Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)

  • Hallo,


    bei mir stehen einige TÜV-Eintragungen demnächst ins Haus (Fahrwerk, Felgen, ...) und wollte mal Fragen ob ich die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mitnehmen muss oder reicht der Fahrzeugschein? Ich bin der Meinung, dass in den neuen "Fahrzeugbrief" nichts mehr eingetragen wird, sondern nur noch in den Fahrzeugschein? :O



    Gruß Markus :)

    Gruß Markus

  • Da steht unten doch auch ein großes Feld für Bemerkungen...
    Aber ich hab son bisschen was eingetragen wegen den GTI Felgen und davon steht nix im neuen Brief.


    Außerdem könnte man ja auch sonst nix eintragen lassen wenn der Brief bei der Bank liegt :D

  • Der Schein reicht definitiv, wenn man die neuen EU-Papiere hat.


    mr_arizona: wenn man dann aber irgendwann mal den Brief braucht, muss man vorher bei der Bank anrufen, dass der Brief per Einschreiben zur Zulassungsstelle geschickt wird und dann kann man auch am Brief was machen (beispielsweise bei einer Umschreibung)


    Aber wie gesagt, in dem Fall reicht der Schein, wie pEAkfrEAk auch schon richtig gesagt hat =)


    lg mario

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