Federn eintragen ?

  • Frage: werden bzw. müssen Tieferlegungsfedern im Fahrzeugbrief eingetragen werden ?

  • natürlich müssen die eingetragen werden! ist ne fahrwerksveränderung...
    im schein oder brief allerdings nicht mehr. bekommst einen bericht vom tüv der mitgeführt werden muss.

  • ja sicher!
    du bekommst nen wisch wo die abnahme drin steht und bei der nächsten änderung des scheines (Adressänderung,Halteränderung etc.) muss das dann mit in den Schein und Brief.weil du ja sowieso dann nen neuen bekommen würdest wollen die dann alles mit drin stehen haben.
    Solange du nicht beim Amt warst um irgendwas an den Daten zu ändern mußt du die Abnahmebestätigung mitführen.

  • Die müssen wie gesagt weder im Schein noch im Brief eingetragen werden, eine Eintragung bzw. Abnahme ist aber natürlich trotzdem erforderlich, du bekommst bei dieser dann aber eine Abnahmebestätigung (ist ein Blatt wo alle Daten aufgeführt sind). Mit dieser kannst du die Eintragung dann in den Fahrzeugschein eintragen lassen, musst es aber nicht, zumindest nicht solange bis du mal etwas am Fahrzeugschein machen lassen musst, also eine Ummeldung etc.

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AlexFFM ()

  • Zitat

    Original von AlexFFM
    Die müssen wie gesagt weder im Schein noch im Brief eingetragen werden, eine Eintragung bzw. Abnahme ist aber natürlich trotzdem erforderlich, du bekommst bei dieser dann aber eine Abnahmebestätigung (ist ein Blatt wo alle Daten aufgeführt sind). Mit dieser kannst du die Eintragung dann in den Fahrzeugschein eintragen lassen, musst es aber nicht, zumindest nicht solange bis du mal etwas am Fahrzeugschein machen lassen musst, also eine Ummeldung etc.


    Das kommt immer auf den TÜV/Abnahme-Bericht an! In vielen Fällen steht in der Abnahme mit drin, das eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere unbedingt erforderlich ist.

  • diesen abnahmeschein der federn habe ich ebenfalls.
    berichtigung der fahrzeugpapiere ist erst bei nächster gelegenheit durchzuführen.
    nun werde ich diese woche noch felgen vom "Tüffer" abnehmen lassen, die ja sicherlich "sofort" in die papiere einzutragen sind, oder ?


    und wenn "ja", tragen die beim amt, dann federn und felgen im alten brief ein oder bekomme ich dann einen von den neuen briefen ?


    im voraus danke für eure antworten !


    Robbi

  • wenn du jetzt felgen eintagen lassen willst, werden die federn eh neu abgenommen. den alten abnahmeschein kannst du dann wegschmeissen. ;)


    schein 1+2 bekommst du natürlich die neu version. also volles kostenprogramm

    Einmal editiert, zuletzt von Michael ()

  • Wieso werden dann die Federn neu abgenommen? ?(
    Versteh ich jetzt nicht so ganz.


    mfg
    Stefan

  • Weil die Teilegutachten der Federn meist nur für serienmässige Rad/Reifenkombinationen bzw die Gutachten der Felgen nur für serienmässige Fahrwerke gilt.


    Also muss die Abnahme der Kombination dann nach §21 als Sonderabnahme erfolgen. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Michael ()

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