Kein Rückgaberecht bei Felgen?

  • Hallo Jungs,


    hab mir noch nie Felgen gekauft darum diese Frage:
    Gibt es bei Felgen wircklich kein Rückgaberecht? Obwohl sie weder am Auto montiert waren sowie auch keine Reifen aufgezogen worden sind?


    Zitat


    Es gelten die AGB's der Firma SKN
    Alle Artikel werden mit Rechnung & Garantie verkauft.
    Es besteht kein Rückgaberecht. Der Bieter erklärt sich mit diesen Bedingungen durch sein Gebot einverstanden.


    Felgen sind neu!



    Zitat


    Jedes Geschäft, welches Sachen übers Internet verkauft, muss ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen. (Fernabgesetz)


    Klärt mich mal bitte auf :O


    BBS CK 8x19" - FK Highsport II - SRS-tec R32 Kit - BN-Pipes R32 ESD - Votex DKS - in.pro Xenon - uvm.

    3 Mal editiert, zuletzt von DaProbleM ()

  • Ich kenne es so, das man Felgen zurückgeben kann wenn sie noch nicht montiert waren. So ein Shit, ich muß sie ja montieren zum sehen ob sie passen. Willst du die Felgen nicht behalten wenn du sie gelauft hast oder wie kommst jetzt darauf?

    Gruß Toby

  • Nein hab sie noch garnicht bestellt, die Klausel hat mich halt etwas verschreckt 8o wollte wissen ob das halt wircklich rechtens ist.


    Soweit ich weiß "muss" doch ein Hänlder der unteranderem im Netz handelt ein 14-tägiges Rückgaberecht geben?


    Oder etwas nicht?


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    Einmal editiert, zuletzt von DaProbleM ()

  • Ja da gibt es eine Klausel bei Interneteinkäufen die irgendetwas mit "Fernabsatzgesetz" bla bla bla heißt, dadurch sollte der Käufer die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen reklamieren evtl sogar zurückgeben können. Evtl mal bei Wikipedia oder google forschen. Oder einfach mal anrufen und genau erkundigenund auf das Gesetz direkt ansprechen?

    Gruß Toby

  • Jep wollte da eh anrufen =) vielleicht schreibt ja hier noch ein Forumshänlder etwas dazu...


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  • Ansonsten würde ich den Kauf lassen und schauen ob du die Felgen nicht woanders gerade über nen Forumshändler oder sonst woher bekommst. Sicher ist sicher

    Gruß Toby

  • Würde ich ja gerne jedoch kann mir leider kein Forumshändler den Preis von SKN bieten :(
    und 300-400€ hab ich nicht zu verschenken.


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  • Bei Fernabsatzverträgen (Kauf bei einer Firma im Internet, Versicherungen, Krediten,...) hat der Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen von dem Vertrag zurückzutreten. Felge sollten da keine Ausnahme bilden.


    ABER: Es ist ein ggf. aus der Sache gezogener Nutzen zu ersetzen. Heißt, du musst bei z.B. Geldleistungen Zinsen zahlen, wenn die ein Auto im Internet kaufst und es zulässt hast du dem Verkäufer bei Rückgabe den bei Eintragung in den Brief entstandenen Schaden (immerhin ein Besitzer mehr) zu ersetzen.
    Wenn du die Felgen bereifst ist davon auszugehen, dass das nicht spurlos an den Teilen vorbei geht. Der Verkäufer wird sie nicht als neu verkaufen können und kann einen Abschlag zu Kaufpreis geltend machen.
    Sendest du die Teile verpackt und unbenutzt zurück (z.B um sie nur in natura zu sehen) sollte es keine Probleme geben.


    Gründe für die Rücksendung sind keine anzugeben.


    ABER²: Dein Recht auf Sachmangelhaftung ist ins BGB derart fest eingemeißelt dass nicht mal AGB's dieses Recht zu mindern mögen (in diesem Fall). Stellst du innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gefahrenübergang (hier Zeitpunkt der Absendung der Ware) einen Mangel fest MUSS der Verkäufer reparieren bzw. nach mehrmaliger gescheiterter Reparatur eine Minderung/Rückgabe zulassen. Bei Neuware im Verhältnis B/C kommt da niemand drum rum.


    Hoffe behilflich gewesen zu sein. Falls noch fragen sind...

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

  • wie oben.


    wenn die felgen oder die ware unbenutzt sind kannst du sie innerhalb von 14 tagen ohne grund zurückgeben.


    wenn du jetzt reifen montierst, geht das 14 tägige rückgaberecht flöten, höchstens der händler nimmt sie freiwillig zurück und du bezahlst den enstandenen schaden. da die felgen nach der montage nicht mehr neu sind.


    wenn du die felgen ohne reifen ans auto heben willst, musste halt schaun dass kein schaden/kratzer ensteht.

    Einmal editiert, zuletzt von snass ()

  • Aber es gilt immer zu bedenken, dass es sich hier nur "ausnahmsweise" um ein Rückgaberecht handelt, da ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde.


    Bitte nicht dem weit verbreiteten Irrglauben auf den Leim gehen, man hätte bei jedem Kauf ein 14-tägiges Rückgaberecht. Bäckereien und Fleischereien würden ebenso wie Obsthändler zu tausenden Bankrott gehen.
    Rücktritt bzw. Umtauschrecht gibt es nur bei Fernabsatz oder bei "good will" Leistung (Rückgaberecht, Garantie, ...) des Verkäufers (abgesehen von Sachmangelhaftungsfällen oder Anfechtung).

    Hät's nie gedacht - CROSS kann man fahren ...

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