Betriebserlaubnis für Haubenbra

  • Hallo habe mir einen OEM Haubenbra gekauft von VW USA und wollte mal fragen ob es eine ABE oder eine bescheinigung gibt. Da ich gerne bei einer Polizeikontrolle etwas in der hand hätte das ich der Polizei zeigen kann das dies Stvo konform ist.

  • da brauchst du nix in der hand habe, die werden auch ganz sicher net fragen.
    die ham andere sorgen als n haubenbra..

  • Hierfür gibt es soweit ich weiß keine ABE oder sonstige Schreiben von VW selbst.
    Hatte selbst auch bis zum heutigen Tag noch keine Probleme mit meiner R Bra, weder die grünen noch den DEKRA Leuten hat es Interessiert.


    Solange die Bra fest ist und nicht rumflattert sollte da keiner was sagen.
    Die haben in ner Kontrolle andere sorgen als sich wegen ne Bra rum zu streiten :D

  • Mich haben die ein mal nach ner ABE oder Eintragung gefragt! Mein fragender leicht skepitscher an der Kompetenz und Sachkenntnis des Beamten zweifelnden Blick und der Hinweis, ers olle sich mal schlau machen hat die Sache dann geregelt! :)


    Ein BRA ist nicht eintragungs-oderABEfplichtig, da keine bautechnische Änderung

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  • Also ich hab sie neulich abgemacht weil mir zu viel Polizei vor Ort war und ich keine Lust auf Diskussionen hatte.


    Werd damit zur Dekra und fragen ob sie mir da schriftlich was geben können das es den Straßenverkehr nicht gefährdet.


    Sicher ist sicher! Denn ich hatte dieses We schon wieder ne nette Diskussion wegen Umbau usw. mit den Grünen 8)

    Mfg David


    Bora V.:R6 4 Motion I Kompletter .:R32 Innenraum I KW V3 Gewinde I 8,5x18" I Xenon I Votex Front I Navi MFD I R8 Aludeckel usw.

  • Hier die Antwort der DEKRA, als Grundlage hat meine R Bra gedient




    Sehr geehrter


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Wenn es sich, wie in der Verlinkung dargestellt, um eine solche Maske
    handelt, die weder die lichttechnischen Einrichtungen noch andere
    Sicherheitsrelevante Teile tangiert, ist die Verwendung problemlos.


    Bezugnehmend auf die StVZO §30 dürfen Fahrzeugen nur so gebaut, umgebaut
    oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer
    keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.


    Derartiges Accessoires sind u.U. ohne Einschränkung verwendbar, müssen
    jedoch der StVZO entsprechen. Dabei müssen diese ausreichend befestigt
    und gesichert sein, so dass durch ein Lösen dieser Einrichtung eine
    Gefährdungen ausgeschlossen werden kann.



    Man betrachtet diese im weitesten Sinne als Ladung. Maßgeblich für die
    sichere Verstauung von Ladung ist §22 StVO (Straßenverkehrsordnung).
    (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__22.html)


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter [email='pruefwesen@dekra.com'][/email]
    gerne zur Verfügung.




    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme


    i.A. Andreas Forkert

    Einmal editiert, zuletzt von hhhhhhh ()

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