Durch TÜV gefallen!!!

  • Moin leute!


    Habe auf meinen Golf 4 die Celis Rückleuchten montiert und bin durch den TÜV gefallen, weil angeblich zusätzlich 2 Rückstrahler bei diesen montiert werden müssen?????
    Voll komisch!Meine LED Standlichter hat er nicht bemängelt aber naja, was soll man dazu sagen.


    Muss nun nochmal hin und vorstellen lassen 11,95€.


    1.) Brauche ich die Rückstrahler wirklich????
    2.) Habe Front-Heckschürze+Seitenschweller abnehmen lassen durch den TÜV aber schon länger her und habe einen Nachweis bekommen.
    Bin ich nun in der Pflicht die Teile zusätzlich eintragen zu lassen im Fahrzeugschein??????Oder reicht es wenn ich die Bescheinigung immer bei mir trage???


    Bitte um schnellste Antwort! Danke!


    mfg
    -dev-

  • hallo,


    schau mal in die ABE rein. da sollte irgendwas drin stehen, dass die leuchten nur mit rückstrahlern verbaut werden dürfen.


    also bring die dinger an und gut ist. ansonsten erlischt die betriebserlaubnis!

  • Es reicht wenn du die Bescheinigungen mit dir führst =)


    Und ja, du benötigst Rückstrahler, also wenn deine Celis Rückleuchten keine integriert haben =)

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • die ABE bringt aber ohne die Rückstrahler nix!
    könnte n verwarngeld geben, wenn sie dich ohne erwischen (soweit es ihnen auffällt).

  • Also es ist so...


    wenn in deiner ABE steht, dass du die rückstrahler anbringen must, dann ist das zwingend notwendig, damit der anbau regelkonform ist...


    wenn du deine verspoilerung eingetragen hast, dann steht doch in deinem gutachten, ob eine berichtigung der fahrzeugpapiere notwendig ist, oder nicht...


    bei einer leistungssteigerung z.B. ist eine Eintragung in die papiere zwingend notwendig und bei den meisten spoilern steht : berichtigung der papiere nciht notwendig...

  • Also dann werde ich mal die Rückstrahler anbringen auch wenn es dann ziemlich mies aussieht dadurch naja muss man durch halt.
    Werde dann nochmal zum TÜV fahren und schauen, ob es nun reicht wenn ich die Papiere für Schürze + Schweller bei mir führe ohne in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.


    Oder was sagt ihr`???


    mfg
    -dev-

    Einmal editiert, zuletzt von dev1337 ()

  • Ich wär garnicht erst nach Hause gefahren sondern hätte mir sofort Reflektoren aus dem Baumarkt geholt. Dann hättest bereits ne Plakette gehabt ;)


    Zu den anderen Teilen kann ich nur sagen mach dir ne ordentliche Mappe wo du die Abe`s sauber abhäftest. Macht nen guten Eindruck bei TÜV und Polizei. wenn du den Eindruck vermittelst nen gewissenhafter Tuner zu sein. Wenn du etwas abgenommen hast beim Tüv. reicht der Prüfbericht aus soltest du mal den Wagen ummelden oder sonstiges soltest du die Fahrzeugpapiere berichtigen lassen. Sinvoll ist es auch die Papiere mal durchzulesen steht nämlich genau drauf wie du dich zu verhalten hast und welche Auflagen du erfüllen musst

    Gruß nightmare

  • also wenn die rückstrahler mies aussehen...
    ...dann brauchste andere rückleuchten. ohne rückstrahler kannst du das E Prüfzeichen vergessen.



    das problem wird sein, dass du im fall der fälle arge probleme bekommst wenn du die auflagen vom TÜV nicht befolgst. nicht nur mit den herren in grün/blau sondern auch mit versicherung & co..


    und mit den schürzen. einfach in die einbauanleitung reinschauen, oder das teilegutachten studieren. in manchen fällen muss nichts eingetragen werden, da sich die maße des fahrzeuges nicht ändern. ansonsten wie nightmare schon sagte, bei gelegenheit alles nachtragen lassen.

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