Ich hol mal alles aus dem Keller hier
Was ist denn wenn eine alte Oma entgegenkommt und es nicht rafft dass das Fernlicht an ist und du nen Unfall baust?
Da wird die Oma freigesprochen weil Sie ja so alt und vergesslich ist
Das ist nicht ganz richtig. Wer einen Verkehr öffnet, durch den andere gefährdet werden, ist verpflichtet diesen abzusichern. Prinzip der Verkehrsicherungspflichten. Wer ein Auto im Straßenverkehr bewegt, hat damit einen Verkehr eröffnet, den er auch zu sichern hat. Den Umstand, dass Ömchen alt und vergesslich ist, hat sie persönlich zu tragen. Handelte grob fahrlässig. Somit schuldhaft.
Bei nachgebauten Xenons siehts ähnlich aus. Selbst wenn ihr so tut, als ob ihr das nicht gewusst hättet, kann man allgemein sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Der BGH mehrfach entschieden, dass die entsprechende Vorschrift gekannt sein muss. Wenn nicht, hätte man sich informieren müssen, bevor solch ein Umbau am Fahrzeug vorgenommen wurde.