Gekauft wie gesehen?

  • Guten Morgen zusammen.
    Hab da ein kleines Problem: Habe vor 5+ Monaten ein Auto beim Händler gekauft. Letzte Woche beim Polieren ist mir dann aufgefallen, dass am hinteren linken Kotflügel Roststellen befinden, bzw. der Lack an der Übergangskante im Radkasten abbröselt und sich dort nun Rost bildet. Direkt dahinter (also von außen unten am Kotflügel)war so ein hässlicher Steinschlagsticker, den ich an beiden Seiten entfernt habe. Auf der einen Seite ging der problemlos ab, auf der anderen, verdächtigen, jedoch ist diese Schutzfolie jetzt ab und ich kann eine Übergangskante zum eigentlichen Lack sehen. Hab das gestern in der Werkstatt meines Vertrauens mal beim Reifenwechesel flott begutachten lassen und die meinten ebenfalls, das dort nachgearbeitet wurde. Werde heute später noch feststellen lassen, ob es Unfallschaden ist, oder „nur“ irgendwas beilackiert wurde. Jetzt meine eigentliche Frage:
    Dienstag habe ich das Auto genau ein halbes Jahr in meinem Besitz. Der Händler hat mir mündlich zugesichert, dass es keinen Unfallschaden besitzt.
    In meinem Vertrag steht „Gekauft wie gesehen“. Da der Lack nun langsam aufreist, muss also auf jeden Fall diese Stelle nachgebessert werden.
    Ist der Händler verpflichtet mir diesen Mangel beim Kauf zu benennen? Und trägt dieser jetzt die Kosten, der Nachbearbeitung?
    Und zum Schluß: Wenn sich heute noch herausstellen sollte, dass das Auto einen Unfall hatte, muss er den Wagen dann zurücknehmen?
    Also wie beschrieben, Dienstag hab ich ihn ein halbes Jahr. Hab im Net schon gesehen, dass es da evtl. Probleme geben kann, wenn ich das halbe Jahr überschreite (Garantie vom Hänlder ist generell 1 Jahr).


    Danke schonmal für Antworten!!!

  • Sollte er dir wissentlich verschwiegen haben das der Wagen einen Unfall hatte ist das meiner Meinung nach Arglistitige Täuschung. Für eine allgemeine juristische Interpretation deines Falles lege ich dir folgendes Forum nahe:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

    Bin quasi nur noch per PN erreichbar
    VCDS ( VAG-COM ) Codierungen im Raum Kaiserslautern - Mainz - Frankfurt ( Main ) ---> PN me!

  • Mal abgesehen davon, dass ein Vertrag eines Händlers mit der Klausel "gekauft wie gesehen" ungültig ist, darf er dir einen unfall nicht verschweigen.
    Das gilt sogar bei Privatkäufen bei denen im vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.


    Ein Händler darf nach neuem Recht die Sachmängelhaftung nicht mehr aussschließen also nützt ihm "gekauft wie gesehen" schonmal überhaupt nichts.
    Wenn das Fahrzeug einen Unfallschaden hat, fällt das meines Wissens so oder so nicht unter diese Sachmängelhaftung und das muss offenbahrt werden.


    Aber am besten den Anwalt einschalten. Das dauert zwar alles aber im Endeffekt ist es das beste

  • danke schonmal.
    habe mein Problem mal im Verkehrsportal geschildert.


    wie würde sich das denn verhalten, wenn es kein Unfall war, sondern nur nachlackiert wurde? muss der händler denn dann die Kosten für die erneute Nachbearbeitung tragen?

  • das ist vor ort zu klären. wenn es arglistig verschwiegen war ja.
    aber das ist dann schwierig und soltle entweder mit dem händler oder gerichtlich geklärt werden

  • Hallo,


    ich hatte ein ähnliches problem mit meinem alten golf 3.


    Ich kann dir nur raten, innerhalb des erstenhalben jahres noch zum Anwlat zu wandern und da schnellst möglich das ganze bearbeiten lassen.


    Bist du über das halbe jahr dreht sich die Beweislast um. Das bedeutet für dich du musst nacheisen, das du den Schaden nicht verursacht hast. Was in den meisten Fällen wohl so gut wie aussichtslos ist (sprech da aus eigener Erfahrung)


    Bist du innerhalb des ersten halben Jahres, muss der händlerbeweisen das der Schaden noch nicht da war als du ihn gekauft hast. (Auch sehr schwer für den Händler aber besser für dich da du dann ehr zu deinem Recht kommst. Das Gericht steht hier meist mehr auf der seite des Käufers.


    Also solltest du dich wirklich beeilen.


    Es kommt auf den Schaden an, ob dieser mitgeteilt werden muss oder nicht (soweit ich weiß muss alles was an Tragenden Teilen Rahmen und allen Teilen die nicht ausgetauscht werden können offenbart werden. Wenn der Schaden über 800,- Liegt muss dieser auch mitgeteilt werden. )



    Mfg
    Christian

  • hätte der händler mich denn daraufhinweisen müssen, auch wenn "nur" nachlackiert worden ist?

  • Das kommt meiner meinung nach auf die Kosten an, die das Nachlackieren verursacht haben.


    Aber vielleihct fragst du da mal den Zwilling, der kann dir da sicher mehr zu sagen.



    Mfg
    Christian

  • Zitat

    Original von Iverson2k4
    hätte der händler mich denn daraufhinweisen müssen, auch wenn "nur" nachlackiert worden ist?


    Wenns nur ne einfache Laikerarbeit (z.B Kratzer oder Parkdelle vom Einkaufswagen) -> Nein


    Nur wenn der Schaden in die Ofenbarungspflicht fällt, muss er bei Kenntniss der Sache dieses Miteilen.


    Nun weiss ihm mal nach, dass er es gewust hat (oder hätte wissen müssen) 8)



    Ach ja, es gibt auch schon Neufahrzeuge mit Farbunterschieden.....


    Bernhard

  • so, wollte mal einfach n update machen.


    nach langem hin und her behauptet der händler jetzt, er hätte mir, zusammen mit seinem kollegen, die schäden gezeigt und das diese ganz offensichtlich seien.


    1. Also offensihtlich sind die sicher nicht. kein unterschied erkennbar. -> schonmal nachweisbar gelogen.


    2. Mit mir hat niemand das Auto begutachtet. Als ich da war, sollte ich mir das Auto nur "in Ruhe gut angucken".


    Der zieht sich also jetzt 2 Zeugen aus der Nase. Ich habe auch 2 Zeugen. Aber es steht ja nun Aussage gegen Aussage.


    1. Möglichkeit jetzt:
    Er hat mir jetzt per Fax angeboten, zur schnellen Abwicklung der Sache aber ohne Schuldanerkenntnis, 7500 Euro zu bezahlen. Kaufpreis war 8000. von den 7500 muss ich aber noch 750 an meinen anwalt zahlen, weil meine rechtsschutz wohl irgendwie nicht mitspielt.


    2. Möglichkeit: Prozess führen.


    Und dann hätte ich noch eine Frage:
    Kann man Inserate aus dem Internet, die ein halbes Jahr zurückliegen nochmal irgendwie nachvollziehen. Autoscout meinte zwar nein, aber man weiss ja nie. hat da jemand erfahrung?

    2 Mal editiert, zuletzt von Iverson2k4 ()

  • Soweit ich weiss, musst Du für jeden gefahrenen Kilometer dir eh etwas vom Kaufpreis abrechnen lassen, willst Du das Rückabwickeln. Ich weiss allerdings nicht, welcher Satz da zugrunde gelegt wird.
    750 € für den Anwalt kommt mir etwas viel vor, was hat er denn gemacht? (Noch wurde ja gar nicht prozessiert, also nur Erstberatung und ein zwei Schriftstücke?!)


    Kommt denn für Dich Nachbesserung in Frage?


    Wenn Du prozessierst und gewinnst zahlt Dein Gegner Deine Anwaltskosten. Aber Du kannst die bis jetzt angefallenen Anwaltskosten bereits jetzt als Schaden geltend machen, also ihm anbieten für 7500 € abzuwickeln + 750 € (wenn das angemessen ist!) für Anwalt. Das wird aber vermutlich ihm nicht so schmecken ;)

  • sorry hättest die 750€ besser in die Reperetur stecken sollen.Mit den 500€ verlusst bist bei 1250€

    Gruß nightmare

  • Reparatur kommt für mich nicht in Frage.


    Das Auto ist ein Renault Megane 2 by the way. den werd ich, wenn ich den später verkaufen will mit unfallschaden nie mehr los.
    Außerdem sollte dann jetzt der Golf wieder her :D .


    Der Händler hat seine Lüge aber auch dumm formuliert, wie ich gestern rausgefunden habe.
    Der hat "nur" geschrieben, dass er mir gezeigt hat, dass der nachlackiert worden ist und man daraus schließen kann, dass das Fahrzeug einen Unfall gehabt haben kann.
    Mehr nicht.
    Also hat er für meine Begriffe bagatellisiert, was ihn trotzdem voll haftbar macht.



    Werde es jetzt so machen denke ich,dass ich ihm ein gegen Angebot stelle, wie maltestenzel bereits geschrieben hat und wenn er darauf nicht eingeht, gehts zum Prozess. Ärgert mich nur, würd gerne wieder Golf fahren :(

  • So, kleines update.


    hab mich jetzt auf einen vergleich mit dem händler geeinigt.
    nur jetzt soll ich 600 euro Einigungsgebühr selber zahlen, da die Versicherung diese nicht übernehmen will.


    Können die das einfach so? wenn ich in den prozess gegangen wäre, wäre das der versicherung doch sicherlich teurer zu stehen bekommen oder nicht???

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