Musik legal downloaden

  • Ich suche jetzt schon seit geraumer Zeit nach einer Möglichkeit Musik legal aus dem Netz zu ziehen. Die diversen Möglichkeiten, die es zB über Internetradio gibt, haben mich bisher qualitativ einfach nicht zufrieden gestellt.


    Ich bin auch bereit eine gewissen Geldbetrag pro Titel/CD dafür zu blechen, will dann aber keine Einschränkungen wie x-mal nur brennen dürfen in Kauf nehmen. Gibt es sowas denn nicht irgendwo?
    Da ich leider bisher nix gefunden habe, hoffe ich hier einen Link/Tip zu erhalten. Ich hab einfach keinen Bock mehr auf diesen ganzen illegalen Mist und solche Tauschbörsen oder Newsgroups. Es muss doch auch so möglich sein, seinen Musik schnell und einfach irgendwo runterladen zu können.

  • http://www.apple.com/de/itunes/download/


    Hier kannst du dir iTunes umsonst laden dich dan anmelden, und dann Einkaufen


    Du kannst die Lieder so oft wie du willst brennen und so oft wie du willst auf egal wieviele iPods laden. Die Lieder kannst du auf 5 PC Laden. Zu jedem Lied bekommst du viele Titelinformationen und ein Cover.


    Die Kopierschutzfreien Lieder haben eine bessere Qualität und du kannst Sie auf noch mehr PC und Mp3 CD Brennen.


    Lieder mit Kopierschutz können nicht auf Mp3 CD gebrannt werden. Man kann den Kopierschutz umgehen wenn du eine Audio CD brennst und diese wieder importierst.
    Nebenbei ist iTunes ein Super Programm zum Archivieren.


    1 Song 128 kBits 0,99 mit Kopierschutz
    1 Song 256 kBits 1,29 ohne Kopierschutz


    1 Album 128 kBits 9,99 mit Kopierschutz
    1 Album 256 kBits 9,99 ohne Kopierschutz

  • Thx für den Tip, aber kann ich denn die Lieder ohne Kopierschutz beliebig oft auf ne MP3 CD brennen oder sind da auch noch irgendwelche Beschränkungen dabei?
    Der Tip mit dem "auf ne Audio CD brennen und dann wieder importieren" ist zwar gut, aber letztendlich bin ich ja dann wieder im nicht legalen Bereich, da ich ja wissentlich einen Kopierschutz umgehe.
    Die Variante mit den Liedern ohne Kopierschutz klingt vielversprechend, aber nur, wenn die nicht auch wieder irgendwelche Beschränkungen dabei sind.


    Und gibts denn nur Apple mit so nem Angebot oder auch noch andere Anbieter?

  • Also brennen kannst du die Lieder immer so oft du willst. Bis jetzt gibt es aber lider nur die Titel von EMI ohne Kopierschutz aber das wird sich bald ändern. Über andere Angebote wie Napster Musicload oder so hab ich keine Ahnung. Aber wenn du die Lieder über Audio CD importierst kann dir ja keiner was du hast ja alles bezahlt. Außerdem kannst du über Cokefridge.de die Coins von den Colaflaschen eingeben und du bekommst für 4 Coins ein Lied Gratis. Oder bei McDonalds gibts zu jedem LosWochos Maxi Menü ein Lied Gratis. Und bei Ebay gibts oft Günstige iTunes Gutscheine oder Cola Coins die du dann einlösen kannst. Ich hab seit Monaten nix mehr dafür bezahlt.
    Auf den Apple Seiten kriegst du aber noch viel Infos über iTunes gucks dir mal an.

  • vorsicht, das mit dem kopierschutz hat rechtliche hintergründe.


    je nach lizenz für die lieder sollte beim vervielfältigen kein kopierschutz vorhanden, denn das umgehen eines wirksamen kopierschutzes ist nicht erlaubt.
    (auch das mitkopieren eines kopierschutzes ist ein umgehen der maßnahme)
    und beim vervielfältigen würde man ja sonst nichts anderes tun.


    deshalb würde ich lieber ohne kopierchutz wählen, und da würde meines wissens nach dann die regel greifen dass 5 kopien geduldet werden.


    das ganze ist rechtlich verankert und hat mit dem anbieter eines solchen download portals denke ich nicht viel zu tun. es sei dennnatürlich er hat da irgendwelche verträge und sagt ein song kostet 5 euro dafür kannste ihn 20mal kopieren.

  • Genau das ist ja das Ding: ich will keinen Kopierschutz umgehen oder ähnliches sondern einfach nur ein Lied runterladen und dann damit machen könnnen was ich möchte ( also natürlich nicht an 1.000 Leute weiterverteilen oder beim Esel hochladen ;) ).


    Was heißt denn "5 Kopien werden geduldet"?? Hab mir dieses ITunes+ mal angesehen und hatte den Eindruck es wäre genau was ich möchte: d.h. ich lad ein Lieder für 1,29€ runter und kann es dann beliebig oft als MP3 oder AudioDatei auf ne CD brennen. Lieg ich da jetzt falsch??

  • ja liegst du falsch...


    das problöem ist dass es für internetrecht noch keine großartige rechtssprechung gibt.


    du erwirbst beim kauf eines songs die rechten für genau diesen einen song.
    jetz heißt es im gesetz so in etwa "privatkopien im geringen maße geduldet..:"


    wenn ich im unterricht richtig aufgepasst hab gibt es jetzt hier wieder das auslegungsproblem. was heißt geringes maß? deswegen diese 5 kopien, oder waren es 7? auf keinen fall mehr.


    so jetz gehts aber weiter. du hast das recht diese privatkopien zu verschenken. heißt an einen freund. da DU diese Kopie legal gemavht hast (wenn du keinen kopierschutz umgangen hast), dann darf dieser wieder 5 kopien davon machen. und so kann das weiter gehen.


    probleme entstehen dann wenn du mehr kopien machst bzw diese kopien verkaufst oder sonst irgendwie anbietest.


    z.b. ist es hier auch unproblematisch bei emule hochzuladen solange es nicht mehr als diese 5 mal sind. die person die es von dir zieht hat dann eine legale kopie erworben und darf das weiter kopieren. wieder 5 mal.


    aber vorsicht: das ganze gilt NICHT bei Software.
    und bei der anzahl der privatkopien ist vorsicht geboten, da unterschiedliche gerichte unterschiedlich urteilen. wie gesagt, es fehlt eine eindeutige rechtssprechung.

  • Also soweit ich das kenne, kann man wenn man etwas legal kauft, das für den Privatgebrauch beliebig oft kopieren. Auch Kopierschutz umgehen oder duplizieren ist keine Straftat wenn das Orginal vorhanden ist. Solte man die Orginaldatei Verschenken/Verkaufen oder sonst was sind die Kopien zu vernichten bzw dem der die "Lizens" hat zu übergeben. Nur ne Kopie Verschenken/Verkaufen wäre eine Raubkopie und somit strafbar.


    So kenne ich das und hört sich für mich auch logisch an. Den Kopierschutz bei Mp3 Downloads halte ich nur für Abzocke.Ich habe keinen Plan wie hoch euer CD Verschleiß ist aber wenn ich einmal in der Woche ne aktuelle DVD mit den besten Titeln brenne dann dürfte ich alle 5 Wochen die Lieder neu runterladen. Das ist unzumutbar.

    Gruß nightmare

  • Genau da liegt ja das Problem, ich brenne mir fürs Auto so alle 2-3 Wochen ne neue MP3 CD. Da sind dann aber mit Sicherheit auch wieder ein paar Titel drauf, die ich letztendlich dann auf mehr als 5-7 CDs hätte. Das wär dann aber schon wieder verboten?? Ich versteh das ganze einfach nicht. Die CD, die ich im Regal hab, kann ich doch auch auf MP3 umwandeln und beliebig oft auf ne CD brennen ( ich red die ganze Zeit nur vom tatsächlich eigenen Gebrauch, nix an andere weitergeben oder so ) und das stört da niemanden. Wo zur Hölle ist denn da der Unterschied????

  • Zitat

    Original von nightmare
    Also soweit ich das kenne, kann man wenn man etwas legal kauft, das für den Privatgebrauch beliebig oft kopieren. Auch Kopierschutz umgehen oder duplizieren ist keine Straftat wenn das Orginal vorhanden ist. Solte man die Orginaldatei Verschenken/Verkaufen oder sonst was sind die Kopien zu vernichten bzw dem der die "Lizens" hat zu übergeben. Nur ne Kopie Verschenken/Verkaufen wäre eine Raubkopie und somit strafbar.


    So kenne ich das und hört sich für mich auch logisch an. Den Kopierschutz bei Mp3 Downloads halte ich nur für Abzocke.Ich habe keinen Plan wie hoch euer CD Verschleiß ist aber wenn ich einmal in der Woche ne aktuelle DVD mit den besten Titeln brenne dann dürfte ich alle 5 Wochen die Lieder neu runterladen. Das ist unzumutbar.



    da liegst du leider komplett falsch.


    ich versuche gerade das entsprechenden gesetz zu finden. zu hause in köln jönnte ich es dir sofort sagen, sollte ich es nicht finden liefere ich es nach.

  • Für den Privatgebrauch sollte das alles kein Problem darstellen.


    Bei itunes kann man Audio-CDs brennen, diese haben keinen Kopierschutz und man kann sie mit iTunes selbst sogar wieder als MP3 importieren.
    Und nur für sich selbst zuhause sollte das keinen interessieren.


    Ansonsten gibt es MP3 Shops en masse. Die meisten haben aber eine gewisse BEschränung was das erstellen von Audio CDs angeht etc. und liefern nur in DDR-Formaten. (wma etc)


    Kann dir noch saturn-download.de empfehlen, je nach Musikrichtung hast du dort auch jede Menge Musik ungeschützt im .mp3 Format, ist dann am prakischsten.


    Ansonsten einfach googlen, gibt unendlich viele Shops. Ausser Musikload (miese Qualität) sind auch eigentlich alle zu empfehlen.


    Im prinzip ist es auch fast egal, wo du kaufst, in 75% der Fälle kommt die Musik dann eh letztendlich von finetunes. Die stellen die Musik bereit, die dann die online shops verkaufen, allerdings zu unterschiedlichen Kondition was PReis und Format angeht

  • so hier mal nachgereicht. sie entsprechend genannten artikel dürft ihr euch gerne selbst raussuchen. der artikel stammt von wikipedia, trifft den punkt, nennt die artikel und wichtig: zeigt die aktuell schwammige rechtslage.
    es existiert ben keine genaue rechtssprechung was z.b. die anzahl angeht. jedoch wie unten geschrieben steht die zahl 7 im raum. diese wird von den meißten gerichten anerkannt.


    viel spaß beim lesen und grübeln.



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    Voraussetzungen der Privatkopie


    Private Verwendung:
    Nach § 53 Abs. 1 UrhG darf die Vervielfältigung nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden. Damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden. Die Beteiligten müssen durch ein persönliches Band verknüpft sein. Dadurch ist in der Regel das Berufen auf die Privatkopieschranke im Rahmen von Online-Tauschbörsen ausgeschlossen.


    Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulässig. Hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch in § 53 Abs. 2, 3 UrhG weitere Schranken zur Verfügung, die Kopien für den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen.


    Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden. Nur bei der Herstellung durch Dritte ist zu beachten, dass diese unentgeltlich oder in einem reprografischen Verfahren erfolgen muss.



    Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage:
    Nach dem Gesetzeswortlaut darf die Vorlage darüber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein. Diese Voraussetzung wird häufig kritisiert, weil die Grenze nicht absehbar sind: Zum einen steht nicht fest, wann überhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist, zum anderen, von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll. Darüber hinaus lässt sich z. B. im Internet nicht feststellen, ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmäßig hergestellt wurde. Daher wird im Rahmen des "Zweiten Korbes" erwogen, die Privatkopie auch dann zu untersagen, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht wurde. Damit würde der Anwendungsbereich der Privatkopie weiter eingeschränkt.



    Anzahl der Kopien:
    Umstritten ist unter Juristen, wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 wird häufig die Ansicht vertreten, dass jedenfalls sieben Kopien zulässig sein. Allerdings entschied das Gericht nur, dass nicht mehr als sieben Kopien zulässig seien. Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen, der bereits diese Formulierung enthielt.


    Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert. Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdrückliche Zahl fest, sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall. Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulässigen Vervielfältigungen häufig unterhalb von sieben angesetzt.



    Technische Schutzmaßnahmen :
    Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Zwar sieht § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschütze Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.


    Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen gem. §69a Abs. 5 UrhG nicht.

  • Thx für die ganzen Infos.


    Schätze mal ich werde mir dann mal bei ITunes einen Account zulegen und immer brav drauf achten, maximal 7 Kopien der Titel zu besitzen ;).

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