Geblitzt in Österreich

  • Hallo Leute,


    hab diese Woche bzw. mein Vater (auf den ist das Auto zugelassen) eine Anonymverfügung aus Österreich bekommen. Die haben mich anscheinend irgenwann, wie ich wieder mal tanken war, gelasert. Hab davon überhaupt nichts mitbekommen.
    Sind zwar nur 29,- Euro, aber wie soll ich jetzt vorgehen? Bußgelder dürfen die ohne Foto in Deutschland nicht eintreiben, stand jetzt erst bei uns wieder in der Zeitung.
    Ich werd mir am Besten erst mal ein Foto von hinten schicken lassen :D

  • jo würd ich auch so machen aber wenn se eins haben mußte zahle...

  • Zitat

    Original von MarkusD
    von hinten oder vorne?


    Spielt das ne Rolle??? :baby:


    Oder hat an einem Ende kein Nummernschild??? ?(

  • eigentlich schon, da sie ja nicht wissen wer gefahren ist und das Auto nicht auf mich zugelassen ist.
    Wahrscheinlich wirds mir e zu blöd und ich bezahl die 29 Euro.

  • Hallo MarkusD


    Ich hab erst gestern wieder in einer österreichischen Tageszeitung gelesen, daß die deutschen Behörden österreichische Strafgelder nicht eintreiben, weil in Deutschland nur Radarbilder von vorne gelten und in Österreich von hinten "geblitzt" wird. Umgekehrt müssen Österreicher deutsche Strafgelder schon bezahlen - find ich persönlich sehr ungerecht. Und das in der EU ?(

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  • Zitat

    Original von Kaerntner
    Hallo MarkusD


    Ich hab erst gestern wieder in einer österreichischen Tageszeitung gelesen, daß die deutschen Behörden österreichische Strafgelder nicht eintreiben, weil in Deutschland nur Radarbilder von vorne gelten und in Österreich von hinten "geblitzt" wird. Umgekehrt müssen Österreicher deutsche Strafgelder schon bezahlen - find ich persönlich sehr ungerecht. Und das in der EU ?(


    ja, das hab ich letzte Woche auch in einer Zeitung gelesen.

  • Also ich kann dir sagen, dass es die Ösis es zumindest mal versuchen einzutreiben, selbst wenn ihnen die rechtliche Grundlage dazu fehlt.


    So geschehen mit einem Strafzettel, den ich im Urlaub kassiert habe für Parken in einer Kurzzeitparkzone.
    Sowas kannte ich einfach nicht, auf nem großen Parkplatz waren eine Hand voll Parkplätze Kurzzeitparkplätze für max halbe Stunde.


    Naja, wie auch immer, Strafzettel net bezahlt, auf einmal kam Post nach Hause, mit dem bezahlen dann aber erstmal gewartet.
    Der Betrag stieg in astronomische Höhen, irgendwann bot man mir an irgendwas über 1000€ oder 1 Tag Knast.
    Mit 1 Tag in der Konstellation wäre man noch nicht vorbestraft gewesen und ich hätte das sogar fast gemacht statt zu zahlen, wäre sicher mal ne lustige Erfahrung gewesen ;o)


    Nunja wie auch immer, ich hatte aber ebenso rausgefunden, dass es zu dem Zeitpunkt noch gar kein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich gibt, das sowas regelt.
    Die hätten also theoretisch keine Chance gehabt das von mir einzufordern, aber versucht haben sie es trotzdem einfach mal. Hätte ja sein können, dass ich zahle.


    Also da würde ich mir das schonmal schicken lassen und wenn das wirklich so ist, dass es ohne Foto nicht ausreicht.
    Wenn du sagst, du wurdest gelasert... Da gäbe es ja überhaupt kein Foto von und normalerweise hätten die doch direkt vor Ort abkassiert?
    Ich würde mal beim ADAC fragen, wenn du Mitglied bist, die wissen das sicher.
    Gibt auch hier einiges zu lesen:
    http://www.adac.de/Recht_und_R…D=3084&SourcePageID=10257



    Hättest ohne Beweis von denen ja auch gar nicht die Möglichkeit die Messung anzuzweifeln.


    Ist es in Österreich nicht immer noch so, dass die noch nichtmal ne Laserpistole brauchen, sondern der Gendarm die Geschw. schätzen darf?

    3 Mal editiert, zuletzt von jeca333 ()

  • Soweit ich weiß dürfen sie nur noch den Abstand schätzen, aber nicht mehr die Geschwindigkeit!


    cYa pl1zahd

  • Das ist das schöne an der Anonymverfügung ;) In A ist es so, dass der Halter grade steht.. sprich,egal wer gefahren ist, der Halter zahlt, gibt den Ausweis ab, oder was auch immer... gut, beim AUsweis kann er angeben, wer gefahren ist, beim Geld isses dem Staat egal. Der dem der Wagen gehört, kann sich das Geld ja wieder holen.


    Ich persönlich würds zahlen, sonst wirste zur Fahndung ausgeschreiben, und dann, wenn sie dich haben, wirds richtig sauteuer....

  • Zitat

    Original von pl1zahd
    Soweit ich weiß dürfen sie nur noch den Abstand schätzen, aber nicht mehr die Geschwindigkeit!


    cYa pl1zahd


    nö dürfen auch die geschwindigkeit schätzen, kaum zu glaube aber wahr es müssen nur ein paar punkte gegeben sein.
    wie zum beispiel:
    " Eine Schätzung der Fahrgeschwindigkeit ist nur rechtlich haltbar, wenn sie während der Annäherung, Vorbeifahren und Entfernen beobachtet wurde und mindestens eine 30%ige Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit vorliegt."


    als nächstes können sie wahrscheinlich sogar anhand des co2 ausstosses riechen wie schnell du warst X(

  • Von Lasermessungen wirst nei nen Foto bekommen ;) Ist also etwas anders als in D.


    Kannst ja entscheiden, entweder zahlen oder einfach für glaub 10 Jahre nimmer mit dem Kennzeichen nach A...


    Hast also die Wahl.. wobei ichs reichlich albern find, wegen der paar Euros rum zu zicken :rolleyes:

  • Auch in D gibts bei Lasermessungen kein Beweisfoto ;)(was ich persönlich eine absolute Frechheit finde, aber das tut ja jetzt hier nichts zur Sache)

  • ich hab jetzt den Brief mal weggeschickt und schauen was kommt. Bezahlen werd ich sowieso müssen, da ich regelmäßig zum Tanken fahre nach Österreich.

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