Hallo,
ich wurde gerade erstmal von der Polizei angehalten und der nette Herr in grün fragte als erstes ob ich alle ABE*s für Frontspoiler Reifen Felgen usw. alles dabei hätte
Alles kein Problem da ich alles schön beschriftet und geordnet in einer Mappe hatte..und als er dass sah hatte er sich die Unterlagen nichtmal angeschaut....... dann kam er zu den LED Rückleuchten von FK und behauptet wie ich denn beweise kann dass die für einen Golf 4 sind und ob die erlaubt sind... ich erwähnte daher dass auf den Rückleuchten ein e-Prüfzeichen und weitere Nummern stehen die dass ganze eintragungsfrei machen und diese somit erlaubt sind.....da sagte er dass das E-Prüfzeichen doch nicht reichen würde ... wie will ich denn beweisen dass die für den Golf 4 sind usw bla bla bla da sagte ich einfach na ja die passen wohl nur auf einen Golf 4 auf ein anderes Auto passen die wohl ned.... na ja er sagte dann noch dass er heute nett ist und nichts weiteres bezüglich den Rückleuchten veranlasst usw und ist dann gefahren ... aber er sagte noch bei Tageslicht würde er sich das nochmal anschauen und will dann beweise haben bzw. irgendwelche nummern oder kennungen dass die für den Golf 4 sind na ja
ist dass so richtig was er sagte?? reicht dass e prüfzeichen echt nicht aus??? also brauch ich sonst noch Unterlagen die beweisen, dass die Rückleuchten für einen Golf 4 sind????