ist ja eig auch nicht viel anders als z.b. SAT, ich mein so lang es keinem Bullen "auffällt" ist es eig. ok, aber sonst je nachdem wenn er was gegen dich finden will...

  • Zitat

    ich mein so lang es keinem Bullen "auffällt" ist es eig. ok


    Aber rumheulen wenn sie dir an die Eier packen ?(


    Wenn das dein Lebensmotto ist stehst du schon mit einem Bein im Knast

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare


    Aber rumheulen wenn sie dir an die Eier packen ?(


    Wenn das dein Lebensmotto ist stehst du schon mit einem Bein im Knast


    Erstens ist das keinesfalls mein Lebensmotto, das war doch nur so gesagt um der Aussagen vom Chuck zu untermauern und zuzustimmen..
    Ganz ruhig, alles wird gut :D

  • Sorry wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst. Der Spruch war meiner Meinung nach voll daneben und untermauert keinesfalls Chucks Aussagen .

    Gruß nightmare

  • Also ich hab gestern mit der Polizei und dem TÜV ein Gespräch gehabt!


    Der Polizist sagt er will vom TÜV definitv wissen ob es rechtlich in Ordnung ist die Türgriffe zu entfernen und es offiziell eintragen zu lassen oder eben nicht! Wenn der TÜV seinen Segen gibt dann ist die Sache ok! Er meinte eben das es ja nicht sein kann das der eine TÜV es einträgt und 100km es plötzlich verboten sei!


    Der TÜV will aber keine konkrete Aussage dazu machen! Offizielll ist es nicht verboten und auch nicht erlaubt! Und die Klausel mit der Türöffnung sei zu schwamig um es den Jungs wieder auszutragen.... sagte der TÜV! Damit hätte sich noch nie jemand richtig beschäfftig! Und der Tüv weiss wenn er die Eintragung Deutschlandweit zurückzieht, dann drohen dem Schadensersatzklagen das alles zu spät ist...


    Die ganze Geschichte ging jetzt zur TÜV Hauptstelle zur Prüfung... mal schauen was da rauskommt! Der Bulle hat gesagt solange es noch nicht 100% auf dem Papier verboten ist kann er meinen Golf leider noch nicht aus dem Verkehr ziehen...!!!! Kommt Zeit kommt rat....


    Dachte ich erzähl euch meinen aktuellen Stand der Dinge!

  • also kannst du jetztnur noch hoffen, dass der tüv da sein ok gibt und gut ist...
    abe rob die das machen...

    Gruß, Mišo

  • Zitat

    Original von nightmare
    Sorry wenn du dir auf den Schlips getreten fühlst. Der Spruch war meiner Meinung nach voll daneben und untermauert keinesfalls Chucks Aussagen .


    Ok, du hast schon recht, der Spruch war falsch ausgedrückt, aber ich hoffe du weißt jetzt was ich damit meinte, denn so war es definitiv NICHT gemeint.. =)


    Hannes, dann drück ich dir mal die Daumen, es gibt noch Hoffnung...

  • Na ich meine der TÜV trägt es in Deutschland ein! Und plötzlich doch nicht mehr...


    Weiss nicht was ich davon halten soll... hab einfach keine Lust mehr mich beschimpfen zu lassen das es angeblich eine "getürckte" Eintragung ist!


    Ich war ganz normal beim TÜV, hab bezahlt und hab es eingetragen bekommen! Weiss nicht was ich als "kleiner" Mann da jetzt falsch gemacht habe! Und wenn es plötzlich dann doch heißt geht jetzt nicht... na ja! Da verliert man schon bisl das Vertrauen in die ganze Geschichte und den TÜV...

  • Zitat

    Ok, du hast schon recht


    :D :D :D


    wolte auch mal nen Moralapostel Spielen nach den ganzen Mist den ich schon gemacht hab in meinem Leben.


    Zitat

    Der Bulle hat gesagt solange es noch nicht 100% auf dem Papier verboten ist kann er meinen Golf leider noch nicht aus dem Verkehr ziehen


    Hat der das wort wörtlich so gesagt ? Der Typ ist einfach nen Penner der soll lieber den Rand halten. Wurde der Wagen denn jatzt kurzzeitig aus dem Verkehr genommen ? Wen ja würd ich wenn du mit der Sache durchkommst den Wixer auf Betriebsausfall usw. verklagen damit er sich beim nächsten mal 2 mal überlegt ob er sein Maul auf macht.


    Sorry wegen den Kraftausdrücken bin halt der Meinung das die Polizei anderen Sachen nachgehen soll zb den Loser der mir mein Autradio geklaut hat finden

    Gruß nightmare

  • nightmare: das geht doch auch ohne solcher wörter oder nicht? ;(

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  • Der Golf ist zum Glück abgemeldet in der Werkstatt... hab schon gar keine Lust ihn anzumelden!


    Er wurde mir im Oktober stillgelegt... da waren auch noch die Felgen nicht eingetragen! Die haben den Golf dann direkt aufgeladen! Das Auto stand dann 3 Wochen beim TÜV beschlagnahmt, rauskommen ist nichts! Hab dann die Felgen eingetragen und die Sache war gegessen! Damals konnte man mir mit den Türgriffen noch nichts anhaben, aber er hat da schon gesagt das wird ein Nachspiel haben... und nun hab ich aktuell Post bekommen!


    Da macht tuning Spass... :rolleyes:

  • na ja hoffe das der Tüv zu seiner Eintragung steht die werden sich das wohl gut überlegen was se machen und wenn se nicht hinter der Eitragung stehen würden se ihr Gesicht verlieren.


    Zitat

    das geht doch auch ohne solcher wörter oder nicht?


    hab mich ja noch gewählt ausgedrückt ;) wenn ich schreiben würde was ich wirklich denke wär der Text zu 80 % zensiet

    Gruß nightmare

  • hey hannes !
    du sagtest, dass der bulle sagte: er kann es nur still legen, wenn es zu 100% verboten ist.
    sprich, wenn der TÜV sagt, es ist teils zugelassen, teils nicht.....naja da biste doch raus.


    du, wieso pisst der dir eigentlich die ganze zeit so ans bein? bist du in seinem sportverein und er hat keine chance gegen dich? ist deine freundin seine jugendliebe? wollen die kiddies von dem dein auto auch haben? ....... ich versteh es einfach nicht


    wieso pupst der nicht einfach wieder in seinem sessel weiter:rolleyes:

  • ich halte mich immer bei solchen themen zurück... weil ich eigentlich beide seiten verstehe... ich verstehe auch den richter und den polzisten .. z.B. das auto brennt und ein kind ist in den auto hinten auf einem kindersitz... so und die türen sind gecleant.. der 1. helfer könnte wenn die tür stink normale griffe hätte einfach tür aufmachen und das kind befreien... aber stellt euch nur mal bildlich vor was für schwierigkeiten es geben muss bei einem auto mit gecleanten türen....??? der kann dem kind garnicht mehr helfen!!! und bis die feuerwehr kommt ist es ehh zu spät :( also bei mir hört tuning dort auf wo sie sicherheit verringert odergar komplett weg fällt.... das ist meine meinung... man kann nicht jetzt auf die böse justiz schimpfen nur weil man denkt man ist im recht nur weil malll ein tüv prüfer es für "eintragungsfähig" befunden hat. ICH hätte an deiner stelle doch noch nen tüv prüfer von z.B. dekra oder GTÜ gefragt und auch bei der polizei angerufen obs auch wirklich ok denn die tür cleanen ist ja so eine sache....

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