Problem bei EBAY

  • Moin Jungs,


    ich hab ne Frage an euch. Ich hab vor kurzer Zeit folgendes Handy bei EBAY versteigert:


    https://www.ebay.de/itm/330142…eName=STRK:MEWN:IT&ih=014 (Affiliate-Link)


    Da das Handy auch als Navigationsgerät dienen KANN habe ich das auch in der Auktion mit angegeben. (Unter Anwendungsbeispiele und im Header)
    Der Käufer bezieht sich jetzt auf die Überschrift der Auktion. Er meinte weil unter -Verkaufe Smartphone VPA compact II + 2GB MiniSD-Karte- Navigationssoftware steht wäre diese auch Bestandteil der Auktion. Ist sie aber nicht, weil sie im Lieferumfang nicht mit aufgelistet ist. Und was nicht im Lieferumfang mit aufgelistet ist, ist doch logischerweiße auch nicht mit im Lieferumfan, oder?!


    Der Käufer verlangt jetzt das ich ihm die Software (die ich übrigens nochnichtmal besitze) bis zum 10.08. schicken soll um den Kaufvertrag zu vervollständigen.


    Wer ist jetzt im Recht? Er oder ich?

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • hi, beim ersten lesen habe ich auch gedacht die software ist dabei.aber da sie im lieferunfang nicht drin ist,ist sie auch nicht dabei.wer lesen kann ist klar im vorteil.
    ich würd das ma von jemandem prüfen lassen.wer lesen kann

  • das ist schon verwirrend wenn man das so liest könnte man denken es ist dabei...


    beim lieferumfang steht auch installations cds!!!
    das könnte kritisch werden wenn er härter vorgeht und einen anwalt nimmt...


    kanns aber net genau sagen aber so seh ich das es schon bissl kritisch ist wie es beschrieben hast... ein verweiss das keine navigationscd dabei ist wäre geschickter gewesen!


    aber vll haben wir hie rnoch ein paar ebay - profis bzw angehende anwälte ;)

  • Zitat

    -TOMTOM Navigationssoftware-


    Wenn das so drin steht, würde ich auch davon ausgehen, das die Software dabei ist.

  • Zitat

    Original von nh4u


    Wenn das so drin steht, würde ich auch davon ausgehen, das die Software dabei ist.


    Also ich denke ich würde es nicht so sehen. Da steht weder inkl. noch plus noch sonstwas. Und im Lieferumfang ist es wie gesagt auch nicht aufgeführt.

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • Sorry, wenn ich das jetzt so sage. Nach dieser Beschreibung gehört die Navi-Software eindeutig dazu. Das ist eigentlich eindeutig. Mit dem Lieferumfang kannst Du nicht rausreden, da steht was von Installations-CD, dass kann alles bedeuten. Für den Käufer ist bei dieser Auktion nicht ersichtlich, dass die Navigation nicht dazu gehört.


    Aus dem Auktionstext:


    Verkaufe Smartphone VPA compact II + 2GB MiniSD-Karte-


    Baugleich mit MDA VARIO , XDA MINI S , Qtek 9100 , HTC Wizard
    (2 Jahre Garantie inkl. Rechnung und Orginalverpackung)
    -TOMTOM Navigationssoftware-
    Kein Simlock oder ähnliche Sperren!


    Dies lässt eindeutig auf den Bestandteil der Navigationssoftware bei der Auktion schliessen. Wenn ich der Käufer wäre, würde ebenso auf die Navi-Software bestehen bzw. mein Geld zurückfordern.

    2 Mal editiert, zuletzt von WeesteWie ()

  • Zitat

    Original von N GT Sport
    ... Für den Käufer ist bei dieser Auktion nicht ersichtlich, dass die Navigation nicht dazu gehört.


    Aber genau so ist es nicht ersichtlich das die Software 100%-tig dabei ist.

    MfG ThirdFace

  • Mit diesem Text


    Aus dem Auktionstext:


    Verkaufe Smartphone VPA compact II + 2GB MiniSD-Karte-


    Baugleich mit MDA VARIO , XDA MINI S , Qtek 9100 , HTC Wizard
    (2 Jahre Garantie inkl. Rechnung und Orginalverpackung)
    -TOMTOM Navigationssoftware-
    Kein Simlock oder ähnliche Sperren



    wird es Bestandteil der Auktion !

    Einmal editiert, zuletzt von WeesteWie ()


  • Ich denke nicht, weil bei den anderen Sachen inkl. steht!

    MfG ThirdFace

  • Ist eigentlich nicht relevant, was Du oder ich glauben, wenn Du Glück hast kommste mit ner negativen Bewertung davon, wenn der Käufer z.B. eine Rechtschutzversicherung hat, wird er Dich verklagen und mit Sicherheit Recht bekommen. Dass Du als Verkäufer Deinen Fehler nicht einsehen willst, ist logisch und verständlich. Dennoch selbst bei mehrmaligen Durchlesen Deiner Auktion ist es nicht ersichtlich, dass die Navigation nicht Bestandteil der Auktion ist. Deine Auktion erweckt den Eindruck, dass die Navigation mit dabei ist und dass reicht. Es fehlt jeglicher Verweis darauf, dass die Navi-Software nicht dabei ist. Und für die Artikelbeschreibung bist Du als Verkäufer verantworltich und haftbar. Sorry, ist nunmal so.

    Einmal editiert, zuletzt von WeesteWie ()

  • Also ich wär mächtig angepisst wenn ich das Ding ersteigert hätte. Da steht eindeutig das du nen händy sowiso mit Tom Tom Navigationssoftware verkaufst. Und da er dir ne Frist gegeben hat wirst du mit großer Warscheinlichkeit Post von seinem Anwalt bekommen wenn du auf seine Vorderung nicht eingehst.


    Ich würd zusehen das ich die Software an Start bekomm oder ihm ne Rückgabe des Geldbetrages ink. Versandkosten anbieten.


    Du kannst Angaben die du vorher gemacht hast nicht später wieder verwerfen und schon garnicht durch fehlenden Eintrag im Lieferumpfang. Wobei sogar ne Installations CD mit drinn steht.

    Gruß nightmare

  • Zitat

    Original von nightmare
    Da steht eindeutig das du nen händy sowiso mit Tom Tom Navigationssoftware verkaufst. .


    Zeig mir den Teil der Auktion in der das eindeutig steht!


    EDIT:
    In der Auktion steht weder eindeutig das die Software dabei ist noch steht eindeutig da das sie nicht dabei ist. Also 50/50.
    Werd dem Verkäufer anbieten das ich das Geld zurück überweise und er mir das Gerät zurück schickt. Parallel werde ich die Sachlage Mo. aber mal mit meinem Anwalt besprechen.

    MfG ThirdFace

    Einmal editiert, zuletzt von ThirdFace ()

  • Zitat

    Original von ThirdFace


    Zeig mir den Teil der Auktion in der das eindeutig steht!


    Die Mehrheit hier sieht das nunmal so. Wenn du Navigationssoftware mit reinschreibst und es ist keine dabei, dann müßtest du das explizit ausschließen bzw. darauf hinweisen. Oder es eben gleich lassen bzw. dementsprechend formulieren.

  • Zitat

    Original von nh4u


    Die Mehrheit hier sieht das nunmal so. Wenn du Navigationssoftware mit reinschreibst und es ist keine dabei, dann müßtest du das explizit ausschließen bzw. darauf hinweisen. Oder es eben gleich lassen bzw. dementsprechend formulieren.


    Wie gesagt, werd mich da Mo. mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.

    MfG ThirdFace

  • Du wirst wohl keinen neutralen Beobachter finden, der nicht der Meinung ist dass die TomTom Software dazu gehört.


    Eiine Rückgabe des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises wäre doch schon eine Lösung.

    Einmal editiert, zuletzt von WeesteWie ()

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