Hilfe TÜV

  • Moin moin,
    War heute dass erste Mal beim TÜV.
    Wollte Felgen, Fahrwerk und Spurplatten eintragen lassen.


    Felgen Borbet LS 8x18“ ET 35, Fahrwerk Eibach Pro Kit 30/30, Hinten 15mm Spurplatten.


    Dachte ich also fährst du locker zum TÜV Auto ist ja eh (zu) hoch nix kann schleifen, sich berühren oder sonst was.


    „Prüf.gem §19.2 StVZO umfrangr. Ergebnis: erhebliche Mängel ?(


    - Sonderräder, Freigängigkeit hinten: Kunststoffinnenkotflügel nacharbeiten gem. Auflage K32
    - Distanzscheiben ausbauen oder Radhäuser ausstellen gem. Auflage A8.



    K32 (Borbet ABE): An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50mm Höhe abzutrennen, oder dieser Vollkommen an das Blechhaus anzulegen.


    A8 (Teilegutachten H&R): Zur Herstellung einer Ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhäuser im bereich der Radaußenseite um ca. 10mm auszustellen.


    Der TÜV Prüfer war so ein Alter Kotzbrocken der weder mit mir geredet hat bzw. mir auch nicht erklärt hat was dass überhaupt bedeutet und warum dass alles X(.
    Hab kein plan was dass überhaupt bedeutet oder warum der Terz.
    Und dann auch noch 98€ juhu.
    Könnt ihr mir helfen?
    Hier Bilder vom Auto.


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    Lg Torben

  • Klingt für mich wie ein schlechter Scherz.
    Geh ein anderes Mal hin wenn ein ordentlicher Mensch dort ist.

  • Der Prüfer hatte dann entweder nen schlechten Tag oder ist einfach nur unwissend.


    Bei der geringen Tiefe muss man nichts bearbeiten.


    Fahre derzeit die gleiche Kombi an Felgen und Platten und bin um einiges Tiefer, die Abnahme war binnen 10 Minuten erledigt ohne Auflagen.


    Also du dir und dein Auto den gefallen und besuch einen Prüfer der etwas Ahnung hat, den nur weil diese Auflagen drin stehen müssen sie noch lange nicht zutreffen.

    Einmal editiert, zuletzt von hhhhhhh ()

  • naja...........ich glaub die 98euro tuen dann doch ziemlich weh................mein tüv prüfer hat sich am anfang auch ziemlich angestellt ?(


    zum glück hat er dann doch die felgen eingetragen


    @hhhhhhhhhhhhhh


    was sind das für felgen die du bei dir drauf hast?

    Einmal editiert, zuletzt von divorce ()

  • Versuchs doch mal bei der DEKRA oder der GTÜ!


    zum TÜV fahr ich schon gar nicht mehr hin! =)


    Greetz

  • Wenn ich mir die Bilder so angucke ist das wohl eher lächerlich tzzz der Tüv mensch hatte wohl ein quer sitzen

  • Was regt ihre euch eigendlich so künstlich auf ??


    Da gibt es einige Bedingungen laut Hersteller, die für die Betriebserlaubniss gelten.


    Bedingungen nicht erfüllt = keine Betriebserlaubniss


    Wo ist das Problem ??


    Ein Blick vorher in die ABE hätte diese 98€ Lehrgeld erspart.


    Kein Problem vom Tüv, sonder vom Halter.
    Sorry, das ging nach hinten los.


    Bernhard


  • RS 4 ( 8x18 ET35 + 15 Platten je Seite)

    Einmal editiert, zuletzt von hhhhhhh ()

  • ich habe hinten 10J felgen mit 255er schlappen ohne beanstandungen eingetragen bekommen. bin 40mm tiefer


    also such dir nen vernünftigen prüfer der trägt der das sofort ein


  • Das stimmt so nicht. Wenn die Freigängigkeit nicht gegeben wäre, dann hätte vorher was getan werden müssen, aber nicht so. Das kann dir jeder hier im Forum bestätigen dass diese Kombination passt ohne dass irgendwas streift. Ich fahre selbst eine 9,5 x 17 zoll Felge und zusätzlich noch eine Verbreiterung von 15 mm pro Seite und musste nichts ziehen oder rausschneiden. Hier liegts eindeutig am Prüfer.


  • Sorry dein Beitrag ging nach hinten los.
    Klar dass man die Dinge beachten solle oder was machen muss wenn der Wagen zu Tief ist aber dass Trifft bei mir eben alles überhaupt nicht zu.
    Da kann nix schleifen absolut nicht.
    Eben 3 Leute reingesetzt und da kann hinten nix schleifen.


    War vorhin dann bei Premio die mir dass alles verkauft und empfohlen haben
    Die haben mich zu „ihrem“ GTÜ Prüfer geschickt da haben die genau mein Golf IV (sogar gleiche Farbe) eingetragen auch 8x18“ hinten 15mm Platten und 40/40 Fahrwerk.
    Ich also hin 1,30 Std gewartet bis ich dran kam. Er sich 10min alles angeguckt. War alles ok.
    Dann ins Büro unterlagen fertig machen.
    Sagt er: „Würde ich gerne alles eintragen nur die H&R Platten haben keine Zulassung für 8x18“ Felgen.
    Jeha geil.
    Also wieder zurück zu Premio. Die haben nicht drauf geachtet dass die Platten keine Zulassung haben. Shit.
    Haben mir jetzt FK Platten bestellt die 8x18“ Zulassung haben sollen.


    Geiler Tag die 100€ im Sand tun immer noch weh :rolleyes:.


    Lg Torben

  • Zitat

    Original von MarkusD
    ...


    Das stimmt so nicht. .....


    Alles Quark.
    Ein Blick in die Mängelliste von Razer zeigt, dass der TÜV Prüfer sich genau an die Vorgaben der ABE gehalten hat.



    Zitat

    Original von Razer
    ...
    Sorry dein Beitrag ging nach hinten los.


    Jo, für dich. Klassischer Rohrkrepierer...


    Du fährst nachwievor mit einer Kobi durch die Gegend, wo die Bedingungen der ABE nicht erfüllt sind.
    Dass der GTÜ-Mitabeiter wegen Gewinnmaximierung das nicht berücksichtigt, geht letzendlich auf dein Risikio (Halterverantwortung, er ist für die Ordungsgemässe umsetzung der Herstellerauflagen verantwortlich)


    Das mit den Spurplatten war ja auch ein Eigentor...


    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Zwilling ()

  • Moin,
    Kannst du mir dann erklären was bei mir jetzt anders/schlimmer/gefährlicher/lebensbedrohlicher als z.B. bei hhhhhhh ist?
    Bitte nicht schreiben dass steht in dem Teilegutachten.
    Nur den zustand betrachten. Wie und was passieren kann und sinn macht.


    Was war an den Spurplatten bitte ein Eigentor?
    Die bei Premio haben mir alles eingebaut und mir dann ein Ordner mit den Papieren gegeben.
    Hab nicht reingeguckt weil ich noch keine Ahnung davon habe. Die können sich ja auch mal irren oder sich verlesen.


    An die anderen danke euch =).


    Lg Torben

  • Auflagen hin oder her Fakt ist, die Kombi ist Freigängig und somit bedarf es keine weitere Bearbeitung.
    Wenn der Prüfer eine ordnungsgemäße Abnahme machen möchte, müsste er den Wagen zumindest verschränken. Und ihn mit entsprechenden gewischten belasten, erst dann kann er sagen ob alles frei ist oder nicht.
    Im Zweifel wäre noch ne Fahrt im kreis möglich, um den Freigang im Fahrbetrieb zu Testen.
    Wird auch hier kein Schleifen festgestellt steht eine Abnahme nichts im Wege, zumindest bezüglich des Freiganges.


    Nur weil eine Auflage X im Gutachten steht muss dies noch lange nicht umgesetzt werden!

  • Danke hhhhhhh =)
    Genau dass dachte ich auch.
    Aus Erzählungen und dem TV kenne ich es eben auch so dass man wenigstens dass Auto belastet oder eben im Kreis fährt.
    Er hat sich nur die Nummern notiert dann 30min in seine Kammer verzogen ist dann wiedergekommen und hat gesagt dass wird nix und 98€ bitte.
    Na ja egal eine Woche auf die Platten warten die werden dann gratis gewechselt dann wieder zu GTÜ und dann sollte dass alles klappen.


    Lg Torben

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