16" BBS vom IVer GTI eintragungspflichtig?

  • Moin Leute, ich hab mir mein Auto vor 3 Jahren zugelegt, es ist ein Golf IV 1,9 TDI Baujahr 99 mit der GTI-Ausstattung, also Holzdekor, Recaro-Ledersitze, Tieferlegung vom Werk und die im Betreff genannten 16"-BBS Felgen. Mir ist schon früher aufgefallen, dass diese Größe im Fahrzeugschein nicht aufgeführt ist, auf meinem Wagen dürfen laut Fahrzeugschein höchstens Räder der Dimension 195/65R15H montiert werden. Und gestern war ich bei Dekra und hab den Safety-Check machen lassen. Da meinte der Typ dass ich die Räder eintragen lassen muss oder irgendeine Genehmigung brauche , in der steht, dass ich die fahren darf. Ich dachte immer, dass das nicht nötig ist, weil das ja original VW-Felgen sind, oder ist mein Golf gar kein GTI vom Werk aus? Das würde bedeuten, dass ich schon mehr als drei Jahre mit nicht erlaubten Felgen rumfahre. 8o Komisch nur, dass es letztes Jahr dem TüV-Prüfer nicht aufgefallen ist, er gab mir ohne Bedenken die neue Plakette. Was sagt ihr dazu? Sollte bei mir im Fahrzeugschein zusätzlich sowas wie 205/55R16W stehen?

  • die dimension sollte schon drin stehen, sonst darfst du damit nicht fahren.
    der polizei, versicherung und Tüv ist es ziemlich egal, ob das oem felgen sind, müssen auf jeden fall eingetragen sein.

  • würde eher sagen, dass das mit den neuen Fahrzeugscheinen zu tun hat, in den alten Fahrzeugscheinen konnten immer 2 Reifengrößen stehen ... das ist in den neuen Fahrzeugscheinen nicht mehr so, vllt. waren die Felgen in der Zeile drin, die jetzt wegrationalisiert wurde.


    Das es keine Probs mit dem TÜV gab würde ich mal sagen, dass der TÜV vom KBA die normalen Daten für dein Auto im PC hat, und damit auch die angegebene Radgröße im PC vorhanden war. Als im Oktober 2005 auf die neuen Fahrzeugscheine umgestellt wurde, gab es doch auch in den meisten Tuningforen die Hinweise, dass man bei Fahrzeugkauf/verkauf immer eine Kopie des alten Fahrzeugscheines machen sollte wegen den ganzen Eintragungen oder so ...


    hier mal nen Bild vom alten Schein


    [Blockierte Grafik: http://www.uni-ulm.de/~s_mgoepp/pics/Fahrzeugschein2.jpg]


    deutlich zu erkennen: 2 Radgrößen können eingetragen werden


    und hier der neue Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)


    [Blockierte Grafik: http://www.offenbach.de/stepone/data/images/47/11/00/Zulassungsbescheinigung_Teil_I.jpg]


    also sind die Dinger schon irgendwo vermerkt ... wenn VW was Original einbaut dann ist das auch eingetragen ...


    könnte nachher auch nochmal bei mir im Schein gucken, da ich ja auch einen GTI TDI habe ... die Felgen/Reifen müssten ja bei mir dann auch nicht vermerkt sein im neuen Schein

  • Zitat

    Original von vdeejay
    würde eher sagen, dass das mit den neuen Fahrzeugscheinen zu tun hat, in den alten Fahrzeugscheinen konnten immer 2 Reifengrößen stehen ... das ist in den neuen Fahrzeugscheinen nicht mehr so, vllt. waren die Felgen in der Zeile drin, die jetzt wegrationalisiert wurde.
    ...


    deshalb frag ich ja^^

  • Zitat

    Original von Graschi


    deshalb frag ich ja^^


    als ich angefangen habe mit schreiben war dein Post noch nicht da ;)


    hat halt bissel gedauert bis ich passende Bilder von den Fahrzeugscheinen gefunden hatte *hehe*

  • Hallo, danke für die Antworten, ich hab mir mal die ganzen Untarlagen genau angeschaut und, wie die meisten vermutet haben liegt das tatsächlich an der Umstellung von Fahrzeugschein auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Ich hab nämlich dieses Jahr das Auto auf meinen Namen umstellen lassen und die TüV-Untersuchung war letztes Jahr. Jetzt hab ich aber ein Schreiben vom Verkehrsamt gefunden, welches mir bei der Ummeldung mitgegeben wurde und welches ich eigentlich immer im Fahrzeug mitführen sollte. Ist mein Fehler :tongue: Danke nochmal für den Hinweis. Damit könnten die Moderatoren den Thread schließen.

    Einmal editiert, zuletzt von broiler442 ()

  • :]
    kein Ding ... hier werden Sie geholfen :D

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