vom Geheimrat erwischt - Rote Ampel

  • Hallo liebes Forum - bräuchte mal bissl Rechtsauskunft.


    Bin heute in Berlin noch schnell über eine gelb/rote Ampel gefahren und dachte mir so als ich einen BMW im Rückspiegel sah, dass der ja noch frecher ist als ich - ja bis die die Stopp - Lampe anging. :D


    Waren jedenfalls zwei Zivilbeamte, die mir vorwerfen bei Rot gefahren zu sein, macht wohl 3 Punkte und 50€, aber kein Fahrverbot, also Rotampel unter einer Sekunde. Die Beamten meinten noch das ich Glück hatte, dass die wohl ihr Videogerät nicht anhatten - sonst wäre es lange Rot gewesen, naja das glaube ich nicht - war schon eng muss ich zugeben und ist auch sonst nicht meine Art.
    Hab die Sache erstmal abgestritten und gesagt es wäre Gelb gewesen-was es ja meiner Meinung auch war.
    Meine Frage ist jetzt, ob sich Rechtsschutz einzuschalten lohnt wenn zwei Beamte das Gegenteil behaupten oder ob ich das gleich bezahlen sollte weil ich eh keine Chance habe - die 50 € ruinieren mich nicht gleich und Punkte hab ich bis dato auch keine??

  • Sicherlich werden gleich zig leute schreien ruf den Rechtschutz, Anwalt etc...


    ich bin der Meinung dass 50€ den Aufwand nicht wert sind und würd sie bezahlen...

  • ja würd ich auch so machen!! 50 € bezahlen, 3 punkte kassiern und gut ist...
    deswegen nen rechtsschutz etc einzuschalten ist schwachsinn.
    würde doch eh eher alles zu den polizisten tendieren...


    mfg tobi

  • Hallo Matse,
    ich denke auch das 50€ ein "Schnäppchen" ist.
    Gegen die Aussage von 2 Beamten recht zu bekommen halte ich für unwahrscheinlich.
    Gruß Matze

  • Tja wenn du noch in der Probezeit und Rechtschutzversichert bist würd ich mit Händen und Füßen in der Scheiß.. wühlen.


    Wenn du keine Probezeit hast und dein Punktekonto 3 Punkte verkraftet würd ich mich an deiner stelle etwas ärgern und dabei belassen

    Gruß nightmare

  • Ja denke auch, werde es im Anhörungsbogen zugeben und es so formulieren dass ich keine Chance hab und die 50 € halt bezahle. Ist wahrscheinlich einfacher als noch ständig zum Anwalt zu rennen.

  • Richtig...wegen 3Punkten und 50€ lohnt sich der Aufwand nicht. Allerdings wäre ich ab sofort vorsichtig. Wie ich es von einem Anwalt mitbekommen habe können die netten Leute vom Präsidium dir beim nächsten Strafzettel bis zu das doppelte aufbrummen aufgrunddessen das dein Konto mit bereits mindestens 3Punkten belastet ist. Also ab 3 Punkten dürfen sie die Strafe verdoppeln. Würde das ganze bei wiederholungstätern ja vertsehen aber so wie ich das verstanden habe dürfen die es bei jedem machen der bereits mindestens 3Punkte aufm Konto hat.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


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  • Nicht immer reicht die Aussage von 2 oder mehr Beamten. Bei nem Bekannten von mir wars ähnlich.
    Nachts von der Disco mit dem Auto nach Hause. Allg. Verkehrskontrolle, musste blasen und hatte etwas über 1,3 Promille (damals wars noch net so mit der Blutprobe). Führerschein weg! Er ging zum Anwalt und versuchte noch das bestmöglichste rauszuholen. Das ganze ging vor Gericht, keine Ahnung was der genau beklagt hatte. Auf jeden lies sich der Anwalt vor Gericht diese Messgeräte zeigen. Der Tüv bzw. Prüfstempel war über mehrere Monate abgelaufen :)


    Dem Richter blieb nix anderes über, als meinem Bekannten den Führerschein wieder zu geben aber mit dem Kommentar: "Besoffen waren sie mit Sicherheit, nachweisen können wir es ihnen leider nicht" :))

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  • Was ist das für eine Punkteregelung - ich fahre seit Ewigkeiten mit Null Punkten bzw pass auf das ich nicht erwischt werde :D und bei einem Fehler komm ich gleich für zwei Jahre an den Galgen - hmm das find ich ja nicht so gut.



    sharkx


    da hat dein Kumpel Glück gehabt wenn keine Beweise vorliegen - normalerweise sag ich auch immer erst probieren mit Rechtschutz - mich hat ein Beamter mal verfolgt, da war ich auf Motorrad unterwegs und hab dann irgendwann gleich zwei Brief bekommen wegen 2 Vergehen, bin dann auch zum Anwalt und die Aufzeichnungen von dem Beamten waren nicht ganz klar und ich freigesprochen.=) Seit dem fahre ich natürlich vorbildlich - bis auf gestern :baby:

  • Zitat

    Original von sharkx
    Nicht immer reicht die Aussage von 2 oder mehr Beamten. Bei nem Bekannten von mir wars ähnlich.
    Nachts von der Disco mit dem Auto nach Hause. Allg. Verkehrskontrolle, musste blasen und hatte etwas über 1,3 Promille (damals wars noch net so mit der Blutprobe). Führerschein weg! Er ging zum Anwalt und versuchte noch das bestmöglichste rauszuholen. Das ganze ging vor Gericht, keine Ahnung was der genau beklagt hatte. Auf jeden lies sich der Anwalt vor Gericht diese Messgeräte zeigen. Der Tüv bzw. Prüfstempel war über mehrere Monate abgelaufen :)


    Dem Richter blieb nix anderes über, als meinem Bekannten den Führerschein wieder zu geben aber mit dem Kommentar: "Besoffen waren sie mit Sicherheit, nachweisen können wir es ihnen leider nicht" :))



    Das halte ich für eine Mär.



    Vor Gericht gilt ausschließlich die Blutprobe, oder (seit neuestem) ein Test mit dem Dräger 7410.


    Das ist auch nicht erst seit gestern so, sondern seit 1932, als ein gewisser Herr Widmark die BAK-Bestimmung erfand...


    Mit über 1,3o/oo war dein Kumpel in jedem Fall im Bereich der "absoluten Fahruntüchtigkeit" - selbst wenn das vor 1990 passiert sein sollte, denn ab da wurde der Wert auf 1,1o/oo korrigiert.



    Also, nicht immer alles glauben, was Bekannte so erzählen.... :tongue:

  • find ich auch lustig die story :D


    Im übrigen ist man nicht verpflichtet "zu blasen" ;) denn in der StPO gilt der Grundsatz: nemo tenetur se ipsum accussare; das heißt soviel, dass niemand verpflichtet ist aktiv an polizeilichen Maßnahmen mitzuwirken...
    naja bringt aber nix, dann gehts zur Blutprobe, aber wenn man ein bisschen
    angeben will kann man das ja ma zu denen sagen :D

  • Zitat

    Original von Antje
    nemo tenetur se ipsum accussare; das heißt soviel, dass niemand verpflichtet ist aktiv an polizeilichen Maßnahmen mitzuwirken...


    Das merkt sich doch keiner - sieht auch blöd aus wenn ich einen Zettel aufm Amaturenbrett hab und fleißig ablese :D

  • naja, so schwer is das ja auch wieder nicht ;)

  • Mal ne Frage wieviel Promile ist bei euch eingentlich der Grenzwert, also bei uns in der Schweiz sind es 0.55 Promile drüber und mann hat Probleme sprich Busse oder sogar Ausweisenzug?


    Ich weiss das Hat nichts mit dem Thread zu tun, aber mich nimmts wunder?


    Gruss
    Patrick

  • welchen "grenzwert" meinst du, da gibts nämlich ein paar ;)


    also so müsste das noch sein


    Fahruntauglichkeit nach Blutalkoholkonzentration (BAK)


    0,3 Promille -> in Verbindung mit typischen Fahrfehlern (relative Fahruntüchtigkeit)


    0,5 Owi bei Kfz


    1,1 absolute Fahruntüchtigkeit bei Kfz


    1,6 absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern


    2,0 § 21 StGB


    3,0 evt § 20 StGB

    Einmal editiert, zuletzt von Antje ()

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