Rechter großer Ausßenspiegel legal?

  • Hi, ich bin gerade auch einen thread gestolpert in dem einer Probleme wegen nem Japanspiegel bekommen hat. Kann man solche Probleme auch bei einem großen rechten Spiegel bekommen? Ich habe den beim teileguru gekauft, aber die haben mir darauf nicht geantwortet.

  • Ändert sich außer der Größe etwas ?


    Der linke hat ja diesen "Zusatzspiegel" der beim Japanspiegel entfällt.


    Ich sehe beim großen Spiegel keine Bedenken.


    Gruß


    Dirk

  • Sollte keine Probleme geben, hat ja sogar ne E Nummer der rechte Große soweit ich weiß...

    Mit Geiz kommen wir hier nicht weiter. . .


  • hab den dran, keine probleme beim tüv gehabt

  • Naja, der rechte große hat diese auffällige Innenschrift im Glas. Ist denke ich mal der Amerikanische den die bei teileguru verkaufen. Also ich habe (auch wenn der Spiegel immer so eingestellt ist, dass ich nur die Felge sehe) mal versucht in normal einzustellen und das war kein Problem.

  • Es gibt auch ein blaues Spiegelglas ohne diesen Schriftzug für den rechten großen Spiegel. Dann fällt es gar nicht mehr auf. Weil wer kann schon mitn dem Auge sehen ob du beidseitig die 150 vom Jubi und R32 drauf hast oder die beiden 175 Spiegel?!

  • bei einer änderung der fahrzeug abmessungen ist eine tüv abnahme unausweichlich! d.h. sobald du rechts einen grossen (175mm) oder links einen kleine(125mm) verbaust musst du das vom tüv abnehmen lassen!
    entgehen kann man dem ganzen, in dem du die R bzw. Jubi speigel nimmst! beide 150mm gross :D

  • Hi, naja ich habe die beiden Großen schon montiert und auch lackiert. Es wäre also ein wenig umständlich jetzt noch auf die Jubi oder R umzusteigen.
    Mach der TÜV die Eintragung denn ohne weiteres, oder will der da auch etwas vorgelegt bekommen?


    PCAKTION


    Hast du da ne TN für mich?

  • hab den jetzt schon ein paar jahre dran und noch nie probleme gehabt.
    die spiegel werden doch garnicht in die fahrzeugmaße einbezogen oder irre ich mich jetzt?

  • ich habe auch rechts den großen außenspiegel drann und er wurde mir vom tüv mittels E-nummer eingetragen. der zivi meinte links und rechts den kleinen zu verbauen wäre nicht möglich, da man mit dem kleinen nix sieht und es nicht erlaubt ist.

  • is das euer ernst, dass man den spiegel eintragen lassen muss?
    das is doch aber n originalteil?!


    was kostet denn der spaß?

  • Also ich war beim TÜV und da der Spiegel ein E-Prüfzeichen hat ist er eintragungsfrei. Das war zumindest die Aussage des TÜVlers.

  • Meiner ist auch nicht eingetragen, habe das auch noch nie gehört, dass man die Aussenspiegel eintragen müsste, also die OEM.

  • Naja, die Japan Spiegel sind ja auch OEM, aber hier als Fahrerseitenspiegel nicht zulässig.


    Hat jemand vielleicht die TN für den großen rechten Spiegel? Beheitzbar...

  • Hoi hoi


    * für Golf mit elektrisch verstell- und beheizbarem Außenspiegel:
    1J1 857 508 K für das Gehäuse und 1J1 857 522 D für das Spiegelglas


    Dazu kommt in allen Varianten noch eine Spiegelkappe 3B0 857 538 B Index GRU, die noch in Wagenfarbe lackiert werden muß. Die Ersatzteile belaufen sich auf etwa 100 - 130 EUR



    Greetz


    P.s. Hatte meinen TÜV Prüfer gefragt ob der große rechte in Ordnung wäre ! Meinte kp ist ja ein Original Ersatzteil von VW :D

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!